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was lasse ich an rechtlichen Hinweisen auf die CD selbst drucken?

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KickSomeAZZ
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Hallöchen,

die Suche hat mir keine entsprechende Antwort geliefert, daher hier ein neuer Thread.

Zur Situation: Wir, eine Band als GbR, lassen demnächst unser Album pressen. Sämtliche Songs sind bei der Gema freigestellt (angemeldete Eigenkompositionen).

Nun die spannende Frage: Was für rechtliche Hinweise lassen wir auf die CD bzw. Booklet drucken? Was ich bei vielen anderen CD's gefunden habe sind Texte wie "(c) & (r) 2009 Label sowieso, distributed by lalala, manufactured in tralilu, all rights of the owner of the recording work and manufacturer reserved, unauthorised copying, hiring, lending, public performance and broadcasting prohibited".

Das mit dem (r) ist wohl so eine Sache, dies muss man ja extra anmelden (glaube ich). Wie schaut es mit den anderen Angaben aus?

Vielen Dank jetzt schonmal für eure Antworten!
 
Eigenschaft
 
Hallo KickSomeAZZ,

Glückwunsch zum Album!

Schau am besten mal in den folgenden Thread:

https://www.musiker-board.de/vb/mus...genes-album-wie-gehts-weiter.html#post3626384

Wenn du nach dem Lesen dieser Ausführungen noch spezielle Fragen
hast, poste die am besten hier.

Beste Grüße
Nils
P.S.: Und DAS HIER könnte dich auch interessieren:
https://www.musiker-board.de/vb/mus...-alles-beachten-davor-danach.html#post3606924
und
https://www.musiker-board.de/vb/mus...erkauf-wie-beachten-die-x-te.html#post3454845
so wie auch:
https://www.musiker-board.de/vb/musikbusiness-recht/314392-500-gepresste-cds-nun.html#post3594222
hier, Tipp zum Presswerk:
https://www.musiker-board.de/vb/mus...kartonstecktaschen-bedrucken.html#post3599377
und auch möglicherweise gut für dich zu wissen:
https://www.musiker-board.de/vb/sonstiges/315611-onlinemagazine-ein-schwarzes-loch.html#post3612087

... Wenn du DANN noch spezielle Fragen hast ... gerne hier posten :)
Da wäre ich gespannt drauf!
 
Rechtliche Hinweise auf der CD sind i.A. Schall und Rauch, weil der User sie ja erst zu Gesicht bekommt, wenn der Kaufvertrag schon lange abgewickelt ist. Wäre somit eine einseitige Willenserklärung, diese haben aber nur bedingt Auswirkungen, immer vorausgesetzt, daß die Erklärungen überhaupt rechtlich richtig sind. Kurz: Bloß weil es da steht, muß es noch lange nicht wirksam sein. Am BGB kommst Du mit noch so tollen Klauseln nicht vorbei, auch nicht am Urheberrecht.
Also scheiß auf Belehrungen, von denen niemand weiß, was sie im Zweifel vor Gericht wert sind.
 
Na, zumindest muss ins Booklet Name und Anschrift der Herausgeber sowie der Druckerei (nach § 8 des jeweiligen Landespressegesetzes).

Urheberrechtlich geschützt ist das alles auch ohne ausdrückliche Copyright-Vermerke.
 
Hey,

vielen Dank für eure Ausführungen. Ich habe auch fleißig in allen hier genannten Threads nun gestöbert, sehr informativ!

Allerdings muss ich wohl meine Fragestellung prazisieren: Es geht uns NICHT darum, mit einem (C) oder (R) auf Booklet / CD das Thema Urheberrecht abzuhandeln. Klar, hier gelten die laufenden Gegebenheiten, die in oben genannten Threads ausgiebig diskutiert wurden.

Die Frage ist vielmehr: Ist so ein (C), (P) oder (R) unabdingbar für einen "vollständigen" Urheber/Materialschutz? Sozusagen der Splint einer Kette, der unbedingt vorhanden sein muss, ohne in ist das Gesamtwerk wirkungslos? Oder ist es mehr eine "nette Option", die, wie Beyme meinte, nicht zum Urheberschutz beiträgt?

Wann darf man überhaupt (C), (P) oder (R) auf eine CD / Album schreiben?


Ich hoffe, die Antworten auf diese Fragen waren nicht doch in einem der obigen Threads verpackt, ich gab mir größte Mühe, alles sorgfältig zu lesen ;)

Vielen Dank für eure Antworten!
 
Hallo KickSomeAZZ,
Die Frage ist vielmehr: Ist so ein (C), (P) oder (R) unabdingbar für einen "vollständigen" Urheber/Materialschutz? (...) Oder ist es mehr eine "nette Option", die, wie Beyme meinte, nicht zum Urheberschutz beiträgt?
in den USA funktioniert das Copyright-System irgendwie anders.
Aus diesem Rechtesystem stammt ja dieser Vermerk.

Hier allerdings, in Deutschland ist es, so weit ich weiß, RECHTLICH schnurz, ob man
(C) oder (P) vermerkt. ... Es machen trotzdem fast alle, weil die meisten Leute meinen,
dass das "professioneller" aussieht.
Über (R) weiß ich nichts und kenne ich auch nicht von CDs.

Übrigens findet man die Erklärungen auch hier (Suchmaschine; jeweils einer der
ersten Treffer bei Suche nach "P vermerk" und "C vermerk"):
http://de.wikipedia.org/wiki/P_(Begriffsklärung) (ganz unten, "In der Musikindustrie".)
und hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Copyright#Copyright-Vermerk
"Im deutschen Recht entstehen Urheberrechte automatisch mit der Schaffung eines Werks. Ein Copyright-Vermerk ist nicht erforderlich. Der Hauptzweck des Vermerks liegt in der Übermittlung der Aussage, dass jemand Urheberrechte für sich oder andere reklamiert. Der Vermerk selbst führt jedoch nicht zum Bestehen von Urheberrechten. Ob ein Werk urheberrechtlich geschützt ist, bestimmt sich allein nach dem Gesetz."

Beste Grüße
Nils
 
Vielen Dank, Nils! Da hätte ich auch selbst so schlau sein können, woanders Suchmaschinen zu bemühen :) Somit ist bei mir alles geklärt, vielen Dank für alle Tipps und Ratschläge!
 

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