Was darf man samplen? Was ist Praxis?

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Ich hab den Thread mal hier erstellt, an Statt in der Plauderecke, weil es ja ein schon sehr samplebezogenes Thema ist.

Und zwar les ich öfter, dass sehr sehr viele Künster aus dem elektronischen Bereich viele alte Sänger/Sängerinnen samplen. Ich meine keine Remixe, sondern es werden Vocalspuren verhackstückt, und einzelne Phrasen dann in den Song eingebaut. Ist das legal? oder gibt es eine grenze, ab der man ein Sample nicht mehr benutzen darf (z.B. ab soundsoviel Sekunden?)
Hab das schon bei ganz großen, wie Boys Noize gehört z.b.
Es geht jetzt auch nicht um Daft Punk Dimensionen, sondern wirklich nur kurze Phrasen
 
Eigenschaft
 
Ich denke das beste ist, wenn man das Sample was man unbedingt sampeln will verwendet und wenn der Track gut geworden ist, kann man es dem Urheber zeigen und um Erlaubnis fragen.
Als "Niemand" um Erlaubnis fragen geht bestimmt in die Hose, aber wenn der Urheber ein gutes Werk hört, dann kann man ihn wohl eher umstimmen.
 
auf kurze samples besteht in der regel kein urheberrecht, dieser gilt meist erst ab längeren tonfolgen. aber selbst wenn diese schnipsel keinen urheberrechtlichen schutz genießen, besteht auf sie 50 jahre nach erstveröffentlichung ein leistungsschutzrecht. sprich das recht an der aufnahme, das in der regel die labels besitzen. somit wäre innerhalb dieser schutzfrist bei den rechteinhabern eine nutzungserlaubnis einzuholen.

der fall moses p. vs kraftwerk hat diese rechtliche sichtweise bestätigt: http://www.internet-law.de/2009/02/bgh-entscheidung-zum-sampling-metall-auf-metall-jetzt-online.html
 
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