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Ware da... Rechnung nicht

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Schmarkus
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Hallo liebe Gemeinde!

Ich würde euch gerne einfach rein theoretisch einen Fall schildern, den ich so noch nie erlebt habe.

Band B bestellt T-Shirts beim Händler H. Der Kontakt verläuft telefonisch und per E-mail aber alles sehr chaotisch, da H nicht sehr gut organisiert zu sein scheint.

B sendet das Design und beschreibt genau wie verlangt an welcher Stelle der Druck sein soll usw.

H bestätigt dies immer wieder mit einer E-Mail. Nur leider falsch... B weist H darauf hin und H schickt im laufe der Zeit insgesamt 5(!) Bestätigungs E-Mails, die immer irgendeinen anderen Fehler enthalten.

Als nun endlich die richtigen Maße und die richtige Position in der E-Mail enthalten sind, gibt B die freigabe.

B nennt H einen konkreten Termin an dem die T-Shirts spätestens eintreffen müssen, da die T-Shirts bei einer anstehenden großen Veranstaltugn verkauft werden sollten. Und tatsächlich kommen die T-Shirts samt Rechnung eine Woche vor der Veranstaltung an... nur leider ist der Druck weder so groß wie in der E-Mail bestätigt noch an der richtigen Stelle.

B meldet sich sofort bei H und schildert die Situation. H verspricht sich schnellstmöglich um die Situation zu kümmern und möchte ein Exemplat des Shirts zugeschickt bekommen um sich ein Bild zu machen.
H erhält das Shirt und bemerkt den offensichtlichen Fehler, verpsricht aber, dass die Shirts bis zur Veranstaltung eintreffen sollen... tun sie aber nicht. B ensteht ein Schaden. H storniert die vorhandene Rechnung und will eine neue Stellen um den entstandenen Schaden wieder gut zu machen.

B hat mitlerweile seit über einem Monat die T-Shirts von der Rechnung oder von H hört B aber seitdem nichts mehr.

Was meint ihr? Wie lange hat H Zeit die Rechnung zu stellen? Unbegrenzt oder gilt die übliche Verjährungsfrist?

Ich möchte hier keine konkrete Rechtsberatung sondern würde einfach gerne von euch wissen, wie ihr euch anstelle von B verhalten würdet.
Ist es B's Pflicht dem H hinterher zu rennen wegen einer Rechnung?

MfG
Schmarkus
 
Eigenschaft
 
Habt ihr denn jetzt die T-Shirts die ihr wollt? Ansonsten schickt sie zurück und widersprecht schriftlich der Rechnung.

Genrell gilt imho bei Rechnungen die üblichen gesetzlichen Verhjährungsfrist von 2 Jahren.
 
Frage zwecks des weiteren Verfahrens:

Was aus dem Text nicht so eindeutig hervorgeht: Sind denn die korrigierten Shirts lediglich nicht
pünktlich, d.H. zum vereinbarten Termin, also zu spät, oder GAR NICHT geliefert worden?

Will B die restlichen falschen T-Shirts behalten? Ist der Fehler so, daß sie trotzdem noch (evtl. in
geringerem Umfang als die georderten) verwertet werden können? Dann könnte man sich mit dem
Lieferanten auf "Minderung" (Preisnachlass) einigen.

Sind im Lauf des Vorgangs gesendete/empfangene mails ggfs zwecks Beweissicherung noch vorhanden?

Betr. Rechnung: Grundsätzlich ist es Sache des Rechnungstellers, die Rechnung beizubringen,
und nicht Sache des Käufers, wegen der Rechnung hinterherzulaufen.

Regelmäßige Verjährung beträgt 3 Jahre.

Soviel erstmal im Vorfeld, solange keine weiteren Infos zur Verfügung stehen.

Gruß Uwe
 
Was meint ihr? Wie lange hat H Zeit die Rechnung zu stellen? Unbegrenzt oder gilt die übliche Verjährungsfrist?

Ich möchte hier keine konkrete Rechtsberatung sondern würde einfach gerne von euch wissen, wie ihr euch anstelle von B verhalten würdet.
Ist es B's Pflicht dem H hinterher zu rennen wegen einer Rechnung?

MfG
Schmarkus

Mal kurz abstrakt und aus der Hüfte geschossen...

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, gilt die übliche Verjährungfrist von drei Jahren ab Ende des Jahres in dem der Vertrag geschlossen wurde.

Eine Pflicht einem eventuellen Anspruchsinhaber als etwaiger Schuldner "hinterherzurennen", ihn also zur Stellung seiner Forderung zu drängen besteht nicht.

Der Anspruch kann hingegen auch bereits zum jetzigen Zeitpunkt fällig sein. Eine genaue Antwort würde auch spezifische Informationen zum Vertrag voraussetzen. Insofern ist eventuell das Vorliegen der Rechnung für deine eigentlich Frage nicht relevant.

Sollte der Gläubiger seinen Anspruch geltend machen, wäre grundsätzlich auch über die Geldendmachung eines Verzugsschadens nachzudenken.
 
Zuletzt bearbeitet:
hey!

Danke für die schnellen Antworten. Die "richtigen" Shirts sind da. Nur eben nicht rechtzeitig.

Und die Fehldrucke sind auch leider absolut nicht zu verwerten bzw. ich weiß nicht, wer die kaufen sollte. Ums beim Namen zu nennen: Der Druck ist anstatt auf der Brust, unten auf dem Bauch und es sieht wirklich furchtbar aus. Wollten die auch zurück schicken bzw. haben das auch getan.

Wollten auch eine Minderugn des Kaufpreises jetzt wo die richtigen Shirts da sind und das hat man uns auch versprochen aber wir haben immernoch keine Rechnung.

Abr bevor das hier zu sehr zur Rechtsberatung wird Danke ich euch schonmal für eure schnellen Antworten und werde einfach mal abwarten. Werde dem Händler aber sicher nicht hinterher telefonieren, um bezahlen zu können.

E-Mail Verkehr und so weiter ist natürlich gespeichert.

Jedenfalls nochmal Danke für die Antworten und ich halt euch auf dem laufenden ;)

Grüße
Markus
 

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