
Boerx
Helpful & Friendly User
Hallo Zusammen,
ich weiß dass sich der Thread-Titel etwas komisch klingt, auch weiß ich, dass ich hier keine Rechtsberatung bekomme.
Wir spielen nächsten Sommer einen Gig und der Veranstalter ist wohl nicht wirklich routiniert. Nun hat er uns angefragt ob wir in den Vertrag nicht noch eine Klausel aufnehmen können die seine Verpflichtungen regelt wenn die Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z.B. Tod eines Vereinsmitglieds) ausfällt.
Aus Bandsicht würden wir sagen, dass er in diesem Fall die entstanden Unkosten zu tragen hätte.
Was meint ihr?
ich weiß dass sich der Thread-Titel etwas komisch klingt, auch weiß ich, dass ich hier keine Rechtsberatung bekomme.
Wir spielen nächsten Sommer einen Gig und der Veranstalter ist wohl nicht wirklich routiniert. Nun hat er uns angefragt ob wir in den Vertrag nicht noch eine Klausel aufnehmen können die seine Verpflichtungen regelt wenn die Veranstaltung wegen höherer Gewalt (z.B. Tod eines Vereinsmitglieds) ausfällt.
Aus Bandsicht würden wir sagen, dass er in diesem Fall die entstanden Unkosten zu tragen hätte.
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