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Vertonen von Filmen...

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nakhur
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Hey leute,

ich bin durch zufall auf eure seite gestoßen und dachte mir..."mensch die jungs und mädels hier scheinen richtig kompetent zu sein" und darum würde ich euch gerne eine frage stellen.

ich mach nun schon einige zeit musik am pc...die letzten jahre immer nur so für mich zum spass und besser werden.

doch vor 2 wochen bekam ich ein angebot einen imagefilm für eine firma zu vertonen...hab dies auch gemacht und alle waren begeistert...film ging ca. 4 minuten. nun haben sie noch einen film für mich...

doch nun gibt es da irgendwie ein paar schwierigkeiten mit der bezahlung....

ähnlich wie das "Gagen" thread unter mir habe ich die frage...wie viel kann man verlangen pro vertonter minute...gibt es da irgendwelche richtlinien an die man sich halten kann...will mich halt nich über bzw. unter wert verkaufen.

ist es außerdem üblich, dass die firma mir sagt..."du bekommst betrag XXX dafür" ?
sollte ich nicht eigentlcih sagen...ich habe die und die ausgaben, und ich verlange betrag X?


also ich hoffe ihr könnt mir da ein wenig helfen, denn wie ihr merkt ist das neuland für mich...

vielen dank
 
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Hi,

Richtlinien gibt es - leider - keine wirklichen.

Der Berufsverband für Auftragskomponisten ("Composers Club", sieht vielleicht "poplig" aus, aber da ist das Who-Is-Who vertreten) hat eine "Richtline" nur für TV-Werbespots aufgestellt, die kannst Du hier zur Orientierung einsehen:

http://www.composers-club.de/service.html

TV-Werbung ist natürlich nochmal ganz was anderes und ich glaube nicht, dass man als Anfänger solche Honorare raushandeln kann, allerdings bietet z.B. so eine Richtlinie ein gute Argumentationsgrundlage.

Marktübliche Preise für verschiedene Nutzungen kannst Du einfach herausfinden. Es gibt ja diverse Portale, die fertige Musik für solche Verwendungszwecke anbieten. Es gibt seriöse Anbieter mit Qualitätsanspruch (z.B. scorbe.de) und - meiner Meinung nach aus verschiedenen triftigen Gründen zu meidende - Billig-Gemafrei-Anbieter, die fast alles nehmen und jede Menge Schrott zu Billigpreisen veramschen.

Wenn Du z.B. bei Scorbe nachsiehst, wirst Du feststellen, dass die für einen Industriefilm mit Verbreitungsgebiet "national" ca. 400 EUR aufrufen.

Das sind jetzt reine Lizenzgebühren für eine NICHT-EXKLUSIVE Nutzung einer SCHON FERTIGEN Produktion und OHNE GEMA. Da dein Kunde die Komposition und Produktion in Auftrag gegeben hat und Du sie speziell angefertigt hast, kannst und solltest Du einen Aufschlag verlangen (mindestens 50%, eher 100%). Gleiches gilt, wenn der Kunde die Sache EXKLUSIV haben will, Du also selbst die Komposition/Produktion nicht mehr nutzen und verkaufen darfst. Das solltest Du auch nochmal mit einem Aufschlag in der gleichen Größenordnung einkalkulieren. Wären wir in dem weiten Bereich zwischen sagen wir 600 EUR und 2000 EUR.

Wenn Du GEMA-Mitglied bis, muss der Kunde auch zusätzlich feste, nicht verhandelbare Gebühren zahlen. Wenn Du kein GEMA-Mitglied bist, solltest Du ihm noch selbst "Gebühren" in der Größenordnung abnehmen. GEMA ist ein schwieriges Thema, da sich viele Kunden gerade davor drücken wollen. Da sollte man aber unbedingt gegensteuern, zumal da von Kundenseite versucht wird, geltendes Recht zu umgehen und auszuhöhlen (s.u.).

Besonderer Mehraufwand (Studiomusiker, Tonstudio, Änderungswünsche des Kunden, etc.) wäre auch noch zu berücksichtigen.

So, letztlich ist natürlich alles Verhandlungssache und es hängt ja auch davon ab, welchen Aufwand Du hattest, aber Du hast jetzt sowohl marktübliche Preise, als auch fixe Faktoren (wie GEMA-Gebühren) mit denen Du kalkulieren und auch beim Kunden argumentieren kannst.

Meine Meinung: Die 400 EUR sollten auch für einen Einsteiger unter allen Umständen die absolute Untergrenze darstellen und auch nur akzeptiert werden, wenn das ganze entsprechend unaufwändig war (z.B. reine Midi-Produktion, wo Du ein oder zwei Tage drangesessen bist) und auch als ausnahmsweiser Super-Sonder-Preis vermittelt wird.

Du kannst evtl. auch Lizenzen zeitbefristet vergeben, sagen wir z.B. 1 Jahr. Will der Kunde nach einem Jahr den Film weiterhin nutzen, werden wieder Gebühren fällig.

Zu guter Letzt mein Lieblingsthema: Seit mehreren Jahren gilt für Urheber ein gesetzlicher Anspruch auf angemessene Vergütung, die Angemessenheit ist dabei relativ eng definiert. Auf den kann er nicht vertraglich verzichten und er gilt auch, wenn ein Vertrag schon geschlossen und eine Verwertung schon im Gange ist und zwar auch nachträglich über mehrere Jahre. Selbst wenn sich ein Urheber auf eine viel zu geringe Vergütung vertraglich einlässt, kann er im Nachhinein Anpassung und auch rückwirkende Nachzahlungen einfordern.

Man sollte natürlich nicht damit dem Kunden drohen, sondern man kann mit dieser Argumentation vor allem vor (meist "gemafreier") Billigkonkurrenz warnen, denn das ist meist das Erste (und oft Einzige) was der Kunde als Argument bringt oder bringen kann: "Ich hab' da jemanden, der verkauft mir Musik für 100 EUR" :rolleyes:

Fakt ist, solange der Kunde keine angemessene Vergütung zahlt, steht die Lizenzierung auf wackeligen Beinen und er ist IMMER der Gefahr ausgesetzt, dass jemand Nachforderungen stellt, EGAL was ihm der "GEMA-freie Anbieter erzählt". Ich habe gehört, es soll schwarze Schafe geben, die es sogar genau drauf anlegen. Erst billig abgeben, dann teuer nachfordern.

Kannst gern weitere Fragen stellen, das war vielleicht etwas viel auf einmal...
 
Zuletzt bearbeitet:
also vielen vielen danke ertmal für deine mühe so viel zu schreiben...

so. hab jetzt schon ziemlich viel rausgezogen. an infos, sehr gut!


so die lage is nur n bisschen verzwickter.

wie gesagt ick hab schon ein teil fertig gemacht das 1. video.
leider gab es da aber keinerlei schriftlichen vertrag wo einer vergütung festgehalten wurde.

da du dich ja auskennst URANUS einfach mal an dich die frage: kann ich diesen vertrag im nachhinein noch vordern?

weiterhin soll ich ein 2. video für die vertonen...wäre es dann besser bzw einfacher beide dinger in einem vertrag zusammenzufassen und da die vergütung für beide videos festzulegen?
Außerdem wurden (da es ja keinen schriftlichen vertag gibt) auch noch keine Lizenzen o.Ä. fergeben. kann ich dies auch noch im nachhinein in einem vertrag festhalten? wenn ja wer soll oder muss den vertag aussetzen...ich oder der kunde?

gibt es denn für solche lizenzvereinbarungen evtl. vorducke oder so...bei denen man einfach ankreuzen kann...

is halt schwierig, da der kunde nich in meiner unmittelbaren nähe ist und somit alles irgendwie übers telefon oder mail ausgehandelt werden müsste...




und nun noch eine frage zum schlimmsten fall...
der kunde hat mir jetzt für beide filme einen betrag X genannt den ich bekommen würde, dies ist mir zu wenig, darum schreibe ich ja hier.
wenn ich jetzt mit ihm verhandle, und er sich weigert diesen betrag zu zahlen, welchen anspruch habe ich auf mein audiomaterial...habe ich "automatisch" die rechte des urhebers? oder bäuchte ich dazu gema oder gewerbe...


wie du/ihr merkt gab es da am anfang ziemliche kommunikationsprobleme...alles über 3 ecken und naja...ich fersuchs jetzt wieder gerade zu biegen...

ich hoffe es ist nicht zu wirr geschrieben...aber mir geht grad n bisschen die muffe..


vielen dank für antworten...


nakhur
 
Vorweg: Wenn Du Dir die speziellen Regeln für dieses Subforum ansiehst, wirst Du feststellen, dass hier neimand konkrete Rechtsberatung für Einzelfälle machen darf. Das kann und will ich auch nicht.

Deshalb allgemein:

Das Urheberrecht hat man automatisch, wenn das Werk "aus dem Kopf ist". Selbst wenn man es nur mal vor sich hingepfiffen hat. Da braucht's keine GEMA, keine Anmeldung, kein gar nix. Das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar, der Urheber darf nur Nutzungsrechte einräumen.

Die Einräumung von Nutzungsrechten ist grundsätzlich ein Problem für den LizenzNEHMER, sprich den Kunden. Der muss sich explizit die Rechte übertragen lassen und im Zweifel ist ER in der Beweispflicht, dass und welche Rechte er genau bekommen hat. Das ist komplizierter als etwa ein normaler Kaufvertrag, es gibt z.B. keinen gutgläubigen Erwerb. Ein nicht vorhandener Vertrag ist also eigentlich nur für den Kunden ein Problem. Das deutsche Urheberrecht schützt den Urheber - v.a. seit einigen Änderungen von 2002 - sehr stark - auch wenn man sich bewusst sein muss, das Recht haben und Recht bekommen ja immer zwei Dinge sind. Näheres hier:

http://www.mediafon.net/ratgeber_haupttext.php3?id=40e5657b6a5c6&view=&si=4c2394ab617d3&lang=1

Ich empfehle Solo-Selbständigen eine Mitgliedschaft bei ver.di. Die kostet fast nichts und beinhaltet kompetente, persönlliche Beratung (Mediafon, kostenlos, auch Experten der Musikbranche) und eine Rechtschutzversicherung, die - zumindest theoretisch, ich habe sie noch nicht in Anspruch nehmen müssen - ausdrücklich dann einspringt, wenn z.B. ein Kunde die Lizenzbedingungen verletzt, keine angemessene Vergütung zahlt, etc.

Auch wenn jetzt hier wieder wohl Einige aufschreien werden: Es spuken noch immer die alten Mythen in den Köpfen herum, Knebelverträge, Musiker die Welthits für 50 DM verkauft haben, etc., all das ist rechtlich in D nicht (mehr) möglich. Es ist eigentlich rechtlich unmöglich einen Urheber so richtig über den Tisch zu ziehen. Klar nutzen in der Praxis Verwerter ihre wirtschaftliche Überlegenheit gnadenlos aus, aber es gibt schon enge Grenzen - solange nicht zuviele Urheber alles mit sich machen lassen.

Letztlich ist ein Honorar immer Verhandlungssache. Wird man sich nicht einig, darf der Kunde es halt eben nicht nutzen (dann sollte man aber mindestens die Auftragskomposition- und -produktion in Rechnung stellen). Nutzt er es entgegen eventuellen Vereinbarungen (z.B. nicht nur in einem Imagefilm, sondern plötzlich auch in einem Radiowerbespot), darf er das auch nicht bzw. kann man Unterlassung und/oder weitere - auch rückwirkende - Zahlungen verlangen.

Grundsätzlich strebt man natürlich eine harmonische langfristige Zusammenarbeit an, von der beide Profitieren, aber es kommt halt ab und an auch zu problematischen Fällen.

In der Praxis muss man halt abwägen, ob und wieviele Kröten man schluckt, weil man sich etwa eine weitere Zusammenarbeit erhofft, bzw. diese nicht gefährden will und ab wann es evtl. Zeit wäre sich mit seinem Kunden "anzulegen" und versucht rechtlich eindeutig vorhandene Ansprüche in der Praxis auch durchzusetzen, auch wenn man dann den Kunden wohl verliert.

Ist man in der GEMA hat man einen mächtigen Apparat mit quasi-staatlichen Befugnissen hinter sich, der einen Teil der Vergütung "eintreibt" und gegen den selbst große Verwerter nichts ausrichten können. Die GEMA ist auch aus Urhebersicht nicht unumstritten, aber das ist ein ganz eigenes Thema.
 

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