• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

[Urheberrecht] Bald keine leichte Unterhaltungsmusik mehr produzierbar?

  • Ersteller DJ Nameless
  • Erstellt am
D
DJ Nameless
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
15.03.16
Registriert
11.09.06
Beiträge
533
Kekse
1.024
Hallo,

seit einiger Zeit beschäftige ich mich auch mit einer Frage, die sich auch der Plagiat-Pranger stellt:

Plagiatsstreitigkeiten in der Musik sind durchaus häufig, sie haben allein den BGH in den letzten 30 Jahren sechs Mal beschäftigt. Vor allem die Massenware der leichten Unterhaltungsmusik ist oft von so geringer schöpferischer Eigenart, dass mehr oder weniger starke Ähnlichkeiten immer wieder vorkommen und sich der Komponist des älteren Werkes um seinen wirtschaftlichen Erfolg gebracht sieht. Das schwierige rechtliche und praktische Problem besteht darin, die Übereinstimmung der beiden Musikwerke, d.h. den Tatbestand der Entlehnung, nachzuweisen.

Gerade weil ich als DJ und Musikproduzent sehr viel in diesem Sektor (leichte Unterhaltungsmusik) unterwegs bin, mache ich mir über dieses Problem immer mehr Gedanken: Wird es in Zukunft für Hobby- und sonstige "Durchschnittsmusiker" (also die keine Millionen damit umsetzen) überhaupt noch möglich sein, etwa einen Schlager oder einen Kirmestechno-Track zu komponieren, ohne dabei mit einem Bein im Gefängnis zu stehen?

Mir macht das auch deshalb Angst, weil ich logisch denke: Je mehr Musik in dieser Richtung veröffentlicht wird und je einfacher die Songs gestrickt sind, desto eher passiert es, dass irgendwo anders jemand eine fast oder gar vollständig identische Melodie komponiert. Ein auffälliges Beispiel: das holländische Weihnachtslied "Zie Ginds Komt De Stoomboot" dessen Melodie bis auf wenige Noten mit dem deutschen "Im Märzen der Bauer" übereinstimmt. Welches Lied nun älter ist oder nicht, habe ich nicht rausfinden können, aber da es damals nicht so einfach möglich war, Musiktitel so schnell über so große Entfernungen zu überliefern, ist hier davon auszugehen, dass zwei Komponisten unabhängig voneinander fast dieselbe Song-Idee hatten.

Ich könnte mir vorstellen, dass das auch ein Grund ist, warum in der aktuellen Musik eingängige Melodien immer öfter fehlen und die Songs immer stärker rhythmusorientiert sind: Jeder, der etwa einen einfachen Schlager schreibt, verursacht fast immer eine Urheberrechtsverletzung, weil es fast immer irgendwo irgendjemanden gibt, der schon auf dieselbe Idee gekommen ist ...

Wie ist Eure Meinung?

DJ Nameless
 
Eigenschaft
 
Nicht unberechtigte Frage, allein schon aus der logischen Sicht, dass eine größere Menge an Veröffentlichungen natürlich auch mehr Überschneidungen mit sich bringt.

Die Veröffentlichungen erfolgen dann heute auch noch wesentlich schneller und in größeren Mengen als früher, was das Argument, dass nach 70 Jahren sowieso was wegfallen könnte, in gewisser Weise (Plagiat bleibt Plagiat, auch wenn keiner mehr irgendwelche Verwertungsrechte hat) entkräftet.

Ich hab mich das auch schon ein paar Mal gefragt, aber was soll man sich dazu schon für eine Meinung bilden? Letztlich ist es doch wie mit dem Urheberrecht... man muss nur irgendwann - sollte es zu einer Rechtsstreitigkeit kommen - den jeweiligen Richter davon überzeugen, dass das auf dem eigenen Mist gewachsen ist. Demnach würden auch die selben "Regeln" wie für das Ergreifen von Maßnahmen zum Schutze der eigenen Urheberrechte gelten. Ergo: jedes Lied schön durchdokumentieren, ab und zu mal Zeugen oder Diktiergerät mit in den Proberaum nehmen usw. usf. steht ja alles im Urheberrechts-Tutorial drinne...
 
Ich hab mich das auch schon ein paar Mal gefragt, aber was soll man sich dazu schon für eine Meinung bilden? Letztlich ist es doch wie mit dem Urheberrecht... man muss nur irgendwann - sollte es zu einer Rechtsstreitigkeit kommen - den jeweiligen Richter davon überzeugen, dass das auf dem eigenen Mist gewachsen ist.

Du kannst zwar alles "dokumentieren", was aber rechtlch praktisch nichts aussagt. Du kannst ja alles behaupten. Mit der modernen Technik sind Fälschungen jederzeit machbar. Den "Bildbeweis" bei der Polizei gibt es ja auch schon nicht mehr, weil die meisten Fotos heute digital geknipst werden und einfach mit Photoshop bearbeitet werden können.

Mir ist schon klar, wenn ich einen Song veröffentlichen würde, dessen Melodie 100% mit "Yesterday" überenstimmt, kann ich mich natürlich nicht damit rausreden, dass das "Zufall" sei, weil dieser Song so bekannt und eine so "eigenständige" Melodie hat.

Aber: Wenn ich heute einen Schlager schreiben und veröffentlichen würde, würde ich zu 99,9 % Probleme vermuten, weil es dann heißt, im Intro stimmen X Töne mit dem einen Song von Markus Becker überein, im Refrain gab's eine Wortfolge schon mal in einem Song von Peter Wackel, und irgendwas erinnert da noch an einen alten Song von Heino ... Bei einer Techno-Nummer würde garantiert dasselbe passieren: Der Drumloop sei von Sven Väth geklaut, den Basslauf hat ATB schon mal verwendet, und den Effekt hatte doch Dr. Motte schon gesampelt ... Teilweise ist ja im Internet ja schon von solchen Banalitäten die Rede, die dann teilweise vor Gericht landen - ich erinnere nur mal an Stefan Raab's "Wadde Hadde Dudde Da", wo er angeblich von den Spice Girls abgekupfert haben soll. Natürlich ist eine gewisse Ähnlichkeit da, nur sehe ich das bei solchen Songs als "ganz normal" an.

Machen wir uns nur mal klar: Eine Oktave besteht nun mal nur aus 12 Tönen. Klar gibt es Popsongs wie "The Show Must Go On", die über mehrere Oktaven gehen, aber ich bezog mich ja gerade auf den leichten Unterhaltungsmusik- und Schlager-Sektor. Und diese Songs haben keinen so großen Tonumfang. Dass es da irgendwann zwangsläufig zu Überschneidungen kommt, ist doch logisch.

Mir scheint, rein rechtlich gesehen steht man also stets auf gefährlichem Terrain, wenn man solche Musik produziert? Welcher Musiker in dem Sektor kennt denn ALLE Aufnahmen von den Wildecker Herzbuben, Patrick Lindner, Nockalm Quintett, Heino, Heintje, Roy Black, Nicole, Juliane Werding und wie sie alle hießen und heißen? Die haben ja auch noch eine ganze Reihe reine Albumtracks, die nicht als Single ausgekoppelt wurden und fast nie im Radio laufen.
Oder im Dance-Bereich, da blicken noch nicht mal mehr die hauptberuflichen DJ's durch die ganzen Veröffentlichungen durch. Woher soll man denn wissen, ob z. B. die Textzeile "put your hands up in the air" schutzfähig ist, also die nötige Schöpfungshöhe gibt? Es soll ja diesbezüglich schon Rechsstreits gegeben haben, weil sich Hip-Hop-Drumloops zwischen verschiedenen Songs geähnelt haben sollen.

Ich denke, das Problem ist hier nach wie vor die sogenannte "Schöpfungshöhe". Das Infoportal www.irights.info bringt zwar einige sehr interessante Fakten ans Tageslicht, schreibt aber auch, dass die Schöpfungshöhe ein schwieriges Kriterium sei.

DJ Nameless
 
Das ist in der Tat ein interessantes Thema, das natürlich gerade in der globalisierten und vernetzten Welt verstärkt auftritt und v.a. auffällt. Früher war's unwahrscheinlich, dass ein Song aus dem einen Ende der Welt, innerhalb weniger Stunden ans andere Ende der Welt gelangt. Heute hat man ja alle Songs quasi in einer zentralen Datenbank - eben im Internet. Ich habe mir schon oft gedacht, dass man sicherlich zu fast jedem relativ einfachen Song, ein "Plagiat" im Netz finden kann.

Es kommt ja auch noch dazu dass der "unvorsichtige" Komponist ständig im Alltag von Musik umgeben ist, und man schnell auch unbewusst abkupfert.

Regeln für "gute" Melodien lassen sich auf eine DIN A4 Seite packen. Die ergeben zwar nicht zwingend eine gute Melodie, aber wenn man sie verletzt wird sie schnell schlecht. Da ja gerade eher Melodien mit geringer Schöpfungshöhe "eingängig" sind, könnte es langsam schon eng werden. Es wird viel mehr Musik aufgenommen und "veröffentlicht" sei es nur auf einer Internetseite, denn je zuvor. Und jeder kann sofort vergleichen.

Da kommt mir eine grandiose Geschäftsidee, deren Schöpfungshöhe ist natürlich hoch genug, dass ich das Urheber- und alleinige Nutzungsrecht geniesse :D:

Ich schreibe ein Programm, dass die oben genannten Regeln berücksichtigt und achttaktige Meldodien im MIDI-Format ausspuckt. Das lass ich Tag- und Nacht werkeln. Den Rest brenn ich auf eine CD, da gehen schon einige tausend drauf, und die lass ich mir vom Notar eintüten. Dann lad ich mir künftig alle aktuellen Midi-Files runter und lass die automatisiert mit meinen "Kompositionen" abgleichen! :twisted:

Das Urheberrecht in seiner jetzigen Form ist schlichtweg kein Zukunftsmodell.

Und wieder könnten und müssten wir eine Diskussion um gesellschaftliche Zusammenhänge, Notwendigkeiten und Utopien starten. ;-)

Vielleicht brechen da in Zukunft wirklich viele Konflikte los, zumal natürlich auch Komponisten an der Branchenkrise leiden.

Dann würde wohl die nötige Schöpfungshöhe für künftige Kompositionen angehoben. Das hätte wiederum Auswirkungen auf die künstlerischen "Qualitäten" zukünftiger Musik, was Einige sicher begrüßen würden.

Allerdings frage ich mich auch, inwiefern die Gerichte auch der Frage nachgehen, ob der "Plagiator" die Komposition wirklich gekannt hat. Wenn ich z.B. beim Plagiat-Pranger lese, das Adam Green Wolfgang Fiereks "Resi i hoi di mitm' Traktor ab" "geklaut" haben soll, muss ich schon lachen.

Ich weiss nicht wie es rechtlich ist: Ist ein Plagiat nur ein "absichtliches" Plagiat? Sind versehentliche Plagiate strafbar oder darf der Betreffende das Urheberrecht sogar geltend machen, wenn er "nachweislich" (theoretisch, jetz' mal egal wie man das tun sollte) das Werk NICHT gekannt hat?

Gruß,

Uranus
 
Ich weiss nicht wie es rechtlich ist: Ist ein Plagiat nur ein "absichtliches" Plagiat? Sind versehentliche Plagiate strafbar

Anscheinend ja, denn anders sind die immer weiter ausufernden Rechtsstreits bezüglich irgendwelcher Banalitäten nicht zu erklären.

oder darf der Betreffende das Urheberrecht sogar geltend machen, wenn er "nachweislich" (theoretisch, jetz' mal egal wie man das tun sollte) das Werk NICHT gekannt hat?

lol... wie willst du BEWEISEN, dass du das Original NICHT kanntest? Na, immerhin sagtest du ja selber schon "theoretisch" :)

Mir scheint es so, als ob du rein rechtlich heute immer die Ar***karte gezogen hast, wenn ein anderer etwas sehr ähnliches zufällig schon vorher produziert hat.

DJ Nameless
 
Mich würden da mal wirklich fundierte Infos interessieren. Soweit von der Realität ist das auch nicht entfernt: Hat irgendein lokaler Künstler in Schleswig-Holstein einen Song komponiert und einige Male dort aufgeführt, ist es meist sehr unwahrscheinlich, dass der Song oder Teile absichtlich geklaut wurden, wenn dessen Melodie bei einem anderen unbekannten Künstler in Bayern auftaucht. Je nach Sachlage, könnte man das auch sicher glaubhaft machen.

Mir geht es um die Frage, ob das überhaupt relevant ist. Oder ob es grundsätzlich heißt Pech gehabt, der hatte es früher.

Irgendwo wäre es realitätsfremd. Was könnte mich dann davon abhalten, die Aktion, die ich oben beschrieben habe, durchzuführen?

Ich zweifle sowieso an der Zukunftsfähigkeit des Urheberrechtes und auch hat es meiner Meinung nach sowieso ein gewisses Legitimationsproblem. Ich nämlich bin der Meinung, dass man nicht so scharf trennen kann, zwischen individueller und kollektiver Leistung.

Gruß,

Uranus
 
Mich würden da mal wirklich fundierte Infos interessieren. Soweit von der Realität ist das auch nicht entfernt: Hat irgendein lokaler Künstler in Schleswig-Holstein einen Song komponiert und einige Male dort aufgeführt, ist es meist sehr unwahrscheinlich, dass der Song oder Teile absichtlich geklaut wurden, wenn dessen Melodie bei einem anderen unbekannten Künstler in Bayern auftaucht. Je nach Sachlage, könnte man das auch sicher glaubhaft machen.

Der holsteinische Künstler hätte den lokalen Künstler aber auch zufällig im Urlaub gehört haben können. Wenn der bayerische Künstler zum Beispiel in einer Kneipe in Garmisch oder Oberammergau aufgetreten ist, liegt der Verdacht auch nahe, auch wenn es wirklich unwahrscheinlich ist.

Mir geht es um die Frage, ob das überhaupt relevant ist. Oder ob es grundsätzlich heißt Pech gehabt, der hatte es früher.

Soweit ich weiß, ist da immer noch "Pech gehabt" an der Tagesordnung. Anders kannst du das ja nicht unter Kontrolle halten, dass alle möglichen Leute nur noch klauen und dann einfach sagen: "Das habe ich nicht gewusst, dass es das schon gibt".

Irgendwo wäre es realitätsfremd. Was könnte mich dann davon abhalten, die Aktion, die ich oben beschrieben habe, durchzuführen?

Nichts. Aber du läufst im Grunde genommen immer Gefahr, dass ein anderer einen sehr ähnlichen Song bereits vorher veröffentlicht hat, und dann glaubt, dass du abkupferst.

Ich zweifle sowieso an der Zukunftsfähigkeit des Urheberrechtes und auch hat es meiner Meinung nach sowieso ein gewisses Legitimationsproblem. Ich nämlich bin der Meinung, dass man nicht so scharf trennen kann, zwischen individueller und kollektiver Leistung.

Jemand, der etwas ganz großartiges geschaffen hat, sollte m. E. auch ein Recht darauf haben, es vor massenhaftem Kopieren ohne jegliche Vergütung zu schützen. Wenn ich "Yellow Submarine" nehme und dann einfach behaupte, das sei von mir, dann brauch ich mich nicht zu wundern, wenn ich Ärger von Herrn McCartney bekomme. Das solche Kultsongs geschützt werden müssen, leuchtet ja auch jedem ein.

Es geht ja in diesem Fall ganz klar um eben die Musikrichtungen, die die eine sehr geringe kompositorische Komplexität haben. Und da sind solche Klagen m. E. unberechtigt, weil z. B. gerade im Techno-Bereich ist es z. B. ein wichtiges Merkmal, dass die Titel ähnlich klingen, um sie problemlos mixen zu können.

DJ Nameless
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben