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Verrechnung von Gebrauchtkäufen in der GuV-Rechnung

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Soundbastler
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Hallo Zusammen,

ist es prinzipiell möglich bei Gebrauchtkäufen von Instrumenten oder sonstigem musikalischem Equipment, die Kosten in der Gewinn und Verlustrechnung am Ende des Jahres (Gesamtumsatz kleiner als die aktuelle Grenze) mit den Gagen gegenzurechnen? Welche Dokumente sind dazu notwendig? Reicht ein Kaufvertrag oder muss eine Rechnung her?

Und wie läuft es mit Einnahmen aus Verkäufen?

Grüße,
der Soundbastler
 
Eigenschaft
 
Ich denke, dass Gebrauchtkäufe sehr wohl bei der Steuer gegengerechnet werden können. Ein normale Quittung sollte ausreichen. Keine Mehrwertsteuer! Die fällt m.W. nur bei Neukauf an und muss nicht nochmal abgeführt werden. Einnahmen würde ich auch angeben. Man braucht nur mal eine CD an einen Menschen vom FA verkaufen, dem sie dann doch nicht gefällt :(
 

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