Ganz theoretisch würde ich sagen, dass wenn der einzig konkrete Bestandteil von beschreibenen Rechten und Pflichten der Vertragspartner (CD) erfüllt wäre, man davon ausgehen könnte, dass beide Seiten ihre jeweiligen Rechten und Pflichten erfüllt hätten und damit einer Auflösung des Vertrages nichts entgegen spräche.
Andersrum würde das sonst bedeuten, dass ein Vertrag auf Ewigkeit geschlossen würde, was weder praktikabel noch den gängigen Sitten angemessen wäre. Es entspricht der praktischen Vernunft und dem Üblichen, dass Bands nicht auf ewig existieren und somit der Fall eingeplant werden muss, dass die Band sich auflöst. Ist im konkreten Vertrag nichts darüber ausgesagt, geht man in der Regel von dem "Üblichen" aus - würde also beispielsweise schauen, was in vergleichbaren Verträgen darüber steht.
Die Gegenseite müßte auch konkret darlegen können, welche Forderungen sie gegen Euch hätte, die aus dem Vertrag heraus ersichtlich sind.
Dennoch: dies ist nur eine allgemeine Einschätzung und Ihr solltet Euch auf jeden Fall professionellen Rat holen.
x-Riff