Leitgeb
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 24.11.24
- Registriert
- 29.12.11
- Beiträge
- 282
- Kekse
- 1.466
Hallo!
Einem an der Aufnahme einer kommerziellen CD beteiligten Musiker steht ja eine Vergütung zur Übertragung des Erstverwertungsrechts zu.
Je nach Situation und Verhältnis der beteiligten Parteien wird das sicher völlig unterschiedlich gehandhabt bzgl. Vergütung und vertraglicher Vereinbarung, Vergleichen ist wenig sinnvoll und möglich.
Trotzdem mal meine Frage: In welcher Höhe wird man diese Vergütung als angemessen ansehen - Werte aus eigener praktischer Erfahrung - vielleicht mit ein paar Stichpunkten zur Einordnung?
Ist diesbezüglich ein Erfahrungsaustausch und Diskussion überhaupt erwünscht?
Meine Erfahrung aus meinem beruflichen Bereich: leider glatte Null - keine Bereitschaft zur Vergütung, Übertragung ohne Vergütung wird als selbstverständlich vorausgesetzt...
Danke und Grüße!
Einem an der Aufnahme einer kommerziellen CD beteiligten Musiker steht ja eine Vergütung zur Übertragung des Erstverwertungsrechts zu.
Je nach Situation und Verhältnis der beteiligten Parteien wird das sicher völlig unterschiedlich gehandhabt bzgl. Vergütung und vertraglicher Vereinbarung, Vergleichen ist wenig sinnvoll und möglich.
Trotzdem mal meine Frage: In welcher Höhe wird man diese Vergütung als angemessen ansehen - Werte aus eigener praktischer Erfahrung - vielleicht mit ein paar Stichpunkten zur Einordnung?
Ist diesbezüglich ein Erfahrungsaustausch und Diskussion überhaupt erwünscht?
Meine Erfahrung aus meinem beruflichen Bereich: leider glatte Null - keine Bereitschaft zur Vergütung, Übertragung ohne Vergütung wird als selbstverständlich vorausgesetzt...
Danke und Grüße!
- Eigenschaft