die GEMA-Seite hat Alisa schon schön beleuchtet - bleibt hinzuzufügen, der Musiker sollte möglichst bestrebt sein, NICHT als Veranstalter aufzutreten, dann gibt der nur zeitnah einen Musikfolgebogen an den Veranstalter ab. Wenn die Situation als kritisch eingestuft wird, dann für diese Liste eine Quittung verlangen. Kleiner Vertrag vorab, in dem festgelegt ist, wer der Veranstalter ist, ist nie verkehrt.
Das Thema Einnahmen haben wir hier schon vielfach beschrieben, bitte auch mal die Suchfunktion verwenden, oder einfach diesen Unter-Sub zurückblättern.
Wenn es richtig Einnahmen gibt, die man nicht vernünftig gegenrechnen kann, dann wird wohl Einkommensteuer dafür anfallen.
Deshalb alle Einnahmen sauber auflisten, alle Ausgaben (Instrumente, Wartung, Ersatzteile, Noten, Proberaum, Fahrtkosten, eventuell Spesen, Instrumentenversicherung, etc.) gegenüberstellen - in der Regel bleibt dann nichts über, was das Finanzamt interessieren würde, wenn doch, dann halt versteuern. Beim FA drauf bestehen, daß Musiker Freiberufler sind, sonst wird auch noch eine Gewerbeanmeldung fällig.
Ein anderer Gesichtspunkt ist folgender, falls man als Rentner nicht einkommenspflichtig ist, sollte man sich die Geschichte überlegen, weil man dann komplett einkommensteuerpflichtig ist, das ist einiges an Aufwand pro Jahr, im Zweifel braucht man sogar einen Steuerberater für den Papierkram, natürlich kostenpflichtig...!
Aber das sollte man regeln können, wenn die Einnahmen gegen Ende vom Jahr zuviel werden würden (gegenüber den Ausgaben), dann halt nichts mehr verdienen - sprich: entweder gar nicht mehr spielen bis Jahresende oder gegen Spendenbescheinigung, oder ganz kostenlos...