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Verwendung von Kompositionen Dritter in Theaterproduktionen

  • Ersteller brassa_jay
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brassa_jay
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Hallo liebe Leute,
ich bin relativ neu hier und habe eine theoretische Frage (sorry für evtl. wiederholungen oder ungewollte Missachtung der Board-Regeln:redface:). Mal angenommen eine unabhängige Theatertruppe entwickelt ein Stück, in dem u.a. ein Lied von einem anderen Komponisten performed oder abgespielt wird, müsste dann normalerweise, die Theatergruppe/der Regisseur sich um die Einholung (und Bezahlung?) der Rechte kümmern? Oder fällt sowas unter die Freiheit der Kunst und erst bei öffentlicher Vorführung gegen Geld fallen GEMA-Gebühren o.ä. an und es wäre in diesem Fall der Veranstalter (also das Theater, das die Produktion gebucht hat), der sich darum zu kümmern/zu zahlen hat?
Ich würde mich sehr über Einschätzungen dazu freuen!
Vielen Dank und Gruß,
brassa_jay
 
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Ich mache Praktikum im Theater und da werden alle vorkommenden gemapflichtigen Lieder eines Stückes aufgelistet und eingereicht. Ich glaube es gibt dann einen Festbetrag pro Vorstellung oder ähnliches.
Bei uns kommt das Geld aus der Theaterkasse. Aber ich denke es kommt auf die vertragliche Reglung an, wenn ihr irgendwo "eingekauft" werdet. Gema muss aber auf alle Fälle bei einer Aufführung bezahlt werden.
 
Schwarzblut, hat eh schon das wichtigste gesagt... Zuständig für die GEMA ist jedenfalls immer der Veranstalter. Wenn das Stück an andere Gruppen verkauft werden soll und dann der Text/die Noten mit ins Textbuch abgedruckt ewrden soll, ist das natürlich wieder eine andere Sache, aber das würde hier jetzt zu weit führen.

Bie uns in Österreich gibt es noch den "Sonderfall", dass viele Laientheatergruppen, die ihre Auftritte selber veranstalten, Mitglieder in Landes- bzw. Bundesverbänden sind und über den Mitgliedsbeitrg an diese Verbände die GEMA (bzw. AKM in Ö) schon pauschal für ein bestimmte Anzahl an Aufführungen pro Jahr abgegolten wird. Auch die vielen Laienmusikvereine bezahlen normalerweise die AKM für die eigenen Aufführungen pauschal über den Österreichischen Musikbund.
Ich denke da gibt es in Deutschand sicher eine ähnliche Möglichkeit, dazu vielleicht einfach mal nach Theaterverbänden oder anderen Theatergruppen in der Gegend suchen und sich dort informieren.
 
bei bühnenaufführungen (theater, musical, oper, ...) kommt in der regel das sog. "große recht" zur anwendung, dieses ist vom GEMA-wahrnehmungsvertrag explizit ausgenommen. die rechte hierfür müssen vom verlag des urhebers eingeholt werden, die GEMA ist hier normalerweise komplett außen vor. also genau überprüfen um was es sich handelt und ob die GEMA überhaupt berechtigt ist die nötigen aufführungsrechte einzuräumen.

http://bibliothek.musikhochschule-muenchen.de/images/PDFs/Verschiedenes/info_kleines_recht.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/Musikverleger

bei der AKM läuft es genauso, zumindest schreiben sie das auf ihrer homepage: http://www.akm.at/Mitglieder/Fragen_und_Antworten/
(unter "Wie können Werke genutzt werden bzw. welche Verwertungsrechte gibt es?")
 
hey super! das sind sehr hilfreiche tipps. vielen dank an alle! :)
 
Naja, das mit dem großen Recht ist ja immer so eine Sache, da der Begriff ja nicht richtig definiert ist. Vor allem verläuft die Grenze zwischen "kleinem und großem" Recht ja auch recht fließend, zumindest bei der deutschen Dramatikerunion habe ich aber die schöne Umschreibung: "bühnenmäßige Aufführung eines dramatisch-musikalischen Werks" gefunden.
Ich denke bei Musical, Oper oder Tanzaufführung sind wir uns über die bühnenmäßige Aufführung einig. Wenn jetzt aber ein Titel nur abgespielt wird, z.B. wenn in dem Theaterstück ein Radio eingeschalten und dann Hintergrundmusik eingespielt, oder einfach nur Musik während Sprechpausen/Szenenübergängen gespielt wird, wäre ich mir bei dieser Definition nicht mehr so sicher, dass es sich dabei um großes Recht handelt. Aber im Musikbusiness und Recht Forum kann man natürlich nur den Rat geben, auf Nummer ischer zu gehen und sich auf jeden Fall mit dem Komponisten in Verbindung zu setzen.
 
Im Prinzip kannst Du alles , was veröffentlicht ist verwenden, musst natürlich die Meldung bei der GEMA oder dem Verlag und/oder den Urhebern vornehmen und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Allerdings darf dein Stück nicht zu einer Verunglimpfung des Werkes führen. Also z.B. wenn das Werk im Theaterstück als Melodie einer Päderastenvereinigung verwendet wird
oder anderweitig mit zweifelhaften Dingen in Verbindung gebracht wird.
Grüße
 

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