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Welche Rechte benötigt man bei Gitarren Arrangements?

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UnknownBob
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Hallo zusammen,
ich habe im Internet Gitarren-Arrangements gefunden die mir sehr gut gefallen und wollte mich jetzt mal erkundigen, ob und was ich für Rechte brauche um meinen eigenen Aufnahmen davon z.B. auf YouTube zu stellen. Autor des ursprünglichen Liedes und derjenige, der arrangiert hat sind bekannt, zu Nutzungsbedingungen steht weder auf den Noten selbst, noch auf der Seite, wo ich gedownloaded habe etwas (war auch nur ein Dropbox-Link). Vielen Dank!
 
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Welche Rechte benötigt man bei Gitarren Arrangements?


Vermutlich eine harte Rechte.

setze dich am Besten mit dem Rechteinhaber in Kontakt! Alles andere ist hilfloses Stochern im blauen Dunst. Im Zweifel immer lieber die Finger davon lassen, es sei denn, dass da irgendwo genannt ist, dass das Arrangement, oder was auch immer auf eine fremde geistige Schöpfungshöhe schließen lässt, unter Creative Commons läuft, ohne irgendwelche Bedingungen.
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du dich auf Seiten bewegst, wo Content für diesen Zweck angeboten wird. Bei Soundcloud z.B kannst du sehr gut einsehen, wie du das dort veröffentlichte Material nutzen darfst.
 
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Da stellt sich viel mehr die Frage was ist das für eine Quelle und was räumt die für Rechte ein. Im Zweifel nachfragen und wenn keine Antwort es sein lassen, auch wenn es heißt wo kein Kläger kein Richter ist. Das Urheberrecht seine Auslegungen sind zu Hauf via google aufspürbar. Wenn etwas eindeutig dazu ist, dann sofern eine Nutzung wie auch immer im Privatgebrauch stattfindet. Bei Veröffentlichung/Aufführung gibt es derart verschiedene Auslegungen/Auflagen (bsp zur Unkenntlichkeit verändert - und selbst das ist schwammig und streitbar) wie im Fall Kraftwerk und Moses P, Diese streiten sich fast seit 30 Jahren vor Gericht, weil dieser von Kraftwerk für seinen Track eine sehr kurze Phrase für einen Song direkt von deren CD aber dennoch leicht verändert genommen hat.

https://www.spiegel.de/kultur/musik...orerst-a-608289a4-172f-447b-80cb-f6a86a2b5246

Man findet aber auf youtube etliche Künstler die Remixe, Phrasen, Melodien anderer verwenden und damit auf dünnem Eis tanzen.
Auch wenn das nachfolgende keinen rechtlichen Charakter hat: Ist man nicht wer bzw verdient man nix dann kann man ungeschohren davon kommen.

Ich würde es im Zweifel lassen.
 
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Mein Problem ist ja eben, dass ich nicht weiß, wer die Rechte hat, ich dachte immer das seien der Arrangeur und der ursprüngliche Songwriter.
Und bei dem Arrangement stellt es sich wie folgt dar: Derjenige, der arrangiert hat, hat ein Video davon auf seinem YT-Kanal. Jemand anderes hat im Auftrag/mit Erlaubnis von dem auf einem anderen Kanal die Noten veröffentlicht. Der erste antwortet nicht, der zweite sagt es spricht nichts dagegen. Reicht das, oder brauche ich da was schriftliches und brauche ich wirklich keine Genehmigung vom Songwriter? Ich habe nicht vor etwas zu monetarisieren, so als kleine Nebeninfo.
 
Reicht das, oder brauche ich da was schriftliches und brauche ich wirklich keine Genehmigung vom Songwriter?

Ohne Komposition kein Arrangement. Rein rechtlich sieht es so aus, dass das Problem schon in der Veröffentlichung deinerseits von Fremdmaterial mit Schöpfungshöhe liegt. Ob du damit Geld verdienst oder nicht, ist zweitrangig. In der Praxis ist es wohl eher unwahrscheinlich, dass der Komponist dich zur Kasse bitten würde, weil allein die Durchsetzung der Forderung enorm aufwändig ist, aber er wäre höchstwahrscheinlich im Recht, und zwar dann, wenn das Material nicht explizit z.B. als Creative Commons o.ä. gekennzeichnet ist.
Die Erlaubnis, sein Material/ seine Komposition zu verwenden, gab er ja bisher nur dieser Person. Das bedeutet nicht, dass diese Erlaubnis per se Allgemeingültigkeit besitzt.
 
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Erstens gibt's hier im Forum keine Rechtsberatung (btw: ich bin Patentanwalt, werde aber weder hier noch anderweitig in dieser Sache involviert sein) - alles sind nur Meinungen aus der Laienwelt und Erfahrungen aus eventuell nicht übertragbaren anderen Konstellationen.

Sicher kann aber niemand ein ihm persönlich gewährtes Recht an andere weiter gewähren. NUR der Urheber/Schöpfer selbst kann direkt Benutzungsrechte gewähren; wenn ein anderer das Recht zur "Unterlizenz" hat, darf er auch Nutzungsrechte gewähren - ich würde mir das aber immer nachweisen lassen, wie auch die neu gewährte Nutzung ausschließlich explizit schriftlich bestätigen lassen!

Da YouTube selbst Geld verdient, kommt es bei Veröffentlichungen dort nicht darauf an, ob der Einsteller eines konkreten Videos selbst damit Geld verdient. U.a. deshalb ist YouTube ja in Urheberrechtsstreitigkeiten hineingezogen worden.
 

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