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Wem gehören die Spuren?

  • Ersteller bonfire36m
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bonfire36m
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Hallo,
mal ne Frage bzgl. Studioaufnahmen...weiss nicht so genau, wo's reinpasst, also versuch ich's hier:
Wenn eine Band im Studio ne CD aufnimmt und dafür natürlich auch bezahlt *g*...wem gehören nicht nur der Endmix sondern auch die im Zuge des Recordings eingespielten einzelnen Instrumentenspuren bzw. wer hat die Rechte daran.
Kann/darf ein Studio die Rausgabe dieser Einzelspuren verweigern?

Danke schonmal für eure Antworten...

Cheers
 
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Dass das Studio die Spuren nicht ohne Euer Einverständnis benutzen darf, ist klar. Ob sie die Spuren auch rausgeben müssen, steht auf einem anderen Blatt. Habt Ihr etwas Schriftliches vereinbart? Mir kommt dabei als Analogie ein Fotograf in den Sinn: lässt man sich in seinem Studio ablichten, muss er die Negative nicht rausgeben - und viele Fotografen tun dies auch nicht. Ich weiß nicht, ob der Vergleich 100%ig passt, aber wenn Ihr keine schriftliche Vereinbarung getroffen habt, halte ich es durchaus für möglich, dass das Studio nicht zur Herausgabe der Einzelspuren verpflichtet ist.
 
Ehm... die "Herausgabe" von Spuren dürfte sich als sehr schwierig gestalten. Was sollen die denn herausgeben? Bits und Bytes bei digitaler Aufnahme oder was auch immer bei analoger Technik?:rolleyes:

Meinst Du vielleicht einen Anspruch auf Löschung des Datenträgers oder Überlassung einer Kopie der Spuren? Dann schau mal in Deinen Vertrag mit dem Tonstudio.

Wenn Ihr sie nicht ausdrücklich eingeräumt habt, habt Ihr zumindest die exklusiven Verwertungsrechte - wenn nicht einer von Euch GEMA - Mitglied ist.
 
Köttel;4961865 schrieb:
Ehm... die "Herausgabe" von Spuren dürfte sich als sehr schwierig gestalten. Was sollen die denn herausgeben? Bits und Bytes bei digitaler Aufnahme oder was auch immer bei analoger Technik?:rolleyes:

Ehm... Was soll an der "Herausgabe" von Spuren schwierig sein? Ich gehe mal davon aus, dass das Studio in der Lage war, den Komplettmix herauszugeben. Vermutlich auf einen digitalen Medium wie CD (Bits und Bytes) oder auch auf einem analogen Medium wie Band (oder was auch immer) . Auf die gleiche Weise kann man die einzelnen Spuren herausgeben.

Köttel;4961865 schrieb:
Meinst Du vielleicht einen Anspruch auf Löschung des Datenträgers oder Überlassung einer Kopie der Spuren? Dann schau mal in Deinen Vertrag mit dem Tonstudio.

Löschung: Kaum, sonst hätte Bonfire das wohl geschrieben.
Überlassung einer Kopie der Spuren: Genau darum geht's. Dass hier von Kopien der Einzelspuren die Rede ist und nicht vom Herausschneiden von Hardware dürfte doch klar sein.

Köttel;4961865 schrieb:
Wenn Ihr sie nicht ausdrücklich eingeräumt habt, habt Ihr zumindest die exklusiven Verwertungsrechte - wenn nicht einer von Euch GEMA - Mitglied ist.

Um Verwertungsrechte im Sinne der GEMA geht's hier doch nicht.
 
Hallo OfferusX,

Du hast die Ironie meines Beitrags nicht wirklich verstanden, oder? :rolleyes: Nur für Dich: Unter einer "Herausgabe" versteht ein Jurist die Hergabe einer Sache. Spuren sind wohl keine Sache.

Wo wir gerade dabei sind: Wie kommst Du eigentlich zu der zu der abenteuerlichen Vermutung, dass das Studio nicht verpflichtet sei, eine Kopie der Spuren zu überlassen. Vielleicht will der Threadersteller ja - darum seine Frage - die Aufnahmen woanders mastern lassen, was übrigens nicht ungewöhnlich ist.

Dein Vergleich mit demFotographen hinkt nämlich völlig: Der Fotograf ist - bis auf gewisse enge Ausnahmen - URHEBER der Fotos, darum muss er die Negative (übrigens eine Sache;), remember?) auch normalerweise nicht herausgeben, es sei denn, er sei vertraglich dazu verpflichtet. Das Tonstudio ist aber NICHT Urheber der einzelnen Aufnahmenspuren, darum könnte der Vertrag so ausgelegt werden, dass er zur Erfüllung des Vertrages eine Kopie der Spuren überlassen muss, wenn es nicht explizit drinsteht.

Schade nur, dass weder Du noch ich den Vertrag kennen. Oder weißt Du etwas über den Inhalt des hier in Rede stehenden Vertrages, was nicht im Thread steht?;) Falls nicht, können wir ja noch gemeinsam weiterraten...:D

Übrigens hat die Frage von bonfire36m nach den Rechten möglicherweise sehr wohl mit der GEMA zu tun. Warum? Die SuFu ist Deine Freundin!:D

Einen schönen Abend noch
Dirk
 
Danke euch erstmal für eure Antworten...ein paar Details vielleicht noch von meiner Seite: Wir haben mit dem Studio keinen schriftlichen Vertrag und auch mündlich wurde im Vorfeld sowas nicht besprochen.
Auf meine Anfrage bzgl. der Spuren wurde mir gesagt, dass - wenn woanders gemastert werden soll - das Studio die unbearbeitete Stereosumme der Aufnahme rausrückt...mehr nicht. Wobei dann doch die relativen Mixe der einzelnen Spuren untereinander ja schon gemacht ist und nicht mehr geändert werden könnte...seltsam....seltsam...

Es geht mir halt nicht darum zu verhindern, dass das Studio unsere Aufnahmen in irgendeiner Weise benutzt oder zweckentfremdet oder sonstiges damit anstellt....ich hätte halt gerne erstens so hobbymässig gerne mal mit den Aufnahmen/Spuren rumgespielt und experimentiert und zweitens später auch vielleicht sie aus reiner Neugier mal woanders mastern bzw. mixen lassen. Will auch deswegen mit dem Studio keinen großen Act und Stress machen...für mich war's halt irgendwo logisch, dass ich / wir da Anspruch drauf hätten und ich keinen wirklichen Grund sehe, warum man das uns verweigern sollte...aber tja...man lernt nie aus ^^
 
Fürs Mastering brauchst Du auch nur die Stereosumme; hast Du denn expizit nach der Möglichkeit gefragt, nochmal woanders ein Remix machen zu können?

Ansonsten sagt mir gerade ein Kumpel, der selbst ein Tonstudio hat, dass es nicht branchenüblich sei, Einzelspuren herauszugeben, wenn ein Gesamtmix beauftragt sei. Das spricht - bei ergänzender Vertragsauslegung - leider gegen ein Recht Deinerseits, solches zu verlangen. Aber ein Gericht könnte im Streitfall so oder so entscheiden. Die Motive des Toningenieurs gehen nämlich dahin, dass er sich bezüglich eventueller Aufnahmefehler ungern in die Karten schauen lässt... ;)
 
Bitte behaltet gelegentlich den Board-Hinweis im Auge; materiell-rechtliche Fragen sollen hier nicht diskutiert werden.Danke!
 
Köttel;4962748 schrieb:
Übrigens hat die Frage von bonfire36m nach den Rechten möglicherweise sehr wohl mit der GEMA zu tun. Warum? Die SuFu ist Deine Freundin!:D

Nein, mit der GEMA hat all das nun wirklich nicht im allergeringsten zu tun. Wie kommst Du denn darauf? Insofern passt dein Tonfall überhaupt nicht zu deinem Kenntnisstand.


Ansonsten sagt mir gerade ein Kumpel, der selbst ein Tonstudio hat, dass es nicht branchenüblich sei, Einzelspuren herauszugeben, wenn ein Gesamtmix beauftragt sei. Das spricht - bei ergänzender Vertragsauslegung - leider gegen ein Recht Deinerseits, solches zu verlangen. Aber ein Gericht könnte im Streitfall so oder so entscheiden. Die Motive des Toningenieurs gehen nämlich dahin, dass er sich bezüglich eventueller Aufnahmefehler ungern in die Karten schauen lässt... ;)

Das ist auch nicht branchenüblich bzw. Vereinbarungssache. Im Normalfall dürfte der Sinn und Zweck (auch im rechtlichen Sinne) eines Vertrags mit einem Tonstudio, die Erstellung einer Stereo-Mischung sein. Nicht mehr und nicht weniger.

Meine Einschätzung: Ein Studio MUSS vermutlich die Spuren herausgeben, wenn der Auftraggeber das verlangt, muss das aber NICHT umsonst machen.

Es ist übrigens schlicht ein zusätzlicher - u.U. erheblicher - Aufwand, die Einzelspuren so aufzubereiten, zu exportieren, etc., dass sie der Auftraggeber überhaupt sinnvoll verwenden kann. Insofern kann man nicht erwarten, dass diese Leistung von haus auf inklusiv wäre. Man muss halt mit den Leuten reden und Leistungen auch bezahlen, dann sollte das kein Problem sein.

Davon berührt ist auch die Frage der Archivierung der Aufnahmen (alle Takes, Einzelspuren, Projekt-Files etc.). Man sollte auch nicht davon ausgehen, dass das Studio aufhebt. Evtl. braucht man diese Dinge nochmal, wenn man z.B. mit einem neuen Sänger die Stücke nochmal aufnehmen möchte oder muss.

Also in evtl. vorhandene AGB des Studios schauen (sollte normalerweise auch vorher geschehen) und die Sachen vernünftig klären. Vernünftig heisst hier auch, nicht einfach Erwartungen stellen, Extra-Leistungen müssen halt auch bezahlt werden. Meiner Erfahrung nach, haben junge Bands oft - ohne böse Absicht - überzogene Vorstellungen und erwarten ganz selbstverständlich zig Zusatzleistungen.

Auf meine Anfrage bzgl. der Spuren wurde mir gesagt, dass - wenn woanders gemastert werden soll - das Studio die unbearbeitete Stereosumme der Aufnahme rausrückt...mehr nicht. Wobei dann doch die relativen Mixe der einzelnen Spuren untereinander ja schon gemacht ist und nicht mehr geändert werden könnte...seltsam....seltsam...

Nicht seltsam. Siehe oben. Ich vermute nicht, dass sich da jemand nicht in die Karten schauen lassen will oder ähnlichen Kram. Ich denke - wie wir alle - will da halt einer nicht umsonst arbeiten. Ist das etwa wirklich seltsam?

Es geht mir halt nicht darum zu verhindern, dass das Studio unsere Aufnahmen in irgendeiner Weise benutzt oder zweckentfremdet oder sonstiges damit anstellt...

Das darf ein Studio eh' nicht...

.für mich war's halt irgendwo logisch, dass ich / wir da Anspruch drauf hätten und ich keinen wirklichen Grund sehe, warum man das uns verweigern sollte...aber tja...man lernt nie aus ^^

Das ist genau diese Erwartungshaltung, die ich meine. Keine böse Absicht, aber halt überzogen. Sollte klar geworden sein. Keiner will umsonst arbeiten. Du sicher auch nicht. Klar könnte das Studio sagen: "Mach' ich großzügigerweise." Kann man aber nicht einfach so verlangen.
 
Köttel;4962748 schrieb:
Du hast die Ironie meines Beitrags nicht wirklich verstanden, oder? :rolleyes: Nur für Dich: Unter einer "Herausgabe" versteht ein Jurist die Hergabe einer Sache. Spuren sind wohl keine Sache.

Nunja, wir sind hier alle (?) keine Juristen. Deswegen habe ich die Ironie in Deinem Satz tatsächlich nicht verstanden. Aber mal ehrlich: Die Ironie mag wegen der falschen Wortwahl gepasst haben, aber wirklich geholfen hat sie dem Threadersteller (der vermutlich auch kein Jurist ist) nicht gerade. ;)

Köttel;4962748 schrieb:
Wo wir gerade dabei sind: Wie kommst Du eigentlich zu der zu der abenteuerlichen Vermutung, dass das Studio nicht verpflichtet sei, eine Kopie der Spuren zu überlassen. Vielleicht will der Threadersteller ja - darum seine Frage - die Aufnahmen woanders mastern lassen, was übrigens nicht ungewöhnlich ist.

Dein Vergleich mit demFotographen hinkt nämlich völlig: Der Fotograf ist - bis auf gewisse enge Ausnahmen - URHEBER der Fotos, darum muss er die Negative (übrigens eine Sache;), remember?) auch normalerweise nicht herausgeben, es sei denn, er sei vertraglich dazu verpflichtet. Das Tonstudio ist aber NICHT Urheber der einzelnen Aufnahmenspuren, darum könnte der Vertrag so ausgelegt werden, dass er zur Erfüllung des Vertrages eine Kopie der Spuren überlassen muss, wenn es nicht explizit drinsteht.

Wenn ein Fotograf digital arbeitet, gibt's auch keine physischen Negative ;). Dann ist die Frage eben, ob er das digitale Ursprungsmaterial (vermutlich auch ein falscher Begriff, man möge es mir nachsehen) rausgeben muss. Was aber nicht der Fall wäre.
Mein Gedanke war: Musiker produzieren die Musik, ein Studio produziert die Tonspuren. Von daher scheint mir der Vergleich des Fotografen und des Modells, das zwar das Recht am eigenen Bild aber nicht automatisch an den *Negativen* hat, nicht so abenteuerlich. Da das Studio die Tonspuren hergestellt hat, halte ich es für durchaus möglich, dass es nicht dazu verpflichtet sind, sie (kostenlos) herauszugeben, wenn es nicht entsprechend vereinabart wurde.
(Das räumst Du in Deinem späteren Post ja selbst ein)

Köttel;4962748 schrieb:
Übrigens hat die Frage von bonfire36m nach den Rechten möglicherweise sehr wohl mit der GEMA zu tun. Warum? Die SuFu ist Deine Freundin!:D

Ich sehe wirklich nicht, was dieses Problematik mit der GEMA zu tun haben soll. Und wenn ich Uranus' Post lese, bin ich nicht der einzige. Es wäre wirklich nett, in solchen Fällen nicht einfach auf die SuFu zu verweisen.

Zum Schluss: Ich schätze mal, Dich hat meine Wortwahl gestört und Du hast deswegen auch etwas pampig geantwortet. Damit das jetzt nicht ausufert: Sorry, wenn ich Dir auf den Schlips getreten habe. Damit sollten wir's gut sein lassen, ok?
 
Nein, mit der GEMA hat all das nun wirklich nicht im allergeringsten zu tun. Wie kommst Du denn darauf? Insofern passt dein Tonfall überhaupt nicht zu deinem Kenntnisstand.

... und - sorry - Dein Tonfall offenkundig nicht zu Deinem. Ich glaube zudem nicht, dass Du meinen Kenntnisstand hinreichend beurteilen kannst, um solche Statements hier abzulassen. Ich habe mir jedenfalls angewöhnt, nicht alles, was ich nicht direkt verstehe, als Blödsinn oder falsch abzutun. Wie ist es bei Dir?
Wenn der Threadersteller nach den Rechten an den Spuren fragt, dann sind sowohl Urheberrechte als auch Verwertungsrechte betroffen. Wenn die Aufnahmen GEMA - geschütztes Material betreffen, liegen auch die Verwertungsrechte bei der GEMA aufgrund Abtretung. Dass kann selbst dann der Fall sein, wenn es eigenes Material ist und auch nur ein Miturheber in der Band GEMA - Mitglied ist. Also bitte erst nachdenken und dann flamen, ok?;)

Das ist auch nicht branchenüblich bzw. Vereinbarungssache. Im Normalfall dürfte der Sinn und Zweck (auch im rechtlichen Sinne) eines Vertrags mit einem Tonstudio, die Erstellung einer Stereo-Mischung sein. Nicht mehr und nicht weniger.

Wo bitte nimmst Du diese Behauptung her? Mal abgesehen davon, dass sich die beiden Sätze widersprechen?!

Meine Einschätzung: Ein Studio MUSS vermutlich die Spuren herausgeben, wenn der Auftraggeber das verlangt, muss das aber NICHT umsonst machen.

... und woher soll sich dieser Anspruch herleiten - außer aus Vertrag?

Also in evtl. vorhandene AGB des Studios schauen (sollte normalerweise auch vorher geschehen) und die Sachen vernünftig klären.

Der einzige Teil Deines Beitrags, den ich als guten Hinweis unterschreiben kann. Voraussetzung wäre allerdings, dass das Studio überhaupt AGB hat [Edit: Ergänzung ", diese Eingang in den Vertrag gefunden hat"] und dass eine entsprechende Klausel, dass die Spuren beim Studio verbleiben, z.B. wegen einseitiger Benachteiliggung nicht unwirksam ist - was durchaus möglich sein könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bitte bleibt beim Thema

Wer welchen Kenntnisstand hat, hat mit der Frage des Threaderstellers nichts zu tun. Deshalb lasst diese Frage mal beseite und diskutiert bitte sachlich und nicht persönlich. Wenn Ihr der Meinung seid, jemand sehe da etwas falsch, dann weist darauf hin, ohne die persönliche Qualifikation des Anderen in Frage zu stellen.

In diesem Sinne, weiter geht's...;)

Banjo
 
@ OfferusX

Erhitzte Debatten machen doch Spaß, oder? ;) Nein, alles easy, Streit in der Sache ist ok, persönlich werden nicht. Und Letzteres betrifft nicht Deinen Beitrag.

Dein Hinweis mit dem Fragesteller als Nichtjuristen ist übrigens völlig ok und den ziehe ich mir auch an.

btw.: Einige Juristen sind hier schon unterwegs;)
 

Ich empfand deinen Tonfall ("Ehm...", Emoticons, etc.) OfferusX gegenüber provozierend und herabsetzend. Insgesamt habe ich solche Tendenzen auch schon in einigen anderen deiner Posts in diesem Subforum gesehen. Gut, es obliegt nicht mir, dich dafür zu "rügen".

Tatsache ist jedenfalls, dass die GEMA mit einem solchem Beispiel, wie es der Threadersteller beschreibt, wirkllich rein gar nichts zu tun hat. Es ist für so eine Problematik völlig unerheblich, ob das Material "GEMA"-pflichtig ist oder nicht. Es betrifft alleine das Verhältnis zwischen Tonstudio und Auftraggeber. Für diese Aussagen lege ich meine Hand ins Feuer. Das ist auch so trivial und offensichtlich, dass man es gar nicht näher erläutern kann ohne bei Adam und Eva anzufangen.

Wie soll ich es also einschätzen oder bezeichnen, wenn jemand das Thema in dem Zusammenhang zu Sprache bringt?

Vielleicht habe ich Dich ja missverstanden. Dann erkläre bitte mal genau die Rolle der GEMA bei der Frage nach der Heraussgabe der Einzelspuren. Ich kann da leider überhaupt keinen Zusammenhang erkennen.

EDIT:

AH, jetzt weiß ich, wo Du hinwillst:

Wenn der Threadersteller nach den Rechten an den Spuren fragt, dann sind sowohl Urheberrechte als auch Verwertungsrechte betroffen. Wenn die Aufnahmen GEMA - geschütztes Material betreffen, liegen auch die Verwertungsrechte bei der GEMA aufgrund Abtretung. Dass kann selbst dann der Fall sein, wenn es eigenes Material ist und auch nur ein Miturheber in der Band GEMA - Mitglied ist.

Der Threadersteller hat

wem gehören nicht nur der Endmix sondern auch die im Zuge des Recordings eingespielten einzelnen Instrumentenspuren bzw. wer hat die Rechte daran.

gefragt und damit nach den RECHTEN an den Spuren gefragt, und Du wolltest besonders exakt sein.

Fakt ist aber:

Die GEMA hat keinerlei "Rechte" an den Spuren. TONAUFNAHMEN fallen unter das Leistungsschutzrecht und die GEMA hat damit nichts zu tun. Gegenenfalls hat die GEMA Rechte, was die WERKE betrifft, von denen Tonaufnahmen gemacht wurden.

All das hat nach wie vor mit dem praktischen Problem des TE nix zu tun und es stiftet sicher nur noch mehr Verwirrung, da die GEMA in Spiel zu bringen.

Zitat von UranusEXP
Das ist auch nicht branchenüblich bzw. Vereinbarungssache. Im Normalfall dürfte der Sinn und Zweck (auch im rechtlichen Sinne) eines Vertrags mit einem Tonstudio, die Erstellung einer Stereo-Mischung sein. Nicht mehr und nicht weniger.
Wo bitte nimmst Du diese Behauptung her? Mal abgesehen davon, dass sich die beiden Sätze widersprechen?!

Ich weiss nicht, was sich da widerspricht. Ich sagte letztlich, dass man es nicht als selbstverständlich ansehen kann, dass man automatisch die Einzelspuren bekommt. Welche Leistungen denn noch, wo ist die Grenze? Archivierung für 10 Jahre? Pressung?

Was man hingegen als selbstverständlich ansehen kann, ist dass man einen technisch einwandfreien Mixdown in einem gängigen Format bekommt, weil es einfach der branchenüblich häufigste Vorgang ist. Alles andere muss man halt vereinbaren. Ein Tonstudio ist halt kein Bäcker, wo ich als Kunde ganz einfache Alltagsgeschäfte abwickle, sondern ein Anbieter, der letztlich viele verschiedene Leistungen anbietet und da muss ich als Kunde natürlich genau klären, welche ich genau in Anspruch nehmen will.

Mit "das ist auch nicht branchenüblich", habe ich übrigens, die von Dir bzw. deinem Kumpel eingebrachte Aussage bestätigt - falls hier ein Missverstädnis besteht.

Zitat von UranusEXP
Meine Einschätzung: Ein Studio MUSS vermutlich die Spuren herausgeben, wenn der Auftraggeber das verlangt, muss das aber NICHT umsonst machen.
... und woher soll sich dieser Anspruch herleiten - außer aus Vertrag?

Wie gesagt, eine Einschätzung. Natürlich aus einem Vertrag. Es besteht ja ein Vertrag. Es besteht immer ein Vertrag bei so einem Vorgang. Frage ist nur, welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus.

Herleiten KÖNNTE - ich bin juristischer Laie - sich der Anspruch natürlich allgemein aus der Leistungspflicht. Knackpunkt wäre da natürlich eben, ob die Herausgabe der Einzelspuren dazu gehört. Das müsste wohl ein Gericht entscheiden, wenn es, wie in unserem Beispiel, keine konkrete Vereinbarung darüber gibt.

Evtl. greift auch die Zweckübertragungstheorie:

Die Zweckübertragungstheorie beeinflusst nahezu jede Vertragsauslegung im Urheberrecht sowie im gesamten Immaterialgüterrecht. Der Nutzungsberechtigte wird hierdurch gezwungen, jedes Nutzungsrecht, das er zu erwerben gedenkt, im Einzelnen zu spezifizieren. Im Falle einer fehlenden oder unklar gefassten Bestimmung gelten die Rechte nur insoweit als übertragen,
als dies zur Erfüllung des Vertragszwecks unbedingt erforderlich ist. Für die Ermittlung des Vertragszwecks ist entscheidend, was die Parteien subjektiv mit der Nutzung des Werkes zum Zeitpunkt des Vertargsabschlusses erreichen wollten. Erheblich ist hier, was beide Parteien übereinstimmend beabsichtigt hatten; Vorstellungen oder Hoffnungen nur einer Partei sind unbeachtlich. Der Vertragszweck kann sich aus der Vertragsurkunde selbst ergeben (Präambel, Definition des Vertragsgegenstands) sowie aus sonstigen äußeren Umständen (Eigenschaften der Person oder des Geschäftsbetriebes des Vertragspartners, mündliche oder schriftliche Vorverhandlungen).

Quelle: Hans-Jürgen Homann
Praxishandbuch
Musikrecht
Ein Leitfaden
für Musik- und Medienschaffende

In dem Buch wendet der Autor das an anderer Stelle auf das Beispiel an, dass sich Tonstudio und Auftraggeber genrell uneins über die Rechte an den Aufnahmen sind (was allerdings ein anders gelagerter Fall ist) und kommt zu dem Schluss:

Selbst wenn ein Tonstudio ein eigenes Leistungsschutzrecht nach § 85 UrhG erwirbt, räumt es im Zweifel im Rahmen des Auftragsproduktionsvertrages dem Auftraggeber gemäß § 31 Abs. V. UrhG die umfassenden Nutzungsrechte ein.

Quelle: Hans-Jürgen Homann
Praxishandbuch
Musikrecht
Ein Leitfaden
für Musik- und Medienschaffend

Da dieses Forum keine Instanz haben kann, die entscheidet, welche Beiträge nun richtig oder falsch sind, schlage ich vor Köttel noch die Möglichkeit zur Antwort zu geben und den Thread dann zu schliessen.

Fazit:

Praxisbedeutung dieser Diskussion schätze ich als verschwindend gering ein. Vermutlich würde das Studio die Spuren ohne Probleme rausgeben, die Arbeit vernünftig in Rechnung stellen und Ende.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo UranusXP,

ohne jetzt in eine ätzende Metadiskuskussion einzusteigen, ein kurzer Satz: Ich werde niemals persönlich in Auseinandersetzungen; und Du weißt wohl ebenso gut wie ich, dass die naturbedingte (Pseudo)Konversation in Foren Missverständnisse geradezu herausfordert. Wenn mich also jemand (insbesondere der Fragesteller) dahingehend verstanden haben sollte, dass ich Ihn herabsetzen oder provozieren wollte, dann tut es mir schlicht Leid.

Umso mehr wundert mich, dass gerade Du nach Deiner jüngsten Performance hier indirekt nach einer Mod-Rüge zu meinen Lasten rufst?!

Mein erstes Post in diesem Thread diente lediglich dem Zweck, zu erfahren, was der Fragesteller (in diesem natürlich fiktiven Fall) überhaupt mit seiner allgemeinen Frage ("wer hat die Rechte daran") wirklich will. Jetzt wissen wir: Es geht um eine Kopie der Rohspuren, um einen eigenen Mix machen zu können. Es hätte ihm aber z.B. genauso auf die Befürchtung ankommen können, dass das Tonstudio seine Aufnahmen irgendwie verwurstet (Löschungsanspruch? Wenn ich nämlich etwas "herausgebe", habe ich es nicht mehr!). Oder um die Frage - wie in Deiner Fundstelle zutreffend problematisiert - ob das Tonstudio als Hersteller eigene, entgegenstehende Rechte an den Aufnahmen geltend machen kann (Verwertungsrecht, genau hier kommt übrigens möglichweise die GEMA ins Spiel). Darum meine Rückfrage an den Fragensteller...

Das Ergebnis: Keiner kennt die genaue Absprache, und um eine Einschätzung abgeben zu können, wie der Vertrag auszulegen ist, fehlt es an Sachverhalt. Vielleicht kann er die Spuren verlangen, vielleicht auch nicht.

ABER: Das rechtliche Grundproblem ist für mich interessant, und nur aus dem Grunde beteilige ich mich an der Diskussion. Und jedenfalls ich habe mal wieder etwas dazugelernt, nicht zuletzt sogar aufgrund Deines durchaus hilfreichen Zitates aus dem Homann (dafür: :great:).

Damit ist aber auch das Thema für mich ausdiskutiert...:)
 
...ich hätte halt gerne erstens so hobbymässig gerne mal mit den Aufnahmen/Spuren rumgespielt und experimentiert und zweitens später auch vielleicht sie aus reiner Neugier mal woanders mastern bzw. mixen lassen. Will auch deswegen mit dem Studio keinen großen Act und Stress machen...
Die freundliche Anfrage beim Studiobetreiber bzw. Deinem Vertragspartner mit sachlichem Vortrag Deines Ansinnens (was da - möglicherweise gegen Entgelt - noch drin ist), ist weder Act noch Stress.

Ein für Dich verwertbares Diskussionsergebnis wird es mangels einer tragfähigen Grundlage (das wäre letztendlich nur die genaue Kenntnis über den Vertragsinhalt) und die mangelnde Zulässigkeit verbindlicher Rechtsauskünfte hier nicht geben.

Daher hänge ich mal ein Schloß davor. Wer meint, gleichwohl im Rahmen des Zulässigen zur Sache noch beitragen zu wollen, den bitte ich um eine PN mit Begründung. Ich werde den Thread dann ggf. wieder öffnen.
 
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