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So ein Gerät muss eigentlich*) stillgelegt werden. Wenn ein Galvo stehenbleibt, dann bleibt auch der Strahl stehen - schon mal drüber nachgedacht, was das bedeutet? Bei 1,2W Leistung auf einer Veranstaltung? Ganz ehrlich: passiert das, wenn du das Ding irgendwo hinstellst und dir war der Defekt auch noch vorher bekannt, dann zahlt keine Versicherung, und du gehst mit etwas "Glück" in den Bau (und wie ich finde, völlig zu Recht). Was sagt denn dein LSB dazu? Und wieso greift eigentlich bei stehenden Galvos dann die Schutzschaltung nicht?Könnte den Laser sehr günstig erwerben allerdings bleiben laut Verkäufer die Galvos ab und zu hängen/stehen, das wird dann wohl durch ein sanftes Klopfen auf das Gehäuse behoben.
Ups, das ist jetzt nicht dein ernst, oder?allerdings bleiben laut Verkäufer die Galvos ab und zu hängen/stehen, das wird dann wohl durch ein sanftes Klopfen auf das Gehäuse behoben.
Wenn ein Galvo stehenbleibt, dann bleibt auch der Strahl stehen - schon mal drüber nachgedacht, was das bedeutet?
Also erfolgt ein Abschaltung/Blanking? Falls nein dann in jedem Fall:greift eigentlich bei stehenden Galvos dann die Schutzschaltung
So ein Gerät muss ... unbedingt aus dem Verkehr gezogen.
Wenn es zu so einem "Volkslaser" außer Youtube-Videos online keine Informationen gibt, dann Finger weg! Dann gibt es nämlich keinen seriösen deutschen Vertrieb und mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kommt das Ding aus irgendeiner Chinaklitsche, die es mit Sicherheit und Vorschriften nicht so hat. Einen Ansprechpartner im Fehlerfall hast du genausowenig wie einen, der Dir die für TÜV-Abnahme u.ä. nötigen Dokumente besorgen kann.
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So ein Gerät muss eigentlich*) stillgelegt werden. Wenn ein Galvo stehenbleibt, dann bleibt auch der Strahl stehen - schon mal drüber nachgedacht, was das bedeutet? Bei 1,2W Leistung auf einer Veranstaltung? Ganz ehrlich: passiert das, wenn du das Ding irgendwo hinstellst und dir war der Defekt auch noch vorher bekannt, dann zahlt keine Versicherung, und du gehst mit etwas "Glück" in den Bau (und wie ich finde, völlig zu Recht). Was sagt denn dein LSB dazu? Und wieso greift eigentlich bei stehenden Galvos dann die Schutzschaltung nicht?
*) streiche "eigentlich stillgelegt". Ersetze "unbedingt aus dem Verkehr gezogen".
Ups, das ist jetzt nicht dein ernst, oder?
Also erfolgt ein Abschaltung/Blanking? Falls nein dann in jedem Fall:
Und wohl deswegen vertickt wurde, da er einen Defekt hat.Weiß nur das der Laser auch in einem Club eingesetzt wurde.
Normalerweise wird eine Laseranlage an Ort und Stelle abgenommen. Sofern das eine ortsunveränderliche Anlage ist, ist das bis zur nächsten Prüfung gut. Wenn in dieser Zeit bis zur nächsten Wartung/Prüfung ein Defekt auftritt und dieser nicht bemerkt wird oder noch schlimmer ignoriert wird und das Ding weiterläuft, ist dies selbstverständlich überhaupt nicht zulässig.Frage mich allerdings wie es denn ein Clubinhaber schafft das Gerät bei sich im Schuppen zu betreiben.
Wenn das funktioniert, dann ist zumindest keine Gefahr in Verzug. Dennoch muss das Ding repariert werden, wenn dies denn möglich ist. Ob es dann hinterher auch abgenommen wird (dies ist Pflicht bei jeder Ortsveränderung, technischer Erweiterungen, z.B. zusätzliche Effekt oder Spiegel im Raum oder Änderung des Beambereiches) ist eine ganz andere Sache.Wobei der Beam in diesen Momenten dann abgeschaltet wird bzw nicht zu sehen ist.
Kommt darauf an. Wenn es das Galvo selbst ist, dann ja. Falls es die Treiberstufe mit erwischt hat oder diese daran Schuld ist, dann nicht. Es wäre also zunächst zu prüfen wo dieser Fehler herkommt.Und austauschen der Galvos würde also auch nicht in Frage kommen?
Könnte den Laser sehr günstig erwerben allerdings bleiben laut Verkäufer die Galvos ab und zu hängen/stehen
Und austauschen der Galvos würde also auch nicht in Frage kommen?
Spricht für China
Ordentliche Galvos sind ja nicht gerade günstig, ich denke nicht, dass sich das lohnen würde. Ganz abgesehen vom Sicherheitsaspekt.
Spricht für China
NP müsste bei 700 € gelegen haben. Ich würde ihn jetzt für 50 bekommen.
Sprecht ihr da von Standart BGV A3 Prüfungen ?
Gerade diese Aussage disqualifiziert dich noch weitern Input zu erhalten.Eine TÜV Abnahme wird das Gerät nie sehen
Wir unterstützen dich damit, dass wir dir sagen dass du das nicht selbst in die Hand nehmen sollst und dass dieses Gerät kein Spielzeug (Laser Klasse 4) ist und dass eben ein defektes Galvo dir und jeder anderen Person ehrheblichen Schaden zufügen kann.Find nur schade das in den meisten Foren Hobbyinterressen nie unterstütz werden.
Entschuldige bitte, aber das klingt ganz so wie "die Jugend von heute" (dass ich das mal sagen würde). Den größten Mist bauen mit der Argumentation "mir kann ja keiner was"...Mir wird nie einer was können solange der Laser Privat oder gar nur im Keller ausprobiert wird.
Das habe ich bereits verstanden sowie die Rechtlichen Konsequenzen.