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So...nachdem mein Beitrag durch den Forumsumzug flöten ging....nochmal von vorne:
Es ist ja normalerweise üblich, dass man mit seinem Auftraggeber einen Vertrag schließt, in dem auch die Zahlungsmodalitäten geklärt sind. Bisher habe ich das immer so gehandhabt, dass ich nach dem Auftritt auch meine Kohle bekam, was bisher auch reibungslos geklappt hat. Bis auf einen Fall, von dem ich aber nur indirekt betroffen war. Ein Restaurantbesitzer engagierte mich im Auftrag für eine Geburtstagsfeier. Da ich den Vertrag mit ihm schloss, war auch klar, wer mich bezahlt. Hinterher hab ich dann erfahren, dass der Inhaber auf allen Kosten, inkl. meiner Gage sitzen blieb.
Bisher habe ich mir ehrlichgesagt keine Gedanken darüber gemacht, dass so etwas theoretisch sehr wohl passieren kann. Da hilft jede vertragliche Vereinbarung nichts, wenn derjenige pleite ist und trotz gerichtlichen Mahnverfahrens nicht zahlen kann.
Nun habe ich eine Buchung, bei der ich mir aus verschiedenen Gründen nicht ganz sicher bin, ob ich wirklich meine Gage verlässlich bekomme. Ich habe mir überlegt, wie ich mich absichern kann und bin zu dem Entschluss gekommen, dass ich es einfach vertraglich regele, dass die Gage vor Aufrittsbeginn fällig wird. Andererseits frage ich mich, wie dies wohl auf ihn wirken mag. Mißtrauen ist auch keine schöne Basis für eine Geschäftsverbindung. Wie handhabt Ihr das eigentlich ? Kennt Ihr solche Abwicklungsformen, oder vertraut Ihr einfach auf die Fairness der Leute ?
Grüße
Es ist ja normalerweise üblich, dass man mit seinem Auftraggeber einen Vertrag schließt, in dem auch die Zahlungsmodalitäten geklärt sind. Bisher habe ich das immer so gehandhabt, dass ich nach dem Auftritt auch meine Kohle bekam, was bisher auch reibungslos geklappt hat. Bis auf einen Fall, von dem ich aber nur indirekt betroffen war. Ein Restaurantbesitzer engagierte mich im Auftrag für eine Geburtstagsfeier. Da ich den Vertrag mit ihm schloss, war auch klar, wer mich bezahlt. Hinterher hab ich dann erfahren, dass der Inhaber auf allen Kosten, inkl. meiner Gage sitzen blieb.
Bisher habe ich mir ehrlichgesagt keine Gedanken darüber gemacht, dass so etwas theoretisch sehr wohl passieren kann. Da hilft jede vertragliche Vereinbarung nichts, wenn derjenige pleite ist und trotz gerichtlichen Mahnverfahrens nicht zahlen kann.
Nun habe ich eine Buchung, bei der ich mir aus verschiedenen Gründen nicht ganz sicher bin, ob ich wirklich meine Gage verlässlich bekomme. Ich habe mir überlegt, wie ich mich absichern kann und bin zu dem Entschluss gekommen, dass ich es einfach vertraglich regele, dass die Gage vor Aufrittsbeginn fällig wird. Andererseits frage ich mich, wie dies wohl auf ihn wirken mag. Mißtrauen ist auch keine schöne Basis für eine Geschäftsverbindung. Wie handhabt Ihr das eigentlich ? Kennt Ihr solche Abwicklungsformen, oder vertraut Ihr einfach auf die Fairness der Leute ?
Grüße
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