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Von der Musikschule zum Privatlehrer: Ist das Abwerbung?

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Ein Musiklehrer verlässt eine Musikschule. Ein Schüler möchte aber gerne weiterhin bei besagtem Lehrer Unterricht nehmen und verlässt daraufhin, auf eigenen Willen, auch die Schule um direkt bei dem Lehrer Unterricht zu nehmen.
Der Schüler ist davon ausgegangen das die "Schul-Leitung", zum Zeitpunkt seiner Kündigung, bescheid weiß das der Lehrer aufhören möchte dort zu unterrichten, was aber leider nicht der Fall war, und hat eben erwähnt das er direkt beim Lehrer Unterricht nehmen möchte.
Kann man dem Lehrer Abwerbung unterstellen?
 
Eigenschaft
 
Ist vollkommen egal, da Abwerben an sich erstmal nicht strafbar ist. Wer möchte von wem was? Danach kann man die Umstände diskutieren.
 
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Die Schulleitung wirft dem Lehrer Abwerbung vor. Im Vertrag des Lehrers steht anscheinend eine Klausel die das untersagt, und nun möchte die Schulleitung Schadensersatz-Ansprüche geltend machen.
 
Wenn der Lehrer seinen Schülern von seinem Aufhören-Plan erzählt hat, aber der Musikschule nicht (so verstehe ich das), dann kann ich nachvollziehen, dass die Musikschule angefressen bis "ziemlich pissed" ist. Maximal ungeschickt gespielt täte ich sagen.

Andererseits wäre auch spannend zu wissen, was da "anscheinend" im Vertrag steht. Steht das was, steht da nix, steht da irgendwas? Man kann ja viel vereinbaren, aber... Ich kenne jedenfalls keinen Friseur, KfZ-Verkäufer, Versicherungsmakler, (und so weiter), der nicht bei Arbeitgeber-Wechsel ein paar Kunden mitgenommen hätte.
 
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Wenn der Lehrer seinen Schülern von seinem Aufhören-Plan erzählt hat, aber der Musikschule nicht (so verstehe ich das), ...
Richtig.

Andererseits wäre auch spannend zu wissen, was da "anscheinend" im Vertrag steht. Steht das was, steht da nix, steht da irgendwas? Man kann ja viel vereinbaren, aber... Ich kenne jedenfalls keinen Friseur, KfZ-Verkäufer, Versicherungsmakler, (und so weiter), der nicht bei Arbeitgeber-Wechsel ein paar Kunden mitgenommen hätte.
Das weiß man nicht genau.
 
...aber... Ich kenne jedenfalls keinen Friseur, KfZ-Verkäufer, Versicherungsmakler, (und so weiter), der nicht bei Arbeitgeber-Wechsel ein paar Kunden mitgenommen hätte...
bei Steuerberatern geht man davon aus, daß sie etwa ein Drittel der Kunden von ihrem ehemaligen Chef mitnehmen...
Manchmal versucht das der Chef zu verhindern, indem er dem Steuerberater einen richtig guten Vertrag anbietet, der ihn über den Sinn vom Selbständigmachen heftig nachdenken läßt... - meistens isses schlicht und einfach nicht zu verhindern.
 
Uh, das ist schwer, weil nur die Parteien den Arbeitsvertrag kennen und die Sachlage nur Spekulationen zulässt. Im allgemeinen ist das mitteilen einer Kündigung kein Abwerben. Dazu müsste ein Arbeitnehmer einen Kunden des Arbeitgebers ein Angebot unterbreitet haben. Im falle eines Musiklehrers sehe ich da kein Problem, solange der Schüler nicht während des Zeitraums der Kündigung des Schülers und der Beendigung des Arbeitsverhältnis der Lehrkraft unterrichtet wird. Das könnte (auch ohne Angebot) als Verstoß gegen das gesetzliche Wettbewerbsverbot ausgelegt werden. Bei einem nachvertraglichem Wettbewerbsverbot kommt es auf den Vertrag an.

Aber ehrlich, wenn eine Musikschule wegen eines Schülers die Karotten schält hat sie größere Probleme. Das sind etwa 90€ im Monat abzüglich dem Lehrerhonorar. Vor allem was für eine Summe würde eine Musikschule in dem Fall anführen? Der dreistellige Bereich kann ja schon als unangemessen hoch angesehen werden.
 
Im falle eines Musiklehrers sehe ich da kein Problem, solange der Schüler nicht während des Zeitraums der Kündigung des Schülers und der Beendigung des Arbeitsverhältnis der Lehrkraft unterrichtet wird.
Meinst du damit die Kündigungsfrist? Die läuft beim Schüler eher aus als beim Lehrer.
--- Beiträge wurden zusammengefasst ---
Edit.: Der Schüler wird die ganze Zeit über unterrichtet.
 
Mh, doofe Situation. Eine ähnliche Klausel (innerhalb Umkreis X um Unterrichtsraum an einer Musikschule) darf ich keine Privatschüler haben; bzw. keine, die von der Musikschule kommen.

Denke, Kommunikation wäre in dem Fall die beste Lösung gewesen. Von vornerein alle Karten auf den Tisch legen und der Musikschule eben Bescheid geben.
Was man da jetzt genau machen kann weiß ich leider nicht aber ich kann die Musikschule da auch schon nachvollziehen :/
 
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IANAL:
- Wenn der Schüler fristgerecht kündigt, ist doch alles OK.
- Wenn die MS untersagt, nach Beendigung einer Anstellung Privatschüler zu unterrichten geht das meiner Meinung nach in Richtung Wettbewerbsverbot. Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur in engen Grenzen zulässig. Da würde ich mich ganz schnell kundig machen wollen.
 

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