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Warum einen Bandvertrag ?

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Willi the Shaker
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Vor ca. einem Jahr hörten wir von einer befreundeten Band hier in Berlin, dass sie plötzlich in ziemlich große Schwierigkeiten gekommen ist, da sie eine Menge „Ausrüstung“ quasi über Nacht verloren hat. Nicht das sie beklaut worden waren, sondern der Gerichtsvollzieher hatte zugeschlagen. Erst dachten wir, das sei ein Einzelfall, jedoch um so mehr wir uns in Berlin und Umgebung umhörten, um so mehr „Fälle“ bekamen wir zu hören, die uns in unserem Beschluss bestärkten, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um einen für unsere Situation guten und sinnvollen Bandvertrag mit ihm zu entwerfen.

Hier mal kurz ein paar der Fälle, von denen wir gehört haben und die passiert sind :

1) Eine Band spielt schon seid 8 Jahren in fast gleicher Besetzung zusammen und macht gut 25 –30 Gigs im Jahr, die, da sie inzwischen „Local Heros“ sind, sehr gut bezahlt werden. Die Band hat einen mündlichen Vertrag untereinander und ist beim Finanzamt als Band inzwischen angemeldet. Eine gute und große eigene PA ist vorhanden.
Musiker A hat vor 7 Jahren ein Haus gebaut und ist vor 2 Jahren in seinem Hauptjob arbeitslos geworden. Bisher hat er noch keinen neuen Job gefunden. Da er viel Zeit hat, kümmert er sich um sehr viele Bandangelegenheiten. Das freut alle in der Band.
Hartz 4 hat bei Musiker A zugeschlagen und er kann nicht mehr die Raten für sein Haus bezahlen. Die Hausbank klagt, gewinnt und pfändet in das privat Vermögen von Musiker A. Zum privat Vermögen gehört auch viel Equipment der Band, da Musiker A (unwissend) viel für die Band über seinen eigenen Namen gekauft hat und er auch Anteile an der Band PA besitzt. Nach der ersten gerichtlichen Instanz und einer vergeblichen Vollstreckungsabwehrklage sieht es so aus : die gesamte PA ist gepfändet, der Gitarist hat sein Lieblingsstück verloren, da Musiker A dem Gitaristen die Klampfe besonders günstig über seinen Namen besorgt hat, jedoch über eine Weitergabe/Verkauf keinerlei weitere Aufzeichnungen bestehen. Anderes Equipment ist ebenfalls zur Zwangsversteigerung freigegeben, da nicht wirklich Eigentumsnachweise der Einzelnen Personen erbracht werden konnten. Die Sache ist zwar noch nicht zu Ende....aber gut sieht es für Musiker A und die Band nicht gerade aus. Alle Musiker stehen immer noch voll zu/hinter Musiker A !!!!! Sie sagen : wir kämpfen jetzt. !!!!!! Aber sie sagen auch „scheiße - wir hätten vieles besser dokumentieren sollen und einen richtigen Bandvertrag machen sollen“.


2) 2 Bandprojekte ! Projekt A und Projekt B. Projekt A ist korrekt beim Finanzamt angemeldet, das andere nicht. Die Mitglieder aus Projekt B sind eine Untermenge aus Projekt A plus mehrere externe Musiker. Projekt B läuft einen Sommer sehr gut, ein paar Gigs lässt man, da der Veranstalter eine Umsatzsteueridentifikationsnummer haben will, über das Projekt A laufen (da ja angemeldet) – der Rest der Gagen von Projekt B wird „Cash auf Täsch“ eingesteckt. Eines Tages Steuerprüfung bei einem Veranstalter, der zufällig Projekt A und Projekt B mit unterschiedlichen Namen und Spielorten unter Vertrag hatte. Die Sache fliegt auf ! Das Finanzamt unterstellt anhand der Homepage (Gästebuch) von Projekt B viele Auftritte und ordnet diese dem angemeldeten Projekt A zu. Mit der Folge, das alle Projektmitglieder „richtig Ärger“ mit dem Finanzamt haben – Lohnpfändungen gegen Bandmitglieder laufen, Steuerfreibeträge werden rückwirkend nicht mehr anerkannt und Steuerstrafverfahren sind eingeleitet. Alle Projekt Musiker aus A und B kommunizieren untereinander nur noch per Anwalt


3) Band Y ist froh, endlich einen großen Proberaum (Bunkeretage) gefunden zu haben. Musiker Z unterschreibt den Vertrag mit dem Vermieter und den Stadtwerken (für Strom und Heizung /Etagengas). Das ist jetzt ca. 5 Jahre her. Musiker Z ist schon über 3 Jahre nicht mehr bei der Band Y und die Band Y gibt es auch schon nicht mehr. Da der Proberaum gut ist, hatte man damals sehr schnell eine Nachmieterband gefunden. Diese ist auch schon nicht mehr Mieter des Proberaums – es gab mehrere Wechsel. Was man vor lauter Kreativität und Gewechsele vergessen hatte, war regelmäßig Strom und Gas zu bezahlen. Die Stadtwerke machten den Hahn zu, fanden heraus wo der eigentliche Vertragspartner wohnte, machten auch bei Musiker Z zu hause den Hahn mit Strom, Wasser und Fernwärme zu. Musiker Z verlor den Prozess gegen die Stadtwerke in erster Instanz und musste bezahlen. Die Musiker der anderen Nachmieter Bands hat er nicht gefunden, die Musiker der Band Y wollen sich nicht an den Kosten beteiligen.


4) Weiterhin gibt es hier im Berliner Raum zum Thema Urheberrecht/Cover Musik / „um schreiben“ von Songs/Demo CD’s, ein paar Fälle, wo Bandmitglieder durch Urteile in ihrer finanziellen Existenz massiv bedroht sind. Leider kann ich das so nicht wiedergeben, da ich diesen Urheberrechtskram nicht verstanden habe. Ich persönlich gehe hier noch einen Schritt weiter und bin mir sicher, dass die Jungs und ihre Familien mindestens die nächsten 7 Jahre nicht mehr auf die Beine kommen werden und damit teilweise von meinen Steuerzahlungen leben müssen.

5) Band QRZ ist schon 3 Jahre zusammen und macht als Party- und Coverband gutes Geld. Die Band ist angemeldet und einen mündlichen Bandvertrag gibt es auch. Ein Teil des Geldes ist immer für die Musiker gewesen, ein anderer Teil für Equipment und etwas als Reserve. Band Man B hat keine Lust mehr und ist sauer auf Band Man G, da er Band Man B eine Frau ausgespannt hat. B fängt an rumzustänkern. Die QRZ Band sagt zu B – Du fliegst jetzt aus der Band – so nicht ! B sagt – nein wir sind eine GBR, da könnt ihr mich nicht so ohne weiteres rausschmeißen. Die QRZ Band lässt das durch einen befreundeten Jurastudenten überprüfen und muss feststellen, dass sie B eigentlich nicht rausschmeißen kann. B sagt - wenn einer gehen muss, dann G. G denkt nicht im Traum daran. G bestellt auf das Anraten des Jurastudenten einen „neuen B Man“ zum Probespielen.
B reicht es jetzt doch - er will aussteigen. Er verlangt seinen Anteil am Equipment ausbezahlt zu bekommen. Der Rest der Band QRZ sagt – „Hey ist doch anders geregelt, darüber haben wir doch gesprochen.“
Band Man B klagt. Für den Anwalt von B ist es ein Leichtes den Rest der Band in punkto mündlichen Bandvertrag in Wiedersprüche zu verwickeln und darüber hinaus noch eine „Sittenwidrigkeit“ zu unterstellen, so dass das Gericht am Ende B recht gibt und den Rest der Band zur Zahlung von xx.xxx,- € verurteilt. B, immer noch sauer auf G, wegen der Frau, besorgt sich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils, und lässt innerhalb von 14 Tagen nach Urteilszustellung bei G das Bankkonto und seinen PKW pfänden. Die PA lässt er in Ruhe. Dagegen konnte G nichts machen, da eine gesamtschuldnerische Haftung vorliegt. G will jetzt einen Anteil des Geldes von seiner Band haben – die aber wollen nicht so, mit dem Argument, Du hättest ja nicht Frau von B vögeln sollen. Der nächste große Streit ist vorprogrammiert.






Das ist jetzt nur die Spitze des Eisberges..... wir haben noch ne Menge mehr Fälle gehört – aber diese stimmen, da wir mit den Leuten selbst gesprochen haben.
Jetzt kann man sagen, die sind ja alle selber schuld – mag sein.

Aber viele hätten sich durch einen sinnvollen Bandvertrag besser schützten können !

Da es bei unserer Band im Moment gut läuft, haben wir einen richtigen und neuen Bandvertrag mit anwaltlicher Hilfe erstellt.
Der Anwalt hat erst mit uns verschiedene juristische Konzepte ausgearbeitet, mit denen wir dann zu unseren Steuerberater gegangen sind, der uns über die steuerlichen Auswirkungen aufgeklärt hat. Danach haben wir als Band eine Nutzen/Risiko Analyse für uns durchgeführt und uns dann für ein Vertragskonzept entschieden.

Das hat Geld gekostet – ist es aber alle mal wert !

Ich halte das Thema für sehr wichtig und wollte die Wichtigkeit anderen Bands mal Nahe bringen. Dieses aus gegebenen Anlass, da es in der Band des Bruders unseres Drummers bei München gerade stark gekracht hat. Kaum war Kohle da, ging der Ärger richtig los.......



Willi
 
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Da via PM angefragt hier kurz für alle die Anwort :

Wir haben eine GmbH gegründet. Dieses Modell passt für unsere Band und muss nicht unbedingt übertragbar auf andere Bands sein.
Aber ein paar Stichworte, die anderen weiterhelfen könnten :

Sachgründung (geht einfacher als man denkt)
Treuhandverträge
Als Gesellschafter u.a. eine GBR

Wer mehr wissen möchte, bitte per PM melden.


Willi
 
Welche Sachen sollte man in einem Bandvertrag alle klären?

Hab bisher gesammelt:

- Anteile an Eigentum
- Auflistung des Bandeigentums
- Ausscheiden eines/mehrerer Bandmitglieder:
- - - in welchen Fällen ist es möglich
- - - Ausbezahlung?
- - - Rechte an den zusammenkomponierten Songs
- Rechte an dem Bandnamen
- Aufteilung der Gagen
- Was passiert bei Auflösung der Band?
 
Geregelt werden sollte noch :

- Wie kommt eine Entscheidung bei welchem Thema innerhalb der Band mit welchen Mehrheiten (oder wie auch immer) zu stande ?

- Wer darf die Band nach aussen hin vertreten (Unterschriften - z.B. alle gemeinsam - nur eine Person - jeder - immer 3 zusammen usw. usw. usw.)
Jemand aus der Band könnte ja für die Band yxz, in der er spielt, eine PA bei Musik-Service für 25.000,- € bestellen und die Band xyz kann sich das aber nicht leisten...usw. usw. (Stichwort : Haftung Innenverhältnis / Haftung Aussenverhältnis)


- ggf. würde ich noch je nach Band Situation das Thema GEMA separat regeln.


Und wie schon erwähnt - die Auszahlung von Gagen nach einem GIG, sollte in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater genau beleuchtet werden. Es sind Szenarien denkbar (bzw. kommen vor) - die voll nach hinten losgehen können.


Topo :cool:
 
topo schrieb:
...Jemand aus der Band könnte ja für die Band yxz, in der er spielt, eine PA bei Musik-Service für 25.000,- € bestellen und die Band xyz kann sich das aber nicht leisten...

Es geht noch krasser - obwohl auch die o.g. Berliner Beispiele für sich sprechen.

Aber uns ist der Fall eines ganz besonderen "Bandbusses" bekannt. Da hat sich einer einen Porsche für die Band gekauft und die restlichen GbR-Bandmitglieder mussten mit abbezahlen. No Joke!

lg
 
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hallo,

was muss man beachten, wenn man als Bandmitglied (hat auch allein den Vertrag unterschrieben) einen Vertrag zwischen Band und Veranstalter kündigen bzw. auflösen will, weil der Veranstalter der Band verschwiegen hat, dass ihr Konzert in einem nicht beheizbaren Raum (im Winter) stattfindet? Hat man da eine Kündigungsfrist o.ä., auch wenn nichts von solch einer Kündigung im Vertrag steht?? Wie geht man da vor? Vielen Dank schonmal im Voraus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Anfechten gem. § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung. Frist: muss innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von der Täuschung ggü. dem Veranstalter erklärt werden.
Wirkung: so, als wäre nie ein Vertrag geschlossen worden. Konsequenzen: keine.
 
steht ja hoffentlich in eurem vertrag oder rider, der bestandteil des vertrags sein sollte, drin unter welchen bedingungen ihr spielt.

aber wenn díe hütte voll ist und ihr gas gebt wärmt sich der raum eh ruckzuck auf ;-)
da gibts weitaus schlimmeres, open airs im winter zB...
 
Hallo Leute,
danke für eure Antworten.:great: Im BGB hab ich mich auch etwas versucht schlau zu machen. Es gibt da noch § 313 Änderung der Geschäftsbedingungen.
Im Vertrag steht leider nichts von einer 'Zimmertemperatur'. Sollte die Band dennoch spielen, bestünde die Gefahr, dass keine Leute kommen und die Band wird mit durch die Einnahmen bezahlt. Naja, aber wenn noch jemand ne Idee hat wie man sich verhalten soll, dann immer her damit:rolleyes:
 
Wichtig ist dass die Täuschung so erheblich ist, dass ihr den Vertrag net geschlossen hättet, wenn ihr von der Temperatur gewusst hättet. (Bzw dass NIEMAND diesen Vertrag geschlossen hätte, weil die Temperatur so unzumutbar ist) Und die Anfechtung ist nur gestattet wenn der Veranstalter euch arglistig (also absichtlich - er muss mit der Möglichkeit, dass euch das viel ausmachen könnte, gerechnet haben) getäuscht hat. Also alles sehr schwammig wie ich meine, am besten ihr redet mit ihm und versucht das so zu klären.
 
hallo,

was muss man beachten, wenn man als Bandmitglied (hat auch allein den Vertrag unterschrieben) einen Vertrag zwischen Band und Veranstalter kündigen bzw. auflösen will,

Hallo Schmatti,

bitte einmal langsam für mich: Du hast einen Band-Vertrag in deiner
Band unterschrieben. Richtig?
Warum erwähnst du das einleitend? Dieser Band-Vertrag hat doch mit dem
Konzertveranstalter-Vertrag erstmal nichts zu tun, ... richtig?

weil der Veranstalter der Band verschwiegen hat, dass ihr Konzert in einem nicht beheizbaren Raum (im Winter) stattfindet? Hat man da eine Kündigungsfrist o.ä., auch wenn nichts von solch einer Kündigung im Vertrag steht?? Wie geht man da vor? Vielen Dank schonmal im Voraus.

Bitte auch hier einmal langsam für mich:
Du möchtest also ein bereits vereinbartes Konzert, das demnächst (solange noch Winter ist)
stattfindet, nicht spielen. Das Konzert liegt allerdings noch in der Zukunft.
Verstehe ich das richtig?
Wenn ja, wäre interessant, wie lange noch Zeit ist! Beispielsweise, ob der
Veranstalter eine realistische Chance hat, noch eine andere Band zu suchen.
... Wenn das Konzert morgen ist und du heute absagen willst, wäre das nicht
gerade eine gute Lösung.

Übrigens stellt sich mir persönlich auch die Frage, ob man als Band nicht auch in
einer unbeheizten Halle spielen kann ... ich meine, in Deutschland ist es
zwar kalt ... aber momentan doch nicht so kalt ...
Aber wie auch immer. Also, du willst absagen. OK.


Worauf zielt deine Frage genau ab? Du fragst:
was muss man beachten
Was meinst du damit? Was sollst du da schon 'beachten'?

Tipp:
Ruf den Veranstalter an und kläre die Sache persönlich mit ihm.
Erkläre ihm den Grund, weshalb du das Konzert nicht spielen möchtest.

Und dann wird es ja wohl irgendeine Möglichkeit geben, diese Sache
abzusagen.

Ich meine: in der Regel ist es ja so, dass die meisten Bands
sich geradezu freuen, wenn sie Konzerte machen können.
Daher wird es wahrscheinlich eine Leichtigkeit für den Veranstalter,
einfach eine andere Band zu holen. ... Oder?

Allerdings muss ich kurz dazu sagen, dass ich bisher sehr
wenige Details zu dieser Sache kenne.

Beispielsweise: Von welcher Größenordnung reden wir?
Um wie viel Geld geht es bei dieser Sache?
In welche Problematik kommt der Veranstalter, für den Fall, dass
ihr absagt? ... Kann er einfach eine andere Band besorgen, oder
ist es ... warum auch immer ... für ihn notwendig, dass ausgerechnet
EURE
Band dort spielt? ... Wenn ja, warum?
Wie lange Zeit ist noch, bis zu dem Konzert? Sind schon Plakate
gedruckt? Oder hatte der Veranstalter andere Ausgaben, die er wegen
eurer Zusage gemacht hat?
Wie kam es zu diesem Konzert? ... Seid ihr eine professionelle Band,
oder eine Amateur-Band? ... In welchem Rahmen spielt sich das
Ganze ab ... und vor allem:
warum postest du in einem Forum, offenbar bevor du mit 'den Personen,
die wirklich betroffen sind
' sprichst?

Das wäre doch das, was man üblicherweise als erstes macht.

... Mir fehlt etwas die 'Einsicht'. Ich verstehe dein Problem mit den
bisherigen Infos wahrscheinlich nicht genau genug.

Wie gesagt: nachdem, was ich bisher über die Sache weiß:
Ruf den Veranstalter an. Mach klar Schiff. Versuche, dass ihr beide IM GUTEN
aus der Sache heraus kommt. Und dann ist die Sache gelöst.

Je nachdem, in welcher Größenordnung sich das abspielt(?), würde ich
das BGB und diesen ganzen ganzen Paragraphen-Kram ... wenn möglich ...
beiseite legen. ... Ihr müsst letztendlich eine vernünftige Lösung finden.

Poste noch mal, wenn du weitere Hilfe dazu brauchst.

Bisher sind die Infos, die du gegeben hast, etwas zu knapp um dazu
mehr zu sagen.

Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
Sollte die Band dennoch spielen, bestünde die Gefahr, dass keine Leute kommen und die Band wird mit durch die Einnahmen bezahlt.

Hallo Schmatti,

das klingt eher, als hättet ihr ein Marketing-Problem.
(Wenn keine Leute kommen.)

... Und nicht so sehr ein Vertrags-Problem!

Kann es sein, dass du eher Bedenken hast, dass das Konzert schlecht
besucht wird? ... DAS wäre eine andere Problematik.
Dann müsste man sich über Werbung, nötige Raumtemperatur für
ein glückliches Publikum ... und so weiter ... unterhalten.
Das wäre aber kein vertragliches Problem, sondern eher die Frage
'wie muss man ein Live-Konzert bei Kälte bewerben und durchführen,
sodass viele Leute kommen'. (?)

Aber auch dazu: Sprich offene Worte mit dem Veranstalter!
Klärt diese Sache einfach vernünftig.

... Und dann sieh zu, dass ihr demnächst nur noch mit Veranstaltern
zusammenarbeitet, wo euch die Zusammenarbeit auch gefällt.


Wie gesagt: Wenn du weitere Tipps brauchst, poste noch mal genauer,
wo das Problem nun eigentlich liegt.


Alles Gute und beste Grüße
Nils
 
hallo,

was muss man beachten, wenn man als Bandmitglied (hat auch allein den Vertrag unterschrieben) einen Vertrag zwischen Band und Veranstalter kündigen bzw. auflösen will, weil der Veranstalter der Band verschwiegen hat, dass ihr Konzert in einem nicht beheizbaren Raum (im Winter) stattfindet? Hat man da eine Kündigungsfrist o.ä., auch wenn nichts von solch einer Kündigung im Vertrag steht?? Wie geht man da vor? Vielen Dank schonmal im Voraus.
Wie man da vorgeht?

Na ja - wie schon gesagt: indem man erst mal miteinander spricht und versucht, die Sache gütlich zu regeln.
Das beinhaltet auch, der anderen Partei die Möglichkeit zu geben, nachzubessern.

Beispielsweise könnte der Veranstalter sagen: Ja - hmm - habe ich gar nicht dran gedacht, aber dann schalte ich halt die Heizung ein oder miete Heizkörper (beispielsweise diese Dinger, die Cafe´s draußen stehen) und stelle die auf ...

Niemand wird nachvollziehen können und wollen, wenn Du einfach einen Vertrag auflöst, ohne vorher Deine Bedenken angesprochen hast.

Zudem: wie stehen denn Deine Bandmitglieder dazu?
Kann es sein, dass die eigentlich eher spielen wollen und Du sozusagen auf rechtlichem Wege etwas suchst, um aus der Nummer rauszukommen, ohne als Spielverderber dazustehen?

Natürlich gibt es generell so etwas: Wenn die Bedingungen (nachweislich) unzumutbar siind. Das muss auch nicht extra im Vertrag stehen. Beispielsweise wenn dem Berliner Zoo einfällt, ne Band zu buchen, die im Löwenkäfig spielen soll, ohne ihr das zu sagen.
Also im Vertrag muss keine Klausel stehen, dass Ihr auf keinen Fall in Löwenkäfigen spielt, um den Vertrag anzufechten bzw. unwirksam zu machen.
Das nimmt man einfach an - weil alles andere absurd wäre und die Verträge sonst über hundert Seiten hätte, wenn man jeden Blödsinn schriftlich ausschließen wollte ...

Interessant wäre natürlich auch, ob irgendwelche Vertragsstrafen (bei Nichtauftritt) ausgemacht sind und gleichfalls, ob im Vertrag (oder handelsüblich) Fristen bestehen, bis wann man stornieren kann ...

Na ja - melde Dich halt noch mal und poste ausgehend von den hier gestellten Fragen (die obigen poster eingeschlossen) mal genauer, was eigentlich Sache ist ...

x-Riff
 

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