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Vertrag bei Liedverkauf

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Tiffany
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30.09.10
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Hallo,

welche Vertragsmöglichkeiten gibt es denn, wenn man als Songwriter ein Lied (als Melodie + Text) an einen Künstler/Management verkaufen kann?

Anteilig am Verkauf, eine einmalige Auszahlung, oder....?
Weiß jemand, was und wieviel (%) da so üblich ist?
Vertr
 
Eigenschaft
 
Möglich ist im Prinzip fast alles, sofern es nicht gegen die guten Sitten verstößt. Hier in DE herrscht ja Vertragsfreiheit. Bei unbekannten Bands würde ich persönlich eher eine einmalige Zahlung in Betracht ziehen - ist der Künstler bekannter, würde es sich evtl. lohnen, über prozentuale Anteile nachzudenken, die meiner Einschätzung nach die Regel sind.
 
Danke Dir,

hast Du vielleicht ein Ahnung, was da so üblich ist?
Also bei der Einmalzahlung bzw. den Prozenten?
 
Bist Du der Gema angeschlossen, fallen die Tantiemen eh an Komponist, Texter, evtl. noch Verlag und Bearbeiter. Die ausgeschütteten Beträge richten sich nach vielen Faktoren.... Am besten schaust Du Dich dafür bei der Gema (http://www.gema.de/urheber/) um.

Besten Grusz,
 
ich glaube hier geht es um die übertragung sämtlicher nutzungsrechte und exklusive einräumung der verwertungsrechte, da sollte schon mehr rausspringen als normale GEMA-tantiemen. wieviel hängt vom jeweiligen einzelfall ab.
 
Gleich mal vorweg - und damit zu meinem Lieblingsthema :D - es gibt seit 2002 im UrhG den "Anspruch auf angemessene Vergütung". Auf den kann man als Urheber NICHT vertraglich verzichten. Etwaige Klauseln in die Richtung sind ungültig, auch wenn 1000mal im Vertrag steht, "Urheber erhebt keine weiteren Forderungen, akzeptiert die Vergütung als angemessen, blablabla". Ist keine angemessene Vergütung vereinbart bzw. stellt sich nachträglich heraus, dass die Vergütung nicht angemessenen war, wird nicht etwa der Vertrag ungültig, sondern der Urheber hat Anspruch auf Vertragsänderung und entsprechende (Nach-)Zahlungen.

Der Begriff angemessen ist auch nicht sonderlich dehnbar, wie man meinen könnte, da gilt z.B. die Höhe der GEMA-Lizenzen. Es gilt "was im Geschäftsverkehr üblicher- und redlicherweise zu leisten ist". Schlimmstenfalls landet man also nachträglich bei einer Vergütung am unteren Ende der branchenüblichen Skala, was wahrscheinlich eh' schon weit mehr ist, als man als unerfahrener Anfänger überhaupt ausgehandelt hätte.

Solche Aussagen sind daher falsch:

Möglich ist im Prinzip fast alles, sofern es nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Das lässt einen sicher schon mal ruhiger schlafen, man muss sich in D definitiv keine Sorgen machen, dass man für 50 EUR die Rechte an einem Welthit abtritt und andere damit Millionen machen. Solche Horror-Stories aus früheren Zeiten oder anderen, weniger urheberfreundlichen Rechtssystemen kann man also getrost müde ablächeln.

Recht haben und Recht bekommen sind natürlich leider zwei paar Stiefel, aber im richtigen Ernstfall wird sich bei einem entsprechend hohen "Streitwert" sicher eine Lösung finden lassen. Auch Verbände oder Gewerkschaften stehen da - teilweise mit Rechtsschutz - zur Seite, wenn man denn Mitglied ist.

Es ist also heute nicht mehr so leicht, bis unmöglich, einen informierten und "wehrhaften" Urheber über den sprichwörtlichen Tisch zu ziehen. Vielmehr kann man als Urheber vermeintlich oberschlaue "Abzocker", mit den eigenen Waffen schlagen: Notfalls schlechten, übervorteilenden Vertrag unterschreiben, abwarten und notfalls im Nachhinein "zuschlagen". (Warum drifte ich hier bloß in Militärjargon ab? :D)

Ausserdem ist sowieso grundsätzlich der Verwerter derjenige, der sich grundsätzlich ausdrücklich die verscheidenenen Rechte einräumen lassen muss und auch die entsprechende Beweispflicht hat. Schlampig formulierte Amateur-Verträge etwa in Form von Einzeilern wie "Künstler darf für 50 EUR mit dem Titel machen was er will", sind das Problem des Künstlers/Verwerters. Ist dann z.B. strittig ob jetzt damit auch die Veröffentlichung auf Tonträger gemeint war oder nicht, hat grundsätzlich der Verwerter die A****karte.

Zuguterletzt kann man als Urheber immer noch relativ (!) einfach Rechte zurückrufen, die man mal dummerweise exklusiv an den Falschen vergeben hat, wenn dieser die nicht lukrativ verwertet. Man muss also keine Angst haben, dass man irgendwem für lau Exklusivrechte vergibt und der sich sien Leben lang draufsetzen kann ohne damit auch nur einen müden Euro zu machen.

Soviel zum Thema "vertragliche Möglichkeiten". Ich erklär das an manchen Stellen so ausführlich, weil ich den Leuten die Angst nehmen will, Verträge zu unterschreiben. Selbst nicht ganz so vorteilhafte. Wer in die Branche will, muss zwangsläufig Verträge unterschrieben und wird wohl anfangs auch weniger vorteilhaften begegnen. Davor schrecken dann die Meisten zurück und enden wie die 80jährige Jungfrau, die ihr Leben lang auf den "Prinz mit weissem Pferd" gewartet hat, anstatt die Frösche zu küssen. ;)

Ich will eigentlich nur sagen, letztlich fast (!) alles halb so wild, man verkauft sich nie mit Leib und Seele und auf alle Ewigkeit.

Wieviel man auf normalem Wege, der ja auch der Normalfall ist und bleiben soll, also von Beginn an aushandeln kann, lässt sich überhaupt nicht sagen. Das hängt völlig vom Einzelfall ab. Viele werden froh sein (müssen) wenn ihr Titel überhaupt auf die Bühne oder den Tonträger kommt, ja Einige würden sogar noch zahlen, damit ein vielleicht schon bekannterer Interpret ihren Titel performt (nichtsdestotrotz steht dazu im Widerspruch der Anspruch auf angemessene Vergütung). Andere können fünfstellige Summen verlangen, damit sie überhaupt erstmal einen Vertrag lesen - natürlich übertrieben gesagt.

Es kommt auch darauf an welche Rechte nun konkret übertragen werden, ob Exklusivität im Spiel ist, etc.

Grundsätzlich würde ich mich einfach an den GEMA-Lizenzen orientieren. Der Urheber bekommt ungefähr soviel, wie der Nutzer an die GEMA zahlen müsste. Erstens ist das sicherlich fair und - auch im obigen Sinne - angemessen, zweitens lässt sich das als Verhandlungsgrundlage sehr gut vermitteln und kaum von einem seriösen Partner einfach so vom Tisch wischen.

Was übrigens auch NICHT geht und in so einem Fall bedeutsam sein könnte: Man kann nicht EINEM Künstler exklusiv einen Song "verkaufen", etwa nach dem Motto:"Nur DU darfst den Titel Singen, anderen Künstlern erlaube ich das nicht". Sobald der Song veröffentlicht ist, darf den JEDER live, auf Platte, etc. covern, er muss nur dem Urheber eine Vergütung zahlen, die Erlaubnis des Urhebers braucht man ausdrücklich NICHT.
 
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Ich kann nur jedem raten, den obigen Beitrag zu ignorieren und im Ernstfall einen qualifizierten Medienanwalt aufzusuchen.
 
Ah, hast Du auch sachliche Einwände? Oder bist Du nur sauer, weil ich deine faktisch mindestens sehr irreführende Aussage richtig gestellt habe?

LichKing schrieb:
Möglich ist im Prinzip fast alles, sofern es nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Die Möglichkeiten sind zum Schutz und Vorteil der Urheber in dem Bereich sogar definitiv SEHR STARK eingeschränkt.

Hier z.B. eine sehr zuverlässige Quelle (ver.di) zum Thema "angemessene Vergütung":

http://www.mediafon.net/ratgeber_detailtext.php3?id=40e977c59b185

Wobei natürlich immer gilt, alleine ein Anwalt oder eine entsprechende Rechtsberatung kann verbindliche und vor allem einzelfallbezogene Rechtsberatung leisten.

Hier reden wir aber über GRUNDLAGEN und BEISPIELE, nicht Einzelfälle. Das Unterforum wäre relativ sinnlos, wenn man unter jede Frage: "Das kann nur ein Anwalt sagen" schreiben würde. In der Musikbranche wird man an allen Ecken und Enden sofort mit komplizierten Verträgen konfrontiert. Wer da nicht selbst Ahnung von den Grundlagen hat und wegen jedem 200 EUR-Deal meint zum Anwalt laufen zu müssen, wird mehr Honorar zahlen als er jemals verdient.

Bei Ahnungslosigkeit ist mit nichts sagen gerade in dem Bereich allerdings mehr geholfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
nachdem hier ja eh keine Rechtsberatung durchgeführt werden darf, sondern maximal die Meinungen der User verbreitet werden, gibt es keinen Grund, sich virtuell an die Gurgel zu gehen.

Abgesehen davon hat LichKing aber insofern recht: sucht einen Fachanwalt auf!
 
Wir reden ja hier nur über rechtliche Grundlagen. Wenn wir jetzt die speziellen Regelungen für Threads im Bereich Recht zum Anlass nehmen, Usern zu erlauben, einerseits offenkundig falsche "Wischi-Waschi-Ich-Sag-Jetzt-Auch-Mal-Was-Dazu"-Aussagen zu machen und andererseits Beiträge von anderen ohne irgendwelche sachliche Kritik und konkrete Einwände einfach mit Worten die im Klartext "So ein Käse" heissen sollen, zu diskreditieren, können wir das Subforum gleich dicht machen. So eine Diskussionskultur einreissen zu lassen fände ich schwach, zumal es hier nur teilweise um subjektive Dinge geht, ein Gesetz für Anspruch auf angemessene Vergütung ist beispielsweise einfach ein Fakt. Wenn es jetzt hier schon "erlaubt" ist, ungerügt offenkundigen Fakten einfach mit Spam-Beiträgen zu widersprechen, ohne das auch noch begründen zu müssen, sehe ich schwarz. Umso mehr, wenn man als in "Hat-nicht-alle-Tassen-im-Schrank"-Manier In-Frage-Gestellter nicht mal sachliche Kritik einfordern darf.
 
...ich danke Dir für Deine ausführliche Erklärung, das hilft auf jeden Fall schon mal weiter!
 
UranusXP, du hast einfach viele Worte in deinem Beitrag benutzt, aber nichts relevantes gesagt. Insbesondere interessiert es mich aber noch, wie man "Rechte zurückrufen" kann. Hat man einen Vertrag über zB. die Nutzungsrechte an einem Song geschlossen, kann man diese nicht einfach so wieder aufheben. Aber wie gesagt, dein Text gibt für mich mehr Rätsel auf als er Antworten gibt. Ich bin keinesfalls sauer, denn ich habe nie gesagt, dass alles möglich sei, solange es nicht gegen die guten Sitten verstoßen würde.
 
Hi,

Möglich ist im Prinzip fast alles, sofern es nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Nur als Ergänzung: ".. und/oder gegen geltendes Recht verstößt."

Das lässt einen sicher schon mal ruhiger schlafen, man muss sich in D definitiv keine Sorgen machen, dass man für 50 EUR die Rechte an einem Welthit abtritt und andere damit Millionen machen. Solche Horror-Stories aus früheren Zeiten oder anderen, weniger urheberfreundlichen Rechtssystemen kann man also getrost müde ablächeln.

Recht haben und Recht bekommen sind natürlich leider zwei paar Stiefel,

..genau hier beginnt das eigentliche Problem. Falls man als Einzelperson sein Recht am Besten noch gegen einen großen Plattenkonzern vor Gericht durchsetzen will, muss man genug finanzielle Ressourcen und einen langen Atem haben. Sehr oft nimmt man dann das viel niedrigere Vergleichsangebot des Konzerns an, oder gibt nach Jahren des Rechtsstreits entnervt auf.

Grüße

convoice
 
Zuletzt bearbeitet:
UranusXP, du hast einfach viele Worte in deinem Beitrag benutzt, aber nichts relevantes gesagt.

Naja, für die TE war's offenbar relevant und sicher auch für den ein oder anderen, der sich hier informiert. Ich schreib hier auch gerne mal über Grundlagen, wenn's zum Thread passt, denn es werden sicher noch Einige irgendwann über den Thread stolpern.

Du hast hingegen dazu aufgerufen, meinen Beitrag zu ignorieren, hast aber keinen - im letzten Beitrag ja wieder nicht - einzigen inhaltlichen Einwand gebracht. Ohne einen solchen haben wir natürlich keine Diskussionsgrundlage. Andererseits verbreitest du selbst Dinge, die objektiv falsch sind. Siehe unten. Das soll nun jeder Beobachter selbst bewerten.

Insbesondere interessiert es mich aber noch, wie man "Rechte zurückrufen" kann. Hat man einen Vertrag über z.B. die Nutzungsrechte an einem Song geschlossen, kann man diese nicht einfach so wieder aufheben.

Wenn keine ausreichende Verwertung stattfindet, etc. schon...

http://mediafon.de/ratgeber_haupttext.php3?si=4bdce63ab85dc&id=40e5657b6a5c6
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__41.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__42.html
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__34.html

...aber das soll Dir mal am besten dein Anwalt erklären.

Ich bin keinesfalls sauer, denn ich habe nie gesagt, dass alles möglich sei, solange es nicht gegen die guten Sitten verstoßen würde.

Du hast gesagt:

Möglich ist im Prinzip fast alles, sofern es nicht gegen die guten Sitten verstößt.

Das ist eben schlichtweg falsch. Was möglich ist und was nicht, ist durch den Gesetzgeber sogar sehr stark begrenzt (=>Quelle).

convoice schrieb:
..genau hier beginnt das eigentliche Problem. Falls man als Einzelperson sein Recht am Besten noch gegen einen großen Plattenkonzern vor Gericht durchsetzen will, muss man genug finanzielle Ressourcen und einen langen Atem haben. Sehr oft nimmt man dann das viel niedrigere Vergleichsangebot des Konzerns an, oder gibt nach Jahren des Rechtsstreits entnervt auf.

Sprichst Du aus eigener Erfahrung?
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut deiner Quelle wird, soweit ich das sehe, kein Rahmen um die Vertragsinhalte gezogen, sondern es werden Rechtsbehelfe gegen einzelne Vertragsbestandteile vorgestellt, die man im Nachhinein anwenden kann.

Grundsätzlich stimme ich zu, dass mein betreffender Satz zumindest unvollständig war, und erst durch convoices Ergänzung eigentlich richtig wirkt. Was jedoch nichts daran ändert, dass ich deine Statements zu dem Thema schwammig finde. Du vermischst in meinen Augen juristische Realität mit der Praxis und differenzierst nicht genau genug, was durchsetzbar ist, und was nur nach dem Gesetz durchsetzbar scheint.

...man weiß es sicher eh' wieder besser...
Ach komm, du redest hier von Diskussion, also lass uns diskutieren.
 
Alles was ich gesagt habe ist durchsetzbar. Ich habe da auch praktische, persönliche Erfahrung in den Bereichen angemessene Vergütung und Rechterückruf wegen Nichtausübung.

Laut deiner Quelle wird, soweit ich das sehe, kein Rahmen um die Vertragsinhalte gezogen, sondern es werden Rechtsbehelfe gegen einzelne Vertragsbestandteile vorgestellt, die man im Nachhinein anwenden kann.

Versteh' nicht was Du mit "Rahmen um Vertragsinhalte" meinst. Vielleicht liest Du mal das ganze Kapitel Urheberrecht:

http://mediafon.de/ratgeber_einfuehrungstext.php3?si=4bdce63ab85dc&id=40e02797753d6
 
Da Tiffany sich offenbar hinreichend beratend fühlt und der Thread sich nur um Meinungsverschieden dreht, die mit dem Topic wenig bis nichts gemeinsam haben, schließe ich diese Diskussion.
 
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