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Wäre eine Bandauflösung einfach so möglich?

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bitman1001
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Wollte mal wissen, was man machen könnte, wenn eine Band z.B. seit 2 Jahren einen Labelvertrag bei einem kleinen Label hätte, den Vertragsgegenstand (z.B. die Ablieferung einer EP an das Label zwecks Veröffentlichung) bereits erfüllt hätte, aber die Mitglieder mittlerweile keine Lust bzw. Zeit mehr für die Musik hätten und sich somit gerne auflösen würden?
 
Eigenschaft
 
Schwierige Materie.

Habt Ihr einen dementsprechenden Vertrag, der den Ausstieg ermöglicht nach Veröffentlichung oder droht eine Konventionalstrafe ?

Am besten zum Rechtsanwalt damit
 
Was wäre, wenn im Vertrag gar nichts über Bandauflösung und eine damit zusammenhängende Konventionalstrafe stehen würde?
 
Ich würde grundsätzlich mal über Szenarien zu Sonderkündigungsrechten nachdenken.
Weiterhin sollte man grundsätzlich ebenfalls mal darüber nachdenken, wie lange denn so ein normaler Labelvertrag läuft. Wenn dieser auf unbestimmte Zeit geschlossen worden ist, halte ich es für denkbar, diesen auch mit einer angemessenden Frist zu kündigen.
Juristisch wäre auch zu prüfen, ob je nach dem, was im Vertrag stehen würde, nicht sogar eine Sittenwidrigkeit/Nichtigkeit des Vertrages vorliegen könnte.

Aber das alles nur theortisches "Geschwafel". In der Realität würde ich da einen auf Anwalt aufsuchen.

Topo :cool:
 
Ganz theoretisch würde ich sagen, dass wenn der einzig konkrete Bestandteil von beschreibenen Rechten und Pflichten der Vertragspartner (CD) erfüllt wäre, man davon ausgehen könnte, dass beide Seiten ihre jeweiligen Rechten und Pflichten erfüllt hätten und damit einer Auflösung des Vertrages nichts entgegen spräche.

Andersrum würde das sonst bedeuten, dass ein Vertrag auf Ewigkeit geschlossen würde, was weder praktikabel noch den gängigen Sitten angemessen wäre. Es entspricht der praktischen Vernunft und dem Üblichen, dass Bands nicht auf ewig existieren und somit der Fall eingeplant werden muss, dass die Band sich auflöst. Ist im konkreten Vertrag nichts darüber ausgesagt, geht man in der Regel von dem "Üblichen" aus - würde also beispielsweise schauen, was in vergleichbaren Verträgen darüber steht.

Die Gegenseite müßte auch konkret darlegen können, welche Forderungen sie gegen Euch hätte, die aus dem Vertrag heraus ersichtlich sind.

Dennoch: dies ist nur eine allgemeine Einschätzung und Ihr solltet Euch auf jeden Fall professionellen Rat holen.

x-Riff
 

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