Versicherungsschutz bei Mieten von LT ?

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Mac55
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Hallo,

ich habe folgende - verallgemeinerte - Frage.

Wenn man sich Technik (z.b. 8 Moving Heads) von einer Firma mietet, und einer geht kaputt, wie ist das dann versicherungstechnisch?

Muss ich - falls ich das will - mein angemietet Equipment selber für diesen Mietzeitraum versichern oder muss das der Vermieter?? Muss ich, wenn der Moving Head kaputt geht, einen neuen kaufen?

Oder gibt es da von Firma zu Firma Unterschiede (einer versichert, der andere nicht).

Schonmal danke für die Ratschläge!

MFG

Mac55:great:
 
Eigenschaft
 
Schau einfach mal in den AGB's der besagten Company nach, da muss es drin stehen.

In der Regel, ist das Equipment aber nicht versichert. Meist ist es aber so, dass der Veranstalter eine Versicherung für die Veranstaltung abschliest und in dieser sollte dann auch die Technik mit drin versichert sein. Ich mache das eingentlich immer zur Bedingung wenn ich Zeug von mir aufstelle oder zuleihe.
 
und außerdem hast du (hoffentlich) eine Haftpflichtversicherung, wenn du das zeug kaputt machst kenn mich da zwar nicht so aus, aber ich denke die müste auch zahlen...
 
und außerdem hast du (hoffentlich) eine Haftpflichtversicherung, wenn du das zeug kaputt machst kenn mich da zwar nicht so aus, aber ich denke die müste auch zahlen...

genau, im schlimmsten fall ist sie ja da,hoffe ich für dich
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jo dafür hat manse ja eigentlich...
Manchmal denke ich Leute haben die nur um ihren Geldbeutel zu erleichtern und bezahlen den Schaden trotzdem(ich glaube die brauchen die Versicherung dann für ihren Dachschaden)
 
Hier mal ein paar Auszüge aus dieversen AGB.

Letzlich heißt es nur, dass man die AGB's genau lesen sollte, weil jeder Verleiher es grundsätzlich gleich behandelt, aber im Detail doch unterschiede existieren.

Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
Vereinbaren die Firma und der Kunde, dass die Firma die Versicherung übernimmt, hat der Kunde die Firma die Kosten der Versicherung zu erstatten. Übernimmt die Firma die Versicherung nicht, hat der Kunde die Firma den Abschluss einer Versicherung nachzuweisen.

Der Mieter haftet in vollem Umfang für die Mietgegenstände. Dies gilt insbesondere bei Sachbeschädigung, Vandalismus, Diebstahl, Unterschlagung und durch höhere Gewalt. Totalschäden werden als Neuwert, Teilschäden entsprechend den anfallenden Kosten in Rechnung gestellt. Etwaige Ausfallkosten übernimmt ebenfalls der Mieter.
Der Mieter verpflichtet sich, für alle während der Mietzeit auftretenden Schäden an den Mietobjekten in vollem Umfang aufzukommen. Einwirkung von Dritten, höhere Gewalt, Brand und Diebstahl befreien nicht von der Haftung des Mieters.
 
und außerdem hast du (hoffentlich) eine Haftpflichtversicherung, wenn du das zeug kaputt machst kenn mich da zwar nicht so aus, aber ich denke die müste auch zahlen...

Achtung! Die Privathaftpflicht deckt i.d.R. nicht den Schaden an gemieteten Sachen ab!
Selbst wenn würde sie dir wenig nutzen falls einer deiner Gäste etwas zerstört und du
erst im Nachhinein merkst das etwas defekt ist - versuch bei 4000 Leuten mal denjenigen zu finden.
 
Im Prinzip haste ja recht, wenn das jemand anderes putt macht zahlt deine Haftpflicht nicht is schon klar.
Aber wenn du das selber putt machst oder den erwichst ders kaputt gemacht hat hast du bestimmt kein Problem den Schaden ersetzt zu bekommen
 
Und nochmals: Jede mir bekannte Privathaftpflichtversicherung schließt von vornherein
aus das gemietete und geliehene Güter bei Beschädigung ersetzt werden.
 
Nach meinem Wissenstand sind Schäden an Mietgeräten in der "normalen" Betriebshaftpflicht nicht abgesichert, auch wenn dort eigenes Material versichert ist. Für zugemietetes muss eine gesonderte Versicherung abgeschlossen werden.
 
Wenn man sich Technik (z.b. 8 Moving Heads) von einer Firma mietet, und einer geht kaputt, wie ist das dann versicherungstechnisch?

Das kommt drauf an, warum er kaputt geht. Wenn ich ein Auto miete und nach 1 Stunde die Bordelektronik ausfällt, wird mich keine AGB der Welt dazu zwingen können, dem Vermieter ein neues Steuergerät für 2000 Euro zu finanzieren.

Auch solche nicht:

Der Mieter verpflichtet sich, für alle während der Mietzeit auftretenden Schäden an den Mietobjekten in vollem Umfang aufzukommen.

Solche Pauschalen haben vor Gericht mit Sicherheit keinen Bestand. Für Schäden, die während "bestimmungsgemäßem Gebrauch" entstehen, also aus dem Gerät selbst, dürfte eigentlich kein Vermieter ein Anspruch auf den Mieter gerichtlich ableiten können. Wenn also beim Moving Head sich der Motor verabschiedet, dann ist das das Problem des Vermieters. Ich muss ja auch keinen neuen Heizkessel im Mietshaus kaufen, wenn der alte explodiert ist.
 

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