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Verdienstgrenze für Nebenerwerb

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Reinhard
Reinhard
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Ein aktuelles Thema bringt mich auf die Frage: Wir machen bisher Auftritt über einen Verein. Nun will zudem auch Aufnahmen machen und musikverkaufen - ab 1.1.05 z.B

Ich will aber auf keinen Fall MwSt / USt machen, weil das zuviel Arbeit ist und man einen Steuerberater bezahlen muss. Soweit ich bisher weiss, geht das nur im Nebenerwerb. Als Künstler muss man noicht mal ein Gewerbe anmelden. Kennt jemand die aktuellen Verdienstgrenzen - unterhalb der USt-Freiheit herrscht? Ich habe Seiten aus dem Netz geladen, aber diese Infos sind schon veraltet und z.T: noch in DM. :confused:
 
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laut hiesigem arbeitsamt hab ich eine verdienstgrenze von 75xx€ im jahr als zukünftifer student!
enstspricht das deiner situation?
 
EDE-WOLF schrieb:
laut hiesigem arbeitsamt hab ich eine verdienstgrenze von 75xx€ im jahr als zukünftifer student!
enstspricht das deiner situation?
Was meinst du mit "75xx€"?
Was haben die xx zu bedeuten???
 
Das scheint mir eine Sondersitation zu sein: Arbeitsamt + Student. Das durchschaue ich nicht so ganz. Wir müssen unterscheiden:

Zeit- und Verdienstgrenzen bei Arbeitslosigkeit: 15h die Woche/Monat und 160 Euro / Monat - glaube ich (????)

Zeit/Verdienstgrenze für Versicherungsfreiheit bei Ausbildung : 20h die Woche und etwa 16000 DM / Jahr (Wert 1998)

Verdienstgrenze für Umsatzsteuerfreiheit im Nebenrwerb - bzw Grenz für die Definition Kleingewerbetreibender, also als Nebenbeschäftigun zum Vollerwerb (als Angestellter) : DM 10000,- im Jahr (Wert 1999)

Achtung : Die Werte habe ich aus dem Kopf hingeschrieben. Bitte sagt was dazu !!!
 
Wer mit der Musik ein bischen Geld verdienen möchte aber nicht ständig in der öffentlichkeit steht sollte sich mal über das thema

"Nicht gewinnorientiertes Hobby" informieren.


Grüße
 

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