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Vorschuss = Einkommen ?

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lost within a cake
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Hi, ich hab ma ne Frage:

wenn man vom Verlag einen Vorschuss bekommt, von dem man vorraussichtlich ein Jahr lang lebt, und dieser Vorschuss verrechenbar aber nicht rückzahlbar ist – gilt das dann als Einkommen?
Es geht darum, dass ich mich frage, ob ich von dem Geld dann noch Versicherungskram bezahlen muss ...

Hoffe auf baldige Antwort,
lg - Joe
 
Eigenschaft
 
Ganz einfach JA.
In so einem Fall ist das im Einkommen im Sinne des EstG und SGB.

IMHO könnte man was "konstruieren" (Vorsorgeaufwand), aber das wäre dann schon eine Steuerberatung/Rechtsberatung.

Topo :cool:
 
Zufluss - Abflussprinzip. Musst halt was kaufen um es gegenzurechnen. Du hast aber doch sicher auch musikbedingte Ausgaben, oder ?
 

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