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brassa_jay
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Hallo liebe Leute,
ich bin relativ neu hier und habe eine theoretische Frage (sorry für evtl. wiederholungen oder ungewollte Missachtung der Board-Regeln). Mal angenommen eine unabhängige Theatertruppe entwickelt ein Stück, in dem u.a. ein Lied von einem anderen Komponisten performed oder abgespielt wird, müsste dann normalerweise, die Theatergruppe/der Regisseur sich um die Einholung (und Bezahlung?) der Rechte kümmern? Oder fällt sowas unter die Freiheit der Kunst und erst bei öffentlicher Vorführung gegen Geld fallen GEMA-Gebühren o.ä. an und es wäre in diesem Fall der Veranstalter (also das Theater, das die Produktion gebucht hat), der sich darum zu kümmern/zu zahlen hat?
Ich würde mich sehr über Einschätzungen dazu freuen!
Vielen Dank und Gruß,
brassa_jay
ich bin relativ neu hier und habe eine theoretische Frage (sorry für evtl. wiederholungen oder ungewollte Missachtung der Board-Regeln). Mal angenommen eine unabhängige Theatertruppe entwickelt ein Stück, in dem u.a. ein Lied von einem anderen Komponisten performed oder abgespielt wird, müsste dann normalerweise, die Theatergruppe/der Regisseur sich um die Einholung (und Bezahlung?) der Rechte kümmern? Oder fällt sowas unter die Freiheit der Kunst und erst bei öffentlicher Vorführung gegen Geld fallen GEMA-Gebühren o.ä. an und es wäre in diesem Fall der Veranstalter (also das Theater, das die Produktion gebucht hat), der sich darum zu kümmern/zu zahlen hat?
Ich würde mich sehr über Einschätzungen dazu freuen!
Vielen Dank und Gruß,
brassa_jay
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