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Versicherung

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Basshannes95
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Hallo,
bei bei einem Gig sind durch eine Überspannung diverse Geräte der PA und der Backline kaputt gegangen. Eine genaue Fehlerursache konnte nicht ermittelt werden, also auch kein Verantwortlicher. Wie kann man sein Equipment für solche Fälle versichern lassen? Über eine normale Hausratsversicherung, oder gibt es hier spezielle Versicherungen?
liebe Grüße basshannes
 
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Zum Thema "Hausratversicherung" muss ich dir leider schonmal eine Absage erteilen.

Überspannungsschäden in der Hausratversicherung sind nur dann versichert, wenn die Ursache Feuer, Leitungswasser oder ein Blitzschlag gewesen ist.

---------- Post hinzugefügt um 16:03:51 ---------- Letzter Beitrag war um 15:59:42 ----------

Schau dir das mal an

https://www.musiker-board.de/sonstiges-mupr/53224-instrumentenversicherung.html
 
Wie kann man sein Equipment für solche Fälle versichern lassen? Über eine normale Hausratsversicherung, oder gibt es hier spezielle Versicherungen?
Zum Thema Hausratversicherung hat sich elleraner86 ja schon geäußert. Der konventionelle Deckungsumfang einer Hausratversicherung umfaßt ohnehin nur die Feuergefahren (Brand, Blitzschlag, Explosion) sowie Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl und Raub. Damit sind alle Fälle anderweitigen Verlustes oder anderweitiger Beschädigungen nicht versichert. Schäden durch Überstrom, Überspannung und Kurzschluß können zwar mitversichert werden, sie werden jedoch nur infolge eines Blitzeinschlags ersetzt.

Musikinstrumentenversicherungen kursieren in verschiedenen Varianten. Die meisten sind als sogenannte All-Gefahren-Deckungen angelegt, d.h. es ist grundsätzlich jeder Schaden versichert, der nicht unter einen oder mehrere der ausdrücklich vereinbarten Ausschlusstatbestände fällt.

Musterbedingungen dazu findest Du -> HIER <-. Diese Bedingungen sind für die Versicherungsgesellschaften allerdings nicht verbindlich. Der Haken an dieser Versicherung ist die Zeitwertentschädigung, obwohl sich die Versicherungsprämie meist nach dem Neuwert des Instruments richtet, jedenfalls dann, wenn die Versicherung beim Neukauf des Instruments zustande kommt. Sonst ist der regelmäßig der gemeine Wert (Zeitwert) maßgebend.

Die Ersatzleistung in einem Schadenfall sinkt stetig mit der Entwertung des Instruments über die Jahre hinweg - bis irgendwann von einem nennenswert zu versichernden Risiko kaum noch die Rede sein kann. Das Versicherungsunternehmen kassiert die Prämie aber weiterhin vom Versicherungswert. Fairerweise muß man aber ergänzen, daß es auch Neuwertversicherungen gibt, bei denen - wie in der Hausratversicherung - der Neuwert im Schadenfall ersetzt wird, egal wie abgerockt das Instrument ist.
 
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Bässten Dank für die Tipps, wir werden uns mal einen individuellen Beratungstermin bei einer Instrumentenversicherung machen lassen.
 
Bässten Dank für die Tipps, wir werden uns mal einen individuellen Beratungstermin bei einer Instrumentenversicherung machen lassen.
Wenn Du für einen weiteren Tipp zugänglich bist: such Dir lieber einen Versicherungsmakler. Der ist von den Versicherungsgesellschaften weitgehend unabhängig und schwatzt Dir nicht auf, dass die "Pfefferminzia" die beste aller Gesellschaften ist.
 

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