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Florian24
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Hallo zusammen,
angenommen, man arbeitet mit einem Songwriter zusammen und schreibt Arrangements für seine Songs, also Begleitungen, Bläsersätze, Chöre oder Akkordfolgen, die das ganze harmonisch interessanter machen.
Wenn diese Songs jetzt in den o. g. Arrangemnts aufgenommen, produziert und auf Platte rausgebracht würden, hat man als Arrangeur dann Kompositionsanteile an den Arrangements im Sinne GEMA? Wenn nicht, was für andere Vergütungs-Regelungen für die Arrangements kann man in so einem Fall treffen?
Hat da jemand schon mal Erfahrungen gemacht?
Dank und Gruß!
Florian
angenommen, man arbeitet mit einem Songwriter zusammen und schreibt Arrangements für seine Songs, also Begleitungen, Bläsersätze, Chöre oder Akkordfolgen, die das ganze harmonisch interessanter machen.
Wenn diese Songs jetzt in den o. g. Arrangemnts aufgenommen, produziert und auf Platte rausgebracht würden, hat man als Arrangeur dann Kompositionsanteile an den Arrangements im Sinne GEMA? Wenn nicht, was für andere Vergütungs-Regelungen für die Arrangements kann man in so einem Fall treffen?
Hat da jemand schon mal Erfahrungen gemacht?
Dank und Gruß!
Florian
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