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Weiterbildung - was absetzen?

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Ingramosch
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Hallo zusammen,

Ich hätte eine steuerrechtliche Frage:

Ich arbeite als freiberuflicher Schlagzeuger/Schlagzeuglehrer und werde im September zur UK Drum Show nach Manchester fliegen.

Die Karten für das Event kann ich ja sicher absetzen. Wie aber sieht es mit den Kosten für die Flüge, eventuell Transport zur Location und Hotel aus?

Falls Hotelkosten prinzipiell möglich wären, wie sieht es aus, wenn ich den Aufenthalt noch zwecks Urlaub auf den Rest der Woche verlängern würde? Würde ich die für das Event "nötigen" Tage einfach anteilig anrechnen können?
 
Eigenschaft
 
Hi, in der Regel kannst du das als Reisekosten im Rahmen dieser Fortbildung absetzen. Wie es mit einer Verlängerung im Hotel ist, weiß ich nicht. Versuchen kann man das immer, das FA wird dann möglicherweise nicht alles gelten lassen.
 
werde im September zur UK Drum Show nach Manchester fliegen.
Hi,
die UK Drum Show ist ja mittlerweile in Liverpool. Fliegst du wieder hin? Ich bin jedenfalls dort, man findet mich am Stand von Adoro Drums / ToneAlly.
 
wie sieht es aus, wenn ich den Aufenthalt noch zwecks Urlaub auf den Rest der Woche verlängern würde?
Das tust du ja gar nicht. Der Aufenthalt ist deshalb so lang, weil du beruflich noch ein paar Drumstunden nimmst.
Urlaub machst du soweit ich weiß immer auf dem Balkon.
 
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Gut, dass Du Dir VOR Deiner Reise Gedanken machst, wenn Du bisher keine Erfahrungen dazu hast.

Ich würde ja sowieso (erst mal) alle Belege (Reise, Transport vor Ort, Hotel ohne Frühstück, Teilnahmekosten, sonstige fachbezogene Ausgaben) verwenden. Was Du nicht beantragst, wird sicher nicht angerechnet. Was Du eventuell zu viel beantragst, kann schlimmstenfalls gestrichen werden, ohne dass Du deshalb zum Straftäter würdest.

Was die Hotelkosten für die Tage über die Veranstaltung hinaus anbelangt, würde ich mal "überlegen", ob Du da nicht jeden Tag ein Vorstellungsgespräch oder einen anderen berufsbezogenen Termin "hast" (Hardware gesucht, ausprobiert, ..., neue technische Entwicklungen auf Bühne und im Studio besichtigt, ..., Kollegen interviewt, vernetzwerkt, ... (hier können eventuell auch Bewirtungskosten geltend gemacht werden), ... - am besten erst mal fantasievoll sein, da gibt es doch vieles) ;) ? Ansonsten die Kosten für die rein privaten Tage nicht anrechnen. Bedenke auch, dass Du z.B. bei berufsbedingter Abwesenheit von zuhause von mehr als 24 Stunden pro Tag eine Verpflegungspauschale geltend machen kannst!

Am besten lässt Du Dich natürlich fachlich qualifiziert beraten, da es gerade im freiberuflichen Bereich sehr sehr viele Möglichkeiten gibt, Kosten steuermindernd geltend zu machen. Aber auch dafür brauchst Du natürlich Belege und Daten (dieser Reise und im Übrigen). Was Du im Einzelnen steuerlich relevant "gemacht hast", musst natürlich auch Du wissen ;).

Hier im Board gibt es keine Rechtsberatung, worunter das alles fällt!

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Das tust du ja gar nicht. Der Aufenthalt ist deshalb so lang, weil du beruflich noch ein paar Drumstunden nimmst.
Urlaub machst du soweit ich weiß immer auf dem Balkon.
So würde ich das hier im (öffentlich zugänglichen) Board nicht schreiben, weil das Anstiftung zur Steuerhinterziehung sein kann. Aber man darf "anregen", darüber nachzudenken, vielleicht ein paar Drumstunden zu nehmen oder zu geben oder ... (siehe meine Beispiele oben).
 
So würde ich das hier im (öffentlich zugänglichen) Board nicht schreiben, weil das Anstiftung zur Steuerhinterziehung sein kann. Aber man darf "anregen", darüber nachzudenken, vielleicht ein paar Drumstunden zu nehmen oder zu geben oder ..

Steuern sind planbar,optimierbar, das hat nichts mit Steuerhinterziehung/-verkürzung zu tun, "Anstiftung" ist was anderes als der Hinweis, privat und geschäftlich möglichst scharf zu trennen. Die Drumstunden, sofern sie genommen wurden, sind dann ja auch sauber belegt. Gefälschte Dokumente vorlegen wäre eine Steuerstraftat, dazu ruft hier aber niemand auf. Ich am wenigsten.
Ich lese zwar gern solche Sachen, habe aber starke Bedenken, was diese und ähnliche Themen im Board angeht.
Aber ich bin kein Jurist.

Zur Rechtslage gibt es dort was:


"Erst kürzlich hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass ein aus rein altruistischen Motiven handelnder Freund nicht befugt ist, für eine aus dem Ausland stammende Kindergeldberechtigte in deren Kindergeldangelegenheiten bzw. in deren Steuersachen Hilfe zu leisten (FG Hamburg, Urteil vom 7.3.2022, 1 K 150/21)."
 

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