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Was muss ein Alleinunterhalter beachten?

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Heidjerin
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Wenn ein unerfahrener Hobby-Musiker gelegentlich als Alleinunterhalter auf Altennachmittagen, Geburtstagen, in Heimen, auf Vereinsfeiern, Weihnachtsfeiern u. Ä. Musik macht, um seine Rente ein wenig aufzubessern, kann er dann Probleme bekommen? Hat jemand Erfahrung damit? Kann mir jemand sagen, was grundsätzlich dabei zu beachten ist? Braucht man Genehmigungen oder muss man irgendwelche Gebühren zahlen? Und wie funktioniert das mit der Gema? Würde die anfallen?
 
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ambee
  • Gelöscht von ambee
Und wie funktioniert das mit der Gema? Würde die anfallen?

Grundsätzlich werden bei jeder öffentlichen Veranstaltung, auf der Musik gespielt wird, GEMA-Gebühren fällig. Die GEMA-Gebühren (ab ca. 20 Euro aufwärts pro Veranstaltung, je nach Größe des Raums und Höhe des Eintrittsgelds) sind vom Veranstalter zu zahlen. Der Veranstalter wird in den von Dir genannten Fällen in der Regel die Leitung des Seniorenheims, der Vereinsvorstand o.ä. sein. Der Musiker kann jedoch die Rolle des Veranstalters auch selbst übernehmen.

Zu der Frage, ob eine Veranstaltung öffentlich oder nicht-öffentlich ist, hat die GEMA einen eigenen Artikel geschrieben:
https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/privatperson/private-feier.html

Für Seniorenheime gibt es einen Sondertarif: https://www.gema.de/musiknutzer/lizenzieren/meine-lizenz/seniorenheime.html
Dort steht unter3. Musikwiedergabe bei Konzerten und Veranstaltungen: "Sofern Veranstaltungen der Altenpflege nach ihrer sozialen Zweckbestimmung nur einem bestimmten, abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind, kein Eintrittsgeld oder sonstiges Entgelt erhoben wird und die Musiker keine besondere Vergütung erhalten, dürfen sie vergütungsfrei durchgeführt werden."

Die allgemeinen Tarife für alle anderen Arten von Veranstaltungen findet man hier:
https://www.gema.de/musiknutzer/liz...sen-theaterauffuehrungen/veranstaltungen.html
 
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die GEMA-Seite hat Alisa schon schön beleuchtet - bleibt hinzuzufügen, der Musiker sollte möglichst bestrebt sein, NICHT als Veranstalter aufzutreten, dann gibt der nur zeitnah einen Musikfolgebogen an den Veranstalter ab. Wenn die Situation als kritisch eingestuft wird, dann für diese Liste eine Quittung verlangen. Kleiner Vertrag vorab, in dem festgelegt ist, wer der Veranstalter ist, ist nie verkehrt.

Das Thema Einnahmen haben wir hier schon vielfach beschrieben, bitte auch mal die Suchfunktion verwenden, oder einfach diesen Unter-Sub zurückblättern.
Wenn es richtig Einnahmen gibt, die man nicht vernünftig gegenrechnen kann, dann wird wohl Einkommensteuer dafür anfallen.
Deshalb alle Einnahmen sauber auflisten, alle Ausgaben (Instrumente, Wartung, Ersatzteile, Noten, Proberaum, Fahrtkosten, eventuell Spesen, Instrumentenversicherung, etc.) gegenüberstellen - in der Regel bleibt dann nichts über, was das Finanzamt interessieren würde, wenn doch, dann halt versteuern. Beim FA drauf bestehen, daß Musiker Freiberufler sind, sonst wird auch noch eine Gewerbeanmeldung fällig.

Ein anderer Gesichtspunkt ist folgender, falls man als Rentner nicht einkommenspflichtig ist, sollte man sich die Geschichte überlegen, weil man dann komplett einkommensteuerpflichtig ist, das ist einiges an Aufwand pro Jahr, im Zweifel braucht man sogar einen Steuerberater für den Papierkram, natürlich kostenpflichtig...!

Aber das sollte man regeln können, wenn die Einnahmen gegen Ende vom Jahr zuviel werden würden (gegenüber den Ausgaben), dann halt nichts mehr verdienen - sprich: entweder gar nicht mehr spielen bis Jahresende oder gegen Spendenbescheinigung, oder ganz kostenlos...
 
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Vielen Dank für die hilfreichen Beiträge, damit ist mir sehr geholfen.
 

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