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Sunday Jam
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Moin moin,
mein erster Beitrag im Forum und gleich ein unschöner Anlass, zu welchem ich mich über eure Einschätzung freuen würde.
Wir sind ein Funk-Sextett aus dem norddeutschen Raum, welches in dieser Besetzung seit ca. einem Jahr zusammen spielt, fünf der sechs Mitglieder sogar schon seit mehreren Jahren in unveränderter Form.
Nennen wir die Mitglieder A, B, C, D, E und F.
A ist der Bandleader und hat zudem die Verträge mit den Veranstaltern gemacht. In der laufenden Saison sind noch zahlreiche Termine anstehend (In- und Ausland) - d.h. die Giganfragen kamen rein, A, B, C, D, E und F haben ihre Termine geprüft bzw. bestätigt und A hat den Vertrag mit dem Veranstalter gemacht.
Jetzt hat A jedoch aus persönlichen Gründen entschieden (und das ist wichtig: es gibt keinen musikalischen oder "professionellen" Anlass wie z. B. mangelnde Qualität oder Unzuverlässigkeit etc), dass er keine Bläser mehr mag. D, E und F sind somit überflüssig und sollen durch X und Y ersetzt werden, um der Band "eine neue Farbe" zu geben.
Dies soll aber nicht zum Ende der Spielzeit erfolgen, sondern sofort.
Denn auf die Besetzung mit D, E und F hat A '"absolut keine Lust mehr". B und C ziehen übrigens bei A mit, denn sie haben Angst, dass sie sonst das gleiche Schicksal ereilt wie D, E und F.
Jetzt ist es aber so, dass wir (D, E und F) zwar aus viel Freude Musik machen, aber halt nicht nur: wir sind auch finanziell darauf angewiesen. Und die "Lust" eines Einzelnen lassen wir nicht gerne zum finanziellen Problem für uns werden. Völlig abgesehen von der moralischen Seite (in meinen Augen ist das Verhalten völlig unterste Schublade) haben wir unserer Ansicht auch einen Anspruch darauf, die von uns bestätigten Auftritte zu spielen oder entschädigt zu werden. Denn wir haben diese Termine auf As Anfrage hin geblockt und zugesagt. Das ist für uns ein (mündlicher) Vertrag. Es würde ja im umgekehrten Fall auch nicht einfach gehen, dass wir einen Tag vor dem Gig aus Unlust absagen, ohne einen Ersatz zu besorgen. D.h. aus unserer Zusage, sind sowohl Pflichten, aber auch Rechte entstanden. Was mit neuen Termin passiert, ist uns egal, darauf legt keiner von uns Wert. Es geht nur um die bereits fixierten Termine.
Dass der Veranstalter für eine bereits bestätigte Veranstaltung eine völlig andere Band bekäme, steht noch auf einem ganz anderen Blatt und ist eher Sache zwischen A und dem Veranstalter. Mir geht es nur um die interne Situation.
Danke für eure Einschätzung,
Micha
mein erster Beitrag im Forum und gleich ein unschöner Anlass, zu welchem ich mich über eure Einschätzung freuen würde.
Wir sind ein Funk-Sextett aus dem norddeutschen Raum, welches in dieser Besetzung seit ca. einem Jahr zusammen spielt, fünf der sechs Mitglieder sogar schon seit mehreren Jahren in unveränderter Form.
Nennen wir die Mitglieder A, B, C, D, E und F.
A ist der Bandleader und hat zudem die Verträge mit den Veranstaltern gemacht. In der laufenden Saison sind noch zahlreiche Termine anstehend (In- und Ausland) - d.h. die Giganfragen kamen rein, A, B, C, D, E und F haben ihre Termine geprüft bzw. bestätigt und A hat den Vertrag mit dem Veranstalter gemacht.
Jetzt hat A jedoch aus persönlichen Gründen entschieden (und das ist wichtig: es gibt keinen musikalischen oder "professionellen" Anlass wie z. B. mangelnde Qualität oder Unzuverlässigkeit etc), dass er keine Bläser mehr mag. D, E und F sind somit überflüssig und sollen durch X und Y ersetzt werden, um der Band "eine neue Farbe" zu geben.
Dies soll aber nicht zum Ende der Spielzeit erfolgen, sondern sofort.
Denn auf die Besetzung mit D, E und F hat A '"absolut keine Lust mehr". B und C ziehen übrigens bei A mit, denn sie haben Angst, dass sie sonst das gleiche Schicksal ereilt wie D, E und F.
Jetzt ist es aber so, dass wir (D, E und F) zwar aus viel Freude Musik machen, aber halt nicht nur: wir sind auch finanziell darauf angewiesen. Und die "Lust" eines Einzelnen lassen wir nicht gerne zum finanziellen Problem für uns werden. Völlig abgesehen von der moralischen Seite (in meinen Augen ist das Verhalten völlig unterste Schublade) haben wir unserer Ansicht auch einen Anspruch darauf, die von uns bestätigten Auftritte zu spielen oder entschädigt zu werden. Denn wir haben diese Termine auf As Anfrage hin geblockt und zugesagt. Das ist für uns ein (mündlicher) Vertrag. Es würde ja im umgekehrten Fall auch nicht einfach gehen, dass wir einen Tag vor dem Gig aus Unlust absagen, ohne einen Ersatz zu besorgen. D.h. aus unserer Zusage, sind sowohl Pflichten, aber auch Rechte entstanden. Was mit neuen Termin passiert, ist uns egal, darauf legt keiner von uns Wert. Es geht nur um die bereits fixierten Termine.
Dass der Veranstalter für eine bereits bestätigte Veranstaltung eine völlig andere Band bekäme, steht noch auf einem ganz anderen Blatt und ist eher Sache zwischen A und dem Veranstalter. Mir geht es nur um die interne Situation.
Danke für eure Einschätzung,
Micha
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