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unterschied cover/ interpretation

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Jimmay
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sehr geehrte mb-mitnutzer,

ich hätt da mal ne frage.

und zwar würde mich interessieren, wann ( vor allem in rechtlicher hinsicht ) ein song als reines cover, und ab wann ein song als eigenständige interpretation gilt wo das urheberrecht nicht oder nur in teilen greift.

hintergrund ist, dass ich die myspace-seite unserer hardrock/ bluesrock-band gerne mit liveaufnahmen bestücken würde. fast alle songs die wir spielen ( vor allem aus der blues-sparte ) sind schon von 3 oder mehr bekannten musikern interpretiert worden, und unsere eigenen versionen kann man meiner ansicht nach durch unseren sehr eigenwilligen stil, eigenwillige soli und sogar als medley's in kombination mit vollständig oder teilweise selbstgeschriebenen parts, nicht mehr als cover, sondern definitiv als eigenständige interpretationen bezeichnen.

kennt sich jemand in dem bereich aus, hat evtl. sogar eigene erfahrungen damit oder kann mich auf präzedenzfälle verweisen?

wäre echt super wenn ihr mir ein wenig helfen könnte. hab versucht die sufu zu bemühen, ohne erfolg.

gruß,

jimmay
 
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Zunächst mal: Das Urheber-Recht gilt auch bei Interpretationen. Wenn ihr fremde Ideen verwendet, entsteht da ein Anspruch auf Vergütung. Zudem komm streng genommen bei Interpretationen noch das Recht der Komponiosten hinzu bei Verunstalltung die "Interpretation" zu versagen. Der Vorteil für euch bei der Interpretation im Gegensatz zum reinen Nachspielen ist, dass ihr gegebenfalls eigenes Urheberrecht an eurer Interpretation erwerben könnt (müsste dann aber schon sehr anders sein...).
Abgrenzen kann man das natürlich nicht haargenau. Wie heißt es so schön: "Kommt drauf an." Die beidenm Extremen sind natürlich auf der einen Seite das sogenannte sklavische Nachspielen, was sicherlich ein Cover in dem verwendeten Sinn (das UrhG kennt das Wort Cover nicht) ist. Auf der anderen Seite steht die bloße Anlehnung an das Werk, so dass die eigene Schöpfung den Anteil des Original weit überwiegt. Dazwischen wird's dann schwammiger :) Grob würde ich sagen, dass ein Nachspielen des Originals solange noch ein Cover darstellt, wie bloß Sachen wie Tempo, Teile der Instrumentation oder kleinere Fills und Riffs etc verändert wurden (zB Me First & The Gimme Gimmes). Zur Interpretation kommt man dann, wenn man sich tendenziell mehr von der Idee des Songs als von dem Song selbst leiten lassen hat (zB John Coltrane - My Favorite Things).
Wie gesagt, das ist natürlich alles ein bisserl wischiwaschi, aber so ist das halt mit den meisten rechtlichen Fragen. Zwei Juristen, drei Meinungen :D
 
Hätte da auch mal ne Frage zu...

Wie erwebe ich denn das Recht einen Song zu Covern/interpretiren, wenn ich das ganze auch noch aufnehmen will und evtl. sogar verkaufe.
Ist ja warscheinlich schon was anderes als diese GEMA/Live Geschichte oder ?
 
ich glaube niemand darf dir verbieten seinen song zu covern - so hatte ich das mal gehört. inwieweit du gema entrichten oder dich sonstwie absichern musst weiß ich nicht genau.

aber es gibt auch klassische komponisten die aufführungsverbote für ihre werke erwirkten - wie das in der popmusik ist weiß ich nicht.

am besten einem mod bitten es hier hin zu verschieben:
https://www.musiker-board.de/vb/f131-musikbusiness-recht/
 

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