Welche Entfernung ist Ungefährlich beim Laser IMG LSX-1200SRGB

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Foxbrother
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Hallo war schon lange nicht mehr hier. Ich soll für einen Händler den IMG LSX - 1200 SRGB einen Laser programmieren DMX & Ilda (kein Problem )
Meine Frage nun ich habe mehr als Respekt vor diesem Teil.Kann mir jemand sagen falls ich mir mal eine Programmierung ansehen will (Grafik) aus welcher Entfernung ist das sicher.

Hier das Produkt:
http://www.conrad.de/ce/de/product/443820/?insert_kz=VQ&hk=SEM&WT.srch=1&WT.mc_id=google_pla

Keine Angst ich will es keinem Publikum aussetzen.
 
Eigenschaft
 
Hi,

das lässt sich so nicht beantworten. Dazu benötigt man deutlich mehr Angaben als die Info unter Deinem Link. Auf die schnelle lässt sich nur soviel sagen, Laserklasse 4 ist die höchste, also ist allerhöchste Vorsicht geboten. Mach Dich beim Hersteller schlau.

Ich hatte letztens bei einer Lasershow mit einem der Lichttechniker gesprochen und er sagte mir, dass die Laserkanonen, die sie einsetzen, keine TÜV Abnahme mehr erforderten. Und das obwohl die Show in der Öffentlichkeit auf dem Marktplatz mit vielen reflektierenden Flächen (Fenstern, teilweise schauten Menschen aus den Fenstern, auch als der Strahl über sie hinweg lief) vor mehr als 1.000 Besuchern stattfand.
Offensichtlich verfügten die eingesetzten Laser über Sicherheitsmechanismen, wie ein ständig wandernder Strahl bei entsprechender Strahlaufweitung. Also offensichtlich hat sich was getan bei den Sicherheitsmechanismen, allerdings waren die Laser keine billige Chinaware.

Gruss Helmut
 
Also nach meinem Stand der Dinge ist eine TÜV-Abnahme schon noch erforderlich. So Sicherheitsmechanismen sind halt Pflicht für die TÜV-Abnahme, aber ersetzen sie nicht.

Es gibt Laser mit genereller TÜV-Plakette (Spooky Blue), aber die sind dann an ganz bestimmte Bedingungen geknüpft und helfen nicht viel weiter.

Ist noch nicht so lange her dass ich meinen Laserschein gemacht habe, daher sollten diese Informationen eigentlich noch aktuell sein.

Das nur nebenbei :)
 
Ich weiß ja nicht ob das hier noch aktuell ist, da schon älter. Dennoch meine Ansicht. Vielleicht hilft es auch anderen weiter.

Laserschutzklasse 4 = kein Spielzeug mehr.
Generell sollte bei dieser Schutzklasse ein Laserschein in der Tasche stecken. Sach- und Fachkenntnis im Umgang mit einer solchen Waffe ist oberste Pflicht. Du solltest also deswegen schon mindestens Laserschutzbeauftragter sein. Ich würde auch mal beim Hersteller/Inverkehrbringer (Monacor) anrufen und die rechtliche Seite erfragen und welche Prüfungen bei Inbetriebnahme notwendig sind.

Generell:
Bei dieser Schutzklasse ist, falls nicht anders vorgesehen, eine Abnahme durch einen Lasersachverständigen/TÜV Vorschrift und zwar jedes mal, wenn an der Anlage etwas verändert wurde. Dazu gehört eben auch ein Ortswechsel.

Solche Geräte dürfen nur im Beisein eines Laserschutzbeauftragten betrieben werden. Dieser kann, muss aber nicht gleichzeitig Lasersachverständiger sein. Dieser Hinweis deswegen, da Laserschutzbeauftragter nicht gleich Lasersachverständiger. Der Sachverständige macht eine Gefährdungsanalyse und stellt sicher, dass keine Gefahr für Leib und Leben von dem Gerät ausgeht. Der Laserschutzbeauftragte sorgt dafür, dass die Vorschriften, insbesondere des Lasersachverständigen eingehalten werden. Der Schutzbeauftragte ist zwar weißungsbefugt, darf aber keine Gefährdungsanalyse durchführen.

Die Sicherheitseinrichtungen (Blanking bei fest stehendem Strahl, Leistungsbegrenzer, Strahlaufweitung, Notabschaltung, etc.) müssen bei jeder Inbetriebnahme durch eine zuständige Person (Laserschutzbeauftragter) geprüft und dokumentiert werden.

Aus diesem Grund sind mobile Lasershows auch sehr teuer, da ein gewisser personeller Aufwand betrieben werden muss und so ein Sachverständiger eben nicht billig ist. Ebenso möchte der Schutzbeauftragte entsprechend entlohnt werden.


Zur Programmierung
Bei der Programmierung ist darauf zu achten, dass der Strahl niemals das Publikum trifft, außer wenn die Leistung entsprechend herabgesetzt wird und der Strahl so bewegt wird, dass die max. zulässige Dosisleistung nicht überschritten wird. Bei einer guten Software kann man den Publikumsbereich definieren, so dass die Software automatisch die Leistung entsprechend reduziert und den Strahl aufweitet. Falls das die Software nicht kann, muss man selbst dafür sorgen. Deswegen sollte so eine Programmierung auch nur jemand machen, der mindestens Sachkenntnis hat.

Um sich die Show anzusehen gilt dasselbe wie für den echten Einsatz. Daher ist die Frage nach der Entfernung irrelevant.
Ich würde nicht empfehlen so eine Kiste privat ins Wohnzimmer oder in den Hobbyraum zu stellen und dann die Show ablaufen zu lassen. Da gibt es zu viele Dinge, die ungeschickt reflektieren können. Wenn, dann würde ich die Show auf einen schwarzen Bühnenmolton projezieren. Dieser absorbiert die Lichtenergie ganz gut und neigt recht wenig zum reflektieren. Zudem würde ich dafür sorgen, dass der Strahl in keinem Fall auf gut reflektierende Oberflächen tritt, also z.B. auch eine weiße Wand. Allein die Streustrahlung kann zu sehr unangehmen Erfahrungen führen. Des weiteren dürfen sich keine Personen im Laserbereich aufhalten.
 
Hi,

Du hast bei vielen Anmerkungen Recht, trotzdem muss ich ein paar Dinge korrigieren:
Laserschutzklasse 4 = kein Spielzeug mehr.
Generell sollte bei dieser Schutzklasse ein Laserschein in der Tasche stecken. Sach- und Fachkenntnis im Umgang mit einer solchen Waffe ist oberste Pflicht. Du solltest also deswegen schon mindestens Laserschutzbeauftragter sein.
Laser der Klasse 4 sind Hochleistungslaser, es ist alles andere als Spielzeug. Beim Betrieb eines Klasse 4 Showlasers ist die Anwesenheit eines LSB's Pflicht.

Generell:
Bei dieser Schutzklasse ist, falls nicht anders vorgesehen, eine Abnahme durch einen Lasersachverständigen/TÜV Vorschrift und zwar jedes mal, wenn an der Anlage etwas verändert wurde. Dazu gehört eben auch ein Ortswechsel.
das ist bereits ab Lasern der Klasse 3B vorgeschrieben.
Dieser Hinweis deswegen, da Laserschutzbeauftragter nicht gleich Lasersachverständiger. Der Sachverständige macht eine Gefährdungsanalyse und stellt sicher, dass keine Gefahr für Leib und Leben von dem Gerät ausgeht. Der Laserschutzbeauftragte sorgt dafür, dass die Vorschriften, insbesondere des Lasersachverständigen eingehalten werden. Der Schutzbeauftragte ist zwar weißungsbefugt, darf aber keine Gefährdungsanalyse durchführen.
das kommt ja dann wohl auf die Ausblidung des LSB's an. Wenn man nur eine 1-tägige oder noch kürzere Ausbildung zum LSB gemacht hat, dann ist das bestimmt so. Ich selber kenne diese Unterscheidung aber nicht. Das Problem ist die sehr ungenaue Vorgabe von Lerninhalten bei der LSB Ausbildung seitens des Gesetzgebers. In meinen Augen sollten diese Schmalspurausbildungen zum LSB verboten werden.
Wir haben hier schon mehrfach geschrieben, dass eine ordentlich Ausbildung zum LSB, z.B. bei der Berufsgenossenschaft (ETEM in Dresden), mehrere Tage, mit Messlabor und Erstellung von Gefährdungsanalysen, geht. Meine erste LSB-Ausbildung z.B. ging eine ganze Woche. Weitere Spezialisierungs-Lehrgänge waren dann "nur" 3 Tage. Die Hauptaufgabe eines ordentlich ausgebildeten LSB ist es, genau solche Gefährdungsanalysen zu machen. Um die Aufgabe des LSB's zu erfüllen, wird man von der Firma, für die man arbeitet, zum LSB "bestellt". Dieses Dokument regelt dann die Rechte und Pflichten des LSB's.
Zur Programmierung
Bei der Programmierung .....
Um sich die Show anzusehen ......
Auch wenn Deine Ratschlägen gut gemeint sind, kannst Du diesen doch recht komplexen Sachverhalt nicht ohne die entsprechende theoretischen Grundlagen (Fach- und Sachkunde) verbindlich beschreiben. Von daher finde ich, sollten wir hier ohne genaue Analyse der jeweligen Installation keine Ratschläge und Einschätzungen zum Betrieb eines Lasers der Klasse 4 abgeben. Auch Begriffe wie "Laserbereich" ohne Erklärung zu verwenden, halte ich für nicht seriös!

Gruss Helmut
 
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Och, ein wenig Ahnung habe ich schon. :)

Ich frage mich welche Installation? Die Kiste wird ins Rick gehängt oder steht auf nem Barhocker und leuchtet vor sich hin, um es mal ganz banal zu sagen. Viele Besitzer oder Nutzer machen sich über das hier geschriebene überhaupt gar keine Gedanken. Ich finde es also viel erschreckender, dass so etwas ohne Beschränkung zu erwerben ist. Zumindest sollte der Inverkehrbringer dazu angehalten werden eine solche Kiste nur an entsprechende Personen heraus zu rücken. Es passiert eben noch zu wenig oder es wird nicht publik gemacht.

Wenn ich an all die Chinakisten mit Leistungen deutlich jenseits von 500mW denke, ohne Blanking, Sicherheitsabschaltung, Leistungsbegrenzung....
Die werden von Hans Mustermann oder Susanne Sorglos gekauft, aufgestellt und in der Schuldisko eingesetzt.

So etwas halte ich für unseriös.

Ein Begriff wie Laserbereich sollte durch selbstständiges Nachdenken über den Begriff schon rational zugänglich sein, oder?
Der Bereich, den der Laser direkt oder indirekt durch Reflektion oder Streustrahlung erfaßt. Ist das denn so schwer?


Zitat von yamaha4711

Laserschutzklasse 4 = kein Spielzeug mehr.
Generell sollte bei dieser Schutzklasse ein Laserschein in der Tasche stecken. Sach- und Fachkenntnis im Umgang mit einer solchen Waffe ist oberste Pflicht. Du solltest also deswegen schon mindestens Laserschutzbeauftragter sein.





Laser der Klasse 4 sind Hochleistungslaser, es ist alles andere als Spielzeug. Beim Betrieb eines Klasse 4 Showlasers ist die Anwesenheit eines LSB's Pflicht.
Deswegen schrieb ich ja, dass es kein Spielzeug ist. ;-)
und im Verlauf meiner Ausführungen findet man:
Solche Geräte dürfen nur im Beisein eines Laserschutzbeauftragten betrieben werden.

Dann beziehe ich mich hier auf LSK4, da das genannte Gerät dieser Klasse angehört. Dass auch bei LSK 3b dies so ist ist erstmal außen vor, aber vollkommen korrekt.

Der signifikante Uuterschied zwischen LSB und Lasersachverständigem sehe ich in der Ausbildung. Der Sachverständige ist meist Ingenieur oder hat sonst ein Studium mit naturwissenschaftlichem Hintergrund absolviert.

In meinen Augen sollten diese Schmalspurausbildungen zum LSB verboten werden.
Dem kann ich mich nur voll und ganz anschließen.
 
Ich frage mich welche Installation? Die Kiste wird ins Rick gehängt oder steht auf nem Barhocker und leuchtet vor sich hin, um es mal ganz banal zu sagen.
:twisted: Da kriege ich schon wieder Pickel... Leider wird es genauso gemacht.

Ich finde es also viel erschreckender, dass so etwas ohne Beschränkung zu erwerben ist. Zumindest sollte der Inverkehrbringer dazu angehalten werden eine solche Kiste nur an entsprechende Personen heraus zu rücken.
Tja, das ist immer so eine Sache. Wenn man Vertriebsbeschränkungen einführt, wird das für alle, die Laser (und zwar nicht nur im Showbereich) einsetzen, extrem aufwändig.
Eigentlich geben die Gesetze und Vorschriften schon alles her - es hat sich nur leider noch nicht rumgesprochen.
Ein Auto darf schließlich auch jeder kaufen - fahren darf man halt nur mit Führerschein, da funktioniert es ja auch.
 
Doch doch, rumgesprochen hat sich das schon. Genau deswegen wird ja auch der Barhocker genommen und man lässt das Personal, also TÜV- Mann/Frau, Sachverständiger, LSB außen vor. Es darf ja nichts kosten. Die Kiste wird schon irgendwie sicher sein und wenn ist es ja blos buntes Licht.

Allein eine korrekt Abnahme schlägt schon mit 0,8 - 1,5k€ zu buche. Der gute und wissende Programmierer will dann auch seinen Teil sehen und die Anlage an sich. Schon sind wir in der Größenordnung von 3-5k€. Wenn ich das einem Kunden erzähle, der ein Stadtfest organisiert oder den Mädles von der SMV, um die Abifeier klar zu machen, gehen diese einfach wieder. Auf der Baustelle stehen dann solche Teile, weil ja der Bruder von einem Kumpel jemanden kennt, der da so was hat. Kostet 300 Taler zur Miete. Ob das einem die Augen wert sind?

Als ich für die Uni das Laserrohr am Argon Ionenlaser getauscht habe und bei Lexel ein neues geordert habe, musste ich erst mal den Nachweis erbringen, dass ich damit umgehen darf. Der deutsche Zoll hat dann auch noch gezickt. Letztendlich stand die Kiste dann 8 Wochen still, bis alles geklärt war.
Heute gehe ich zu Conrad und nehm 10 solcher Kisten mit und kein Mensch frägt nach. Die bau ich in die Scheunendisse meiner Tante ein und keiner Frägt nach. Die Kisten leuchten und strahlen vor sich hin und keiner Frägt nach, außer wenn mal was passiert und da ist es dann auch nur ein geringer Bruchteil, wecher wirklich dann Anzeige erstattet.

Zur Klasse 3b.
Der Spooky dürfte auch Klasse 3b sein, wenn mich nicht alles täuscht.
Ansonsten diese Ksite: https://www.thomann.de/de/laserworld_el60g_60mw_green.htm?sid=f63d5fec88967f2cc088878e2e8d91cb
Ist 3b. Wer ist die Käuferklientel bei diesem Preis? Wo wird man eine solche Kiste finden? Wer wird bei diesem Preis sich einen LSB, geschweige denn TÜV Mann oder Sachverständigen leisten wollen/können?

@jens
Bei mir sind es schon Beulen.
 

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