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Was darf man hinsichtlich Backing Tracks?

  • Ersteller Walterix
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Walterix
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Hallo zusammen,

vielleicht schon 1000 mal besprochen, ich hab nichts dazu gefunden.
Ist es erlaubt, Youtube - Jamtracks z.B. bei Soundcloud zu verwenden, um seine eigenen Improvisationen etc. zu zeigen?
Wenn ja, welche Angaben muss man auf jeden Fall machen?
Sorry, die Frage ist vielleicht schon x - Mal gestellt worden, wenn ja, bin ich auch für Links und Hinweise dankbar.

LG WalteriX
 
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Überschrift über dem SUB Hörproben ...

In diesem Forum könnt ihr eure Kompositionen, eure Solis oder Grooves der Community vorstellen! Wir bitten an dieser Stelle insbesondere bei Coversongs die Urheberrechte zu beachten. Weitere wichtige Informationen findet ihr in den Regeln.

Die stehen erst mal hier: https://www.musiker-board.de/threads/regeln-für-hörproben-forum-bitte-lesen.127336/

und in allgemeiner Form im Punkt 2 der Board Regeln ... https://www.musiker-board.de/threads/board-regeln.1/

Im wesentlichen geht es allerdings um die Regel des Hoster (YouTube, SC und Co.). Die können wir dir nicht alle auf dem Silbertablett servieren, da musst du schon selber nachlesen.

Gruß
Martin
 
Danke, das hilft schon mal etwas weiter.

Ich weiß halt immer noch nicht, ob die bei YT oder sonstwo veröffentlichten Backingtracks verwendet werden dürfen. Mir geht es nicht um das Covern irgendwelcher geschützten Sachen, sondern eher um "Manöverkritik" bzgl. der Spieltechnik etc. und dafür scheinen mir die Backingtracks geeignet zu sein. Das Silbertablet kannst Du gerne im Schrank lassen ;-).

LG WalteriX
 
Chriss_Guitar
  • Gelöscht von ambee
  • Grund: Keine persönlich Beratung in Rechtsfragen (und schon gar keine Falsche)
Ich hab das Thema mal hierher verschoben, weil dieser Bereich auf Grund des Beitragsverlaufs geeigneter erscheint.
Weiterhin habe ich den Threadtitel ergänzt, damit man besser sieht was gemeint ist.
 
Man muss zwei Aspekte unterscheiden: Die Rechte am BT und die Rechte Dritter an einer Vorlage. Letztere allerdings nur dann, wenn es um einen urheberrechtlich geschützten Song geht. Bei einem BT wie Blues in A fällt dieser Punkt weg.

Ich nehme an, dass viele Anbieter von Backing Tracks die Rechte Dritter verletzen. Man ist also nicht auf der sicheren Seite, weil irgend jemand sagt "Du darfst meinen Track verwenden".

Hinweise wie "Ich habe keine Rechte an diesem Track, alle Rechte bei xyz" sind übrigens nicht ausreichend. Dafür würde ich Backingtracks benutzen, die nicht auf bekannten Songs basieren und die der Urheber für das Vorhaben freigegeben hat.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Man muss zwei Aspekte unterscheiden: Die Rechte am BT und die Rechte Dritter an einer Vorlage. Letztere allerdings nur dann, wenn es um einen urheberrechtlich geschützten Song geht. Bei einem BT wie Blues in A fällt dieser Punkt weg.

Ich nehme an, dass viele Anbieter von Backing Tracks die Rechte Dritter verletzen. Man ist also nicht auf der sicheren Seite, weil irgend jemand sagt "Du darfst meinen Track verwenden".

Hinweise wie "Ich habe keine Rechte an diesem Track, alle Rechte bei xyz" sind übrigens nicht ausreichend. Dafür würde ich Backingtracks benutzen, die nicht auf bekannten Songs basieren und die der Urheber für das Vorhaben freigegeben hat.

Du hast Recht - definitiv.

Das was ich schrieb, bezog sich jetzt explizit auf selbst erstellte Backingtracks die sich nicht auf bekannte Songs beziehen sondern wirklich zu 100% von Person xy erstellt wurden.
 
Danke für die Antworten, nun bin ich im Bilde, wie ich mich informieren muss, wenn ich einen BTrack verwenden will.
Es kommen eh nur so Tracks, wie "Blues in A-Minor" in betracht, also keine Covers von bekannten Stücken.
 

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