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Veranstalter möchte Auftrittsverzicht 4 Wochen vor und nach dem Auftritt

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schnirk
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Hallo liebe Ratwissenden,

mal angenommen, ein Veranstalter möchte für ein Konzert mit regionalen Bands einen
Auftrittsverzicht der Bands vier Wochen vor und nach dem Gig.

Pro Musiker gäbe es 100€ Aufwandsentschädigung (zB. bekäme ein Trio 300€ für ca. 45-60 min Spielzeit pro Band)
Erst gäbe es ein Auswahlverfahren, vier Bands würden ausgewählt, von denen 3 regional sehr aktiv sein könnten,
und plötzlich hiesse es "Ihr seid dabei!" Grosse Freude allerseits...
Doch dann würde plötzlich die Forderung auftauchen (oder der Wunsch), aus Gründen der Exclusivität für die Zeit 4 Wochen vor und nach der Veranstaltung keine Auftritte mehr anzunehmen... und das ausgerechnet in den zwei Monaten, wo noch am ehesten etwas "zu holen"
wäre, angeblich wäre das "in der Branche" so üblich...

Nun meine Frage:

Kennt jemand von Euch solche Klauseln? Hat jemals jemand von sowas gehört?
Ich mache schon seit vielen Jahren Musik, aber sowas ist mir noch nie vorgekommen...
Bin ich weltfremd???

Danke schon mal, für Eure hoffentlich zahlreichen Antworten

PS: Sollte das hier nicht hingehören, bitte verschieben, danke
 
Eigenschaft
 
Bei bekannteren Bands und größeren Festivals kommt sowas durchaus vor. Allerdings nicht bei kleinen Konzerten mit regionalen Bands. Allenfalls eine Art regionales Auftrittsverbot, denn die Bands sollen ja an dem Abend Leute ziehen und nicht in Konkurrenz zu dem Konzert sein.
Es macht doch keinen Sinn für einen Gig in München auf ein Konzert in Hamburg zu verzichten.
 
Also mir kommen solche Klauseln sehr bekannt vor. Vor allem Überrregionale Festivals sichern sich so bei uns gerne die Exklusiviät von regionalen Bands.
Als Beispiel kenne ich hier eine Band, die 3x pro Woche in einem Hotel die Abendbetreuung gemacht hat. Bei einem Auftritt bei einem Überregionalen Zeltfest ist dann genau so eine Klausel im Vertrag gestanden, die Band hat es allerdings geschafft, die Hotelauftritte (die ja kein regionales Publikum wegnehmen) von der Klausel auszunehmen. Sie haben dadurch die regelmäßigen Einnahmen bewahrt und sind trotzdem auf dem überregionalen Fest aufgetreten.
(Ich hoffe das Praxisbeispiel ist erlaubt, sonst bitte löschen!)

Generell ist also zu sagen: Diese Klauseln sind durchaus üblich, wenn dadurch aber negative Aspekte für die angefragte Band entstehen, empfehle ich voher mit dem Veranstalter Rücksprache zu halten, wie ernst er denn diese Klauseln meint, denn oft sind die Veranstalter an Standardverträge gebunden, die aber durchaus verhandelbar sind. Ganz nach dem Motto "Fragen kostet nichts"!
 
Ja, diese Klauseln sind üblich. Es gibt noch ganz andere*:eek:
Letztendlich muss die Band selbst entscheiden, ob sie das mitmacht oder nicht. Auch ich würde raten mit dem Veranstalter Zeitraum und vorallendingen Umkreis des Auftritsverzichts zu klären. Davon ab, dass man auch bei den anderen Gigs Werbung für eben diese Veranstaltung machen kann.
 
Wir kennen das nur mit einer lokalen Einschränkung ("100km um den Veranstaltungsort"). Ein grundsätzliches Spielverbot habe ich bisher noch nirgends gesehen, das könnte man wohl rechtlich nicht aufrecht erhalten. Aber wie oben schon gesagt wurde: Fragen kostet nichts. Wenn man nicht gerade der Mainact auf dem Festival ist, wird der VA bestimmt mit sich reden lassen. Dann aber auf jeden Fall die Änderung schriftlich im Vertrag festhalten!!!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ok, danke schon mal an alle. Bin wohl doch weltfremd :bang:
Das ist schon sehr räumlich begrenzt... 100 qkm Insel...
gut, dann brauch man sich nur noch aufregen, dass man davon erst Kenntnis erlangte, nachdem man
schon angefangen hatte die Veranstaltung bei den Fans zu bewerben...bzw. der Veranstalter versäumt hat,
dies im Vorfeld zu transportieren. Und hier in der "Provinz" ist man sowas nicht gewohnt, meist
gibt es auch nur mündliche Verträge, alles ein bisschen netter vielleicht als im "richtigen" Business,
und auch für diese Veranstaltung wurde noch kein Vertrag unterschrieben...
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Entweder mit dem VA reden ansonsten würde ich so etwas niemals unterschreiben.
Wir spielen am 25.8. sowie am 01.09. hier bei uns in der Stadt und dann is das eben so.
 
Gerade in kleineren Städten kann ich so eine Klausel voll verstehen, und wenn ich Veranstalter wäre, würde ich das genauso machen.
Und solche Klauseln hab ich in meiner alten Band auch hier in Hamburg voll akzeptiert. Wir haben da selbst zugesehen, dass wir uns nicht "überspielen". Es kommen halt deutlich mehr Leute, wenn man sich etwas rar macht.
 
Von solchen Klauseln höre ich immer wieder, hab seit Mitte der Neunziger bis dato bei 50 Gigs im Jahr noch keine gesehen. Meine persönliche Erfahrung ist vielmehr die: Spielen wir heute hier und morgen ne Ecke weiter, ist morgen noch voller.

Und bei der Gage fände ich das unverschämt, wobei unter Umständen der Veranstalter irgendeinen Vertrag genommen hat, über dessen Regelungen er sich gar nicht im Details bewußt war. Deshalb würde ich ihn ansprechen und wenn diese Klausel bewußt gewählt wäre eben absagen.

Voraussetzung ist natürlich, dass dies relevant wäre und ich überhaupt andere Gigs hätte:)
 
Wie schon erwähnt ist sowas recht üblich und teilweise versteh ich es auch. Wenn ich eine Band ein Jahr im vorraus buche und dann im Laufe der Zeit feststelle, dass die Band ne Woche vorher in derselben Stadt und eine Woche später 5km weiter einen Gig spielt, bekomm ich als Veranstalter auch das Kotzen. Ist doch klar, dass dadurch dann weniger Leute kommen, da der Markt gesättigt ist.
 
solche Klauseln kenne ich auch, jedoch habe ich das bisher nur Regional begrenzt mitbekommen.

1. einen Generellen Auftrittsverzicht würde ich definitiv nie unterschreiben, macht auch keinen sinn weil wie oben schon erwähnt, ein Hamburger wird eher selten auf ein Konzert nach München fahren. so ein verzicht macht sinn, wenn die Ärzte beispielsweise in Stadt A Spielen und am Nächsten Tag in Stadt B, die 30 km entfernt ist. da kann dann A das Publikum von B abgraben und umgekehrt)

2. ein Regional Begrenzter Verzicht käme bei meiner Band echt nur in Frage, wenn eine Richtig gute Publicity und Gage dabei rausspringt.
da du von 300 Euro Aufwandsentschädigung redest, ist die Gage jetzt nicht sooo unglaublich hoch, da würde ich dem Veranstalter auf jeden Fall sagen, dass er diese Klausel entfernen soll. im Normalfall kann man sich ja über alles einigen.

greetz Sebi
 
Wir (Cover-Band) hatten so eine Klausel bisher nur bei einem Veranstalter. Dabei ging es um einen Gig in der Fasching-Saison. Das "Verbot" war dabei allerdings auch regional begrenzt. Wir haben die Bewerbung für diese Veranstaltung daraufhin zurückgezogen, weil wir bei einer anderen Faschingsveranstaltung 10km entfernt bereits seit 14 Jahren spielen. Da wollten wir mit unserem "Stammkunden" gar keine Diskussion riskieren.
100 Euro für 45-60min klingt ganz OK (kenne aber euer "normales Gagen-Niveau nicht), wenn man bedenkt, dass ihr kaum Anfahrtstrecke habt und durch die anderen Bands auch (hoffentlich) ein größeres Publikum zu erwarten ist. Vielleicht habt ihr bei dem Festival auch weniger Equipment zu schleppen? Wenn euch durch diese Klausel jedoch andere Gigs durch die Lappen gehen, sollte man das individuell abwägen. Allerdings schreibst du, dass die Werbung bereits angelaufen ist...
Falls der Fall eintritt und ein anderer Gig in diesem Zeitraum in Aussicht steht, kann man ja nochmal mit dem Veranstalter reden. Eine mögliche Lösung wäre eventuell für den anderen Gig auf öffentliche Werbung zu verzichten, wenn das bei der Veranstaltung möglich sein sollte...
 

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