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Vertragstext für Bassanlagenverleih

Ganty
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Morgen!
Für ein größeres Konzert mit 8 Bands in 2 Wochen stelle ich die Bassanlage und eine 4x12-Box zur Verfügung, diese wird dann von allen anderen Bands mitbenutzt.
Der Veranstalter hat mir eine Kostenübernahme für eventuell auftretende Schäden zugesichert und bittet um Zusendung eines entsprechenden Schriftstücks zur Unterschrift.

Hat jemand von euch einen entsprechenden vorgefertigten Vertrag oder kennt Quellen für einen solchen?

Vielen Dank!
-Verdammt, ich muß zur Arbeit...:D-
 
Eigenschaft
 
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich kein Jurist bin und auch keinerlei Garantie für den folgenden Text übernehme, aber ich denke, das sollte so funktionieren:

"Herr M. Mustermann überlässt dem Veranstalter xy für die Veranstaltung am [...] in [...] folgendes Equipment zur Benutzung durch Dritte:

[Equipmentliste, möglichst genau]

Der Veranstalter xy wird sich vor Beginn der Veranstaltung vom einwandfreien Zustand des ihm überlassenen gestellten Materials überzeugen und dies Herrn Mustermann schriftlich quittieren. Sollten Überprüfung und/oder Quittierung nicht erfolgen, gilt das Equipment als in einwandfreiem Zustand übergeben.

Der Veranstalter haftet während des Zeitraumes, in dem sich das überlassene Equipment in seiner Obhut befindet, für alle daran auftretenden Schäden und übernimmt sämtliche zur Beseitigung etwaiger Schäden erforderlichen Kosten.

Herr Mustermann wird sich nach der Veranstaltung gemeinsam mit Veranstalter xy vom Zustand des überlassenen Equipments überzeugen und diesen Veranstalter xy schriftlich quittieren. Veranstalter xy ist ab dem Zeitpunkt der Quittierung von der weiteren Haftung für das Equipment entbunden.

Ort, Unterschrift, blablabla..."
 
Gemeinsames Begutachten NACH der Veranstaltung würde ich in jedem Fall mit aufnehmen... quasi als Abnahmeprotokoll.

Grüße
Marc
 
Da haste Recht. Hab' das gerade mal mit reingetippselt...
 
Bin gerade in den 10 stressigsten Wochen des Jahres und eigentlich eher "zufällig" ins Board gerutscht. Aber einen kurzen Gedanken darf ich hierzu einwerfen:

Aus Fairness gegenüber dem Veranstalter solltet Ihr den mal fragen, wie er sich gegen etwaige Schäden versichert hat. Viele Veranstalter sind nämlich dem Irrglauben verfallen, dass eine normale Veranstalterhaftpflichtversicherung solche Schäden deckt. Mitnichten! Diese schließt Schäden, die während "Leihe, Obhut oder Verwahrung" entstehen AUS!! Versichert ist auch nicht die "vertraglich übernommenen Haftung"'!

Equipment - auch von Dritten! - ist nur über eine kurzfristige Elekktronikversicherung gedeckt. Macht ca. 1,2 % vom versicherten Wert - bei einem Selbstbeteiligungssatz von 250,- €. Der Veranstalter hat vielleicht ohnehin eine Leih-PA beim Konzert stehen und so etwas abgeschlossen. Falls nicht, dann macht ihn darauf bitte aufmerksam. Sonst gibt es im worst case möglicherweise Stress, weil er den Schaden aus der eigenen Tasche bezahlen muss.

Ende November bin ich wieder regelmäßig hier zugegen!

lg.
 
Habe jetzt mal mit Eurer HIlfe folgenden Text zusammengefasst:

Vereinbarung zwischen Herrn xy (Adresse) und dem nachfolgend bezeichnetem Veranstalter des Konzertes „yx“ am 10.11.2007 in der Sporthalle yx.

Veranstalter (Name/Kontaktperson):

Anschrift & Telefonnummer:

Herr xy überlässt dem Veranstalter für die Veranstaltung am 10.11. in yx folgendes Equipment zur Benutzung durch Dritte:

- Bassverstärker Warwick ProFet 4
- Korg DTR Racktuner
- Rocktron Kompressor
- Fane 4x10“ Bassbox
- Peavey 1810 Bassbox
- Hughes & Kettner 4x12” Gitarrenbox
- Dazugehörige Kabel und Cases

Der Veranstalter wird sich vor Beginn der Veranstaltung vom einwandfreien Zustand des ihm gestellten Materials überzeugen und dies Herrn xy schriftlich quittieren. Sollten Überprüfung und/oder Quittierung nicht erfolgen, gilt das Equipment als in einwandfreiem Zustand übergeben.

Der Veranstalter haftet während des Zeitraumes, in dem sich das überlassene Equipment in seiner Obhut befindet, für alle daran auftretenden Schäden sowie für Diebstahl und übernimmt sämtliche zur Beseitigung etwaiger Schäden oder zur Wiederbeschaffung erforderlichen Kosten.

Herr xy wird sich nach der Veranstaltung gemeinsam mit Veranstalter vom Zustand des überlassenen Equipments überzeugen und diesen dem Veranstalter schriftlich quittieren. Der Veranstalter ist ab dem Zeitpunkt der Quittierung von der weiteren Haftung für das Equipment entbunden.



Ort/Datum: Unterschrift:



Ich werde den Veranstalter noch gesondert auf ein eventuell auftretendes Versicherungsproblem hinweisen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
 

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