winterd
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Ein Musiklehrer verlässt eine Musikschule. Ein Schüler möchte aber gerne weiterhin bei besagtem Lehrer Unterricht nehmen und verlässt daraufhin, auf eigenen Willen, auch die Schule um direkt bei dem Lehrer Unterricht zu nehmen.
Der Schüler ist davon ausgegangen das die "Schul-Leitung", zum Zeitpunkt seiner Kündigung, bescheid weiß das der Lehrer aufhören möchte dort zu unterrichten, was aber leider nicht der Fall war, und hat eben erwähnt das er direkt beim Lehrer Unterricht nehmen möchte.
Kann man dem Lehrer Abwerbung unterstellen?
Der Schüler ist davon ausgegangen das die "Schul-Leitung", zum Zeitpunkt seiner Kündigung, bescheid weiß das der Lehrer aufhören möchte dort zu unterrichten, was aber leider nicht der Fall war, und hat eben erwähnt das er direkt beim Lehrer Unterricht nehmen möchte.
Kann man dem Lehrer Abwerbung unterstellen?
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