_wini_
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Hi Leute,
ich frage mich gerade, wie es so mit dem lieben Copyright, zu deutsch Urheberrecht, bei Blues und Boogie-Licks und Nummern so aussieht. Hintergrund ist, dass man z.B. von diesem Stück die Noten aus einem Workbook hat:
Wenn man sich dieses oder ein ähnliches Stück "zu eigen macht", davon die ersten 12 Takte wie ausnotiert spielen würde, ab dann 12-24 Takte rumimprovisiert um dann wieder bei den ersten 12 Takten raus zu kommen - darf man das? Wenn man von diesem fiktiven Stück ein Video, wie dieses Mädel auf YouTube, machen würde und es dann auf einen, durch Werbung finanzierten YouTube-Channel, hochschieben würde - wäre man dann immer noch im legalen Bereich?
Wenn nicht: Wo ist dann eigentlich die Grenze? Das 12-Taktige Bluesschema wird ja mittlerweile Gemeingut sein (oder?!), auch wird da sicher keiner das Urheberrecht darauf haben, schematisch betrachtet 2x 12 Takte Blues in einer bestimmten Tonart (mit der 1., 4. und 5. Stufe, eben wie in dem obigen Video) zu schreiben. Wann setzt also dann der Gerechtigkeitshammer ein?
Und wie sieht es eigentlich mit Boogie-Riffs aus? Die sind ja meistens 1-2 Takte lang von wirklich einfach bis sehr komplex.
Evtl. kann mir da jemand, durch das posten seiner Meinung zu diesem Thema, ein bisschen auf die Sprünge helfen....
ich frage mich gerade, wie es so mit dem lieben Copyright, zu deutsch Urheberrecht, bei Blues und Boogie-Licks und Nummern so aussieht. Hintergrund ist, dass man z.B. von diesem Stück die Noten aus einem Workbook hat:
Wenn man sich dieses oder ein ähnliches Stück "zu eigen macht", davon die ersten 12 Takte wie ausnotiert spielen würde, ab dann 12-24 Takte rumimprovisiert um dann wieder bei den ersten 12 Takten raus zu kommen - darf man das? Wenn man von diesem fiktiven Stück ein Video, wie dieses Mädel auf YouTube, machen würde und es dann auf einen, durch Werbung finanzierten YouTube-Channel, hochschieben würde - wäre man dann immer noch im legalen Bereich?
Wenn nicht: Wo ist dann eigentlich die Grenze? Das 12-Taktige Bluesschema wird ja mittlerweile Gemeingut sein (oder?!), auch wird da sicher keiner das Urheberrecht darauf haben, schematisch betrachtet 2x 12 Takte Blues in einer bestimmten Tonart (mit der 1., 4. und 5. Stufe, eben wie in dem obigen Video) zu schreiben. Wann setzt also dann der Gerechtigkeitshammer ein?
Und wie sieht es eigentlich mit Boogie-Riffs aus? Die sind ja meistens 1-2 Takte lang von wirklich einfach bis sehr komplex.
Evtl. kann mir da jemand, durch das posten seiner Meinung zu diesem Thema, ein bisschen auf die Sprünge helfen....
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