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Wenn Händler sich weigert zu bestätigtem Preis zu verkaufen

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Ted Raven
Ted Raven
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Hallo,

nehmen wir mal folgende Situation an.

Bei einem bekannten großen Online-Musikhaus werden Tannoy Reveal 601a Nahfeldmonitore für 149 €/Stück angeboten, jedoch aus dem Programm genommen bevor man Gelegenheit hat, sich ein Paar zu bestellen. Also recherchiert man im Internet und findet bei einem anderen, nicht ganz so großen und bekannten Online-Musikhaus (ich nehme an, der Name darf hier nicht genannt werden) das gleiche Produkt für 148 €/Stück. Man bestellt und erhält bald auch die Auftragsbestätigung. Etwa zehn Minuten später erhält man eine weitere Auftragsbestätigung über die gleichen Artikel, jedoch zu einem deutlich höheren Preis. Der Händler weigert sich daraufhin, die Boxen zu dem angebotenen und zunächst bestätigten Preis zu verkaufen, hinweise zur Rechtsverbindlichkeit von Auftragsbestätigungen werden wiederholt ignoriert.

Was könnte man in einer solchen Situation tun? Natürlich möchte man nicht aus dem Vertrag austreten. Außerdem sollten solche Händler IMO öffentlich angeprangert werden. Besondern wenn man die Situation anhand AB, E-Mail-Verkehr und Screenshot der Webseite belegen kann.

Danke und Gruß
Ted
 
Eigenschaft
 
*** Man bestellt und erhält bald auch die Auftragsbestätigung. ***

Hy Ted,

ich wüsste nicht, dass sich im dt. Vertragsrecht etwas geändert hätte.

Eine Auftragsbestätigung ist für beide Seiten bindend, der Kunde muss (zunächst mal) abnehmen und der Händler zum zugesagten Preis liefern.

Ich würde dem Händler schriftlich und per Einschreiben (incl. Kopie der Auftragsbestätigung) eine Frist von 10 Tagen für die Lieferung setzen, mit dem Hinweis, dass ansonsten ein Anwalt eingeschaltet wird.

Liefert der Händler nicht, muss Du den Deal einklagen.

Wenn der Händler nicht vorher Pleite geht, wird er dann sowohl liefern, als auch die Anwaltskosten tragen müssen.

Ob sich aber der Stress (und Aufwand) einer Klage für lumpige € 148,- lohnt, muss Du dir genau überlegen.

Ich würde das für so eine kleine Summe nicht durchziehen, sondern diesen Händler in Zukunft komplett meiden und meine Erfahrung mit ihm anderen potentiellen Kunden mitteilen.

Das Leben ist zu kurz, um es sich mit solchen Lapalien/unkorrekten Zeitgenossen unnötig zu versauern... ;)

LG
RJJC
 
Hallo Ted,

eine AB ist schon relativ verbindlich. Gibt aber ein ABER :)

Meistens wird in dem Zusammenhang auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, und gerade im Abschnitt "Preise/Lieferbedingungen" ist oftmals diesbezüglich eine Freizeichnungsklausel enthalten.

Etwa ähnlich wie :..."treten unvorhergesehene Kostenänderungen auf......werden wir sie bis zur Lieferung unverzüglich informieren usw...."

Das ist deswegen so, weil auch ein Händler ab und zu von Bedingungen seines Zulieferers überrascht wird usw...
und dann natürlich nichts dafür kann.
 
Nabend,

Ob sich aber der Stress (und Aufwand) einer Klage für lumpige € 148,- lohnt, muss Du dir genau überlegen.
Ich würde das für so eine kleine Summe nicht durchziehen, sondern diesen Händler in Zukunft komplett meiden und meine Erfahrung mit ihm anderen potentiellen Kunden mitteilen.
Das Leben ist zu kurz, um es sich mit solchen Lapalien/unkorrekten Zeitgenossen unnötig zu versauern... ;)
Du sagst es und genau so soll es geschehen. Es handelt sich allerdings um zwei mal 148 €.

Hallo Ted,
eine AB ist schon relativ verbindlich. Gibt aber ein ABER :)
Meistens wird in dem Zusammenhang auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verwiesen, und gerade im Abschnitt "Preise/Lieferbedingungen" ist oftmals diesbezüglich eine Freizeichnungsklausel enthalten.
Etwa ähnlich wie :..."treten unvorhergesehene Kostenänderungen auf......werden wir sie bis zur Lieferung unverzüglich informieren usw...."
Das ist deswegen so, weil auch ein Händler ab und zu von Bedingungen seines Zulieferers überrascht wird usw...
und dann natürlich nichts dafür kann.
Richtig. Wenn sich der Händler jedoch auf den Straßenpreis bezieht, der schon immer deutlich höher liegt, kann es sich nicht um unerwartete Preiserhöhungen handeln.

Ich danke Euch beiden für die Antworten. Wenn hier konkrete Fälle und nicht nur hypothetische behandelt werden dürften, würde ich zu gerne noch ein paar unverschämte Äußerungen des, natürlich hypothetischen, Händlers zitieren.

Eins kann ich Euch sagen: Ich habe mich lange nicht mehr dermaßen aufgeregt ... und nicht mal meine Frau ist hier um mich zu trösten ... jammeeer ... äh, genug Selbstmitleid jetzt. Falls es jemanden interessiert, ich kaufe jetzt die Tannoy Reveal 501a bei Thomann, die sollen für ihre Klasse verdammt gut sein.

Grüße
Ted
 

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