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Urheberrecht am Namen einer Romanfigur?

hanzf
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Hallo,

mal angenommen, ein Entertainer benutzt den Namen einer fiktiven Romanfigur als Künstlernamen. Bestünde da die Gefahr, mit dem Urheberrecht des Autors an dem erfundenen Namen in Konflikt zu kommen?

euer Hans
 
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Ich würde ganz klassisch vermuten: "Das hängt davon ab". :D Es ist davon auszugehen, dass bei sämtlichen halbwegs erfolgreichen Werken so ziemlich sämtliche Rechte eindeutig vergeben sind. So würde ich mich wahrscheinlich nicht "Harry Potter" nennen, außer ich hieße wirklich laut Pass so. Wäre mir - unabhängig davon, wie das rechtlich aussehen könnte - schlichtweg zu heiß.

Ich würde vermuten - Achtung, Glatteis, hier kenne ich mich nun wirklich nicht aus - dass hier weniger das Urheberrecht und mehr das Markenrecht eine Rolle spielt... Wenn man sich z.B. anschaut, wo man überall ein kleines (TM) findet, dann kann das schon Angst machen...
 
mal angenommen, ein Entertainer benutzt den Namen einer fiktiven Romanfigur als Künstlernamen. Bestünde da die Gefahr, mit dem Urheberrecht des Autors an dem erfundenen Namen in Konflikt zu kommen?

hallo Hans

hab mal was für Dich recherchiert:

Gesellschaftsrecht, gewerbliche Schutzrechte und Urheberrecht .. von Bernd Rohlfing
- hier bitte weiterlesen
 

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