Hi Cindy,
ich bin kein Anwalt, und das hier ist ganz sicher KEINE in irgendeiner Form verbindliche Beratung
Ganz allgemein gesagt ist das schon üblich, was bei dir gerade passiert:
Studiomusiker leisten ihren Teil der Arbeit, indem sie im Studio ihre Parts einspielen bzw. einsingen und werden dafür bezahlt.
Damit erwerben sie streng genommen Rechte an der Aufnahme und ggf. sogar an dem Stück (z.B. durch Hinzufügen einer markanten Hookline). Je nach weiterer Verwendung der Aufnahme (im Idealfall Charteinsatz) stehen ihnen dann gewisse Tantiemen zu.
Da von ihnen aber eigentlich nur gefordert wurde, ihren Beitrag möglichst schnell und schön (= professionell

) einzuspielen, befindet sich der Auftraggeber damit schnell in einer Art Zwickmühle: Eigentlich wollte er nur jemanden, der z.B. Gitarre für ihn spielt. Derjenige hat durch sein Mitwirken jetzt aber u.U. wie auch immer geartete Rechte an der Aufnahme/dem Stück und könnte streng genommen jetzt a) Tantiemen einfordern oder im schlimmsten Fall b) gar Mit-Urheberschaft und damit GEMA-Tantiemen einfordern.
Da dies für die Auftraggeber u.U. ein unwägbares Risiko werden kann (bei Stücken, die in die Charts gehen, geht es schell um größere Summen), ist es mittlerweile (leider?) üblich, dass die angeheuerten Musiker alle evtl. anfallenden Rechte sofort wieder über den dir vorgelegten Vertrag abtreten.
Sprich: Die Studiomusiker sind damit reine Angestellte, die für ihre Zeit im Studio bezahlt werden. Mit allem Weiteren, das evtl. aus ihrer Arbeit erwachsen könnte, haben sie dann nichts mehr zu tun.
Inwieweit das jetzt moralisch vertretbar ist oder nicht, mag ich nicht beurteilen. Ich persönlich kann die Interessen beider Seiten durchaus nachvollziehen. Fakt ist jedenfalls, dass es für Studiomusiker durchaus üblich ist, die evtl. anfallenden Rechte abzutreten.
Einerseits ärgerlich und u.U. sogar moralisch verwerflich. Denn vielleicht wird ein Hit ja nur zum Hit, weil der Gitarrist diese unglaublich geile Hookline improvisiert hat oder die Backgroundsängerin so einen geilen Chor eingesungen hat. Dann hätte man natürlich gerne was vom Kuchen.
Andererseits "normalisiert" diese Regelung das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Studiomusiker: Es gibt eine klare Aufgabe, die wird bezahlt, fertig. Das kaufmännische Risiko trägt schließlich der Auftraggeber. Und seien wir mal ehrlich: Die weitaus größte Anzahl aufgenommener Songs bringt nicht einen Cent ein.
Wie genau der dir vorgelegte Vertrag aussieht, weiß ich nicht, und niemand kann dir irgendwelche Entscheidungen abnehmen.
Schwierig ist u.U., dass du kein Geld für die Aufnahmen bekommen hast. Wenn du das Ganze (wie du schreibst) als Spaß und als Erfahrung gesehen hast, könnte man das Ganze z.B. unter "Horizonterweiterung" verbuchen und es dabei belassen.
Wenn du den starken Verdacht hast, dass die Aufnahmen, an denen du mitgewirkt hast, demnächst in den Chart rauf- und runterlaufen, kannst du natürlich pokern und erst mal gar nichts unterschreiben, um ggf. über die Leistungsrechte einiges an Geld zu kassieren.
In diesem Fall solltest du dich allerdings darauf einstellen, dass es mit Folgejobs eher schwierig wird...
Für das Einziehen der Gelder für die Leistungsrechte ist übrigens die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) zuständig. Auf deren
Homepage findest du auch weitere Informationen.
Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter...
LeGato