S
Sergio-Camereni
Registrierter Benutzer
- Zuletzt hier
- 02.07.07
- Registriert
- 27.06.07
- Beiträge
- 3
- Kekse
- 0
hi leute,
hab hier zwar schon gesucht, aber zum leidigen thema "bandname" nix gefunden, was darauf zutrifft, ist wohl zu speziell...
Angenommen: Eine Band existiert nun schon einige Jahre, und zum Jubiläum denkt sie sich, könnte man sich mal gönnen, die bisher in Eigenvertrieb verteilten Werke in größerer Zahl pressen zu lassen...
Da ihr bekannt ist, dass zwischenzeitlich mal eine deutsche Comedy-Gruppe ein Lied namensgleich mit der Band aufgenommen hatte, wendet sie an deren Management, um mögliche Irritationen auszuschließen.
Wie ihr dann mitgeteilt wird, hat man seitens der Komiker den Namen markenrechtlich registrieren lassen. Für den Fall einer Veröffentlichung der Band unter ihrem eigenen Namen wird angekündigt, dass die Komiker sich rechtliche Schritte vorbehalten.
Die fiktive Band benutzt ihren Namen aber schon vier Jahre länger. Drei Jahre vor dem Markenrechtseintrag erstmalige Erwähnung in der Lokalpresse, mindestens ein Jahr davor erstmals überregional in einer Plattenbesprechung einer Musikzeitschrift.
Da die Band sich durch die wohl unwissentliche Parallelnutzung ihres Namens nie gestört fühlte, und sie über den Markenrechtsantrag der anderen natürlich auch nicht informiert wurde, ist die Widerspruchsfrist auch schon ewig abgelaufen.
Es würde mich allerdings interessieren, ob jemand Ansichten dazu hat, ob die anderen der Band den Gebrauch des Bandnamens überhaupt untersagen dürfen, und ob die Musiker irgendwelche möglichst kostengünstigen Rechtsmittel beim Markenamt einlegen können. Ihre Absicht ist es nicht, Forderungen aufzustellen, sondern lediglich ihren ureigenen Bandnamen ohne Behelligung durdh Anwälte zu benutzen.
Grüße
Sergio
hab hier zwar schon gesucht, aber zum leidigen thema "bandname" nix gefunden, was darauf zutrifft, ist wohl zu speziell...
Angenommen: Eine Band existiert nun schon einige Jahre, und zum Jubiläum denkt sie sich, könnte man sich mal gönnen, die bisher in Eigenvertrieb verteilten Werke in größerer Zahl pressen zu lassen...
Da ihr bekannt ist, dass zwischenzeitlich mal eine deutsche Comedy-Gruppe ein Lied namensgleich mit der Band aufgenommen hatte, wendet sie an deren Management, um mögliche Irritationen auszuschließen.
Wie ihr dann mitgeteilt wird, hat man seitens der Komiker den Namen markenrechtlich registrieren lassen. Für den Fall einer Veröffentlichung der Band unter ihrem eigenen Namen wird angekündigt, dass die Komiker sich rechtliche Schritte vorbehalten.
Die fiktive Band benutzt ihren Namen aber schon vier Jahre länger. Drei Jahre vor dem Markenrechtseintrag erstmalige Erwähnung in der Lokalpresse, mindestens ein Jahr davor erstmals überregional in einer Plattenbesprechung einer Musikzeitschrift.
Da die Band sich durch die wohl unwissentliche Parallelnutzung ihres Namens nie gestört fühlte, und sie über den Markenrechtsantrag der anderen natürlich auch nicht informiert wurde, ist die Widerspruchsfrist auch schon ewig abgelaufen.
Es würde mich allerdings interessieren, ob jemand Ansichten dazu hat, ob die anderen der Band den Gebrauch des Bandnamens überhaupt untersagen dürfen, und ob die Musiker irgendwelche möglichst kostengünstigen Rechtsmittel beim Markenamt einlegen können. Ihre Absicht ist es nicht, Forderungen aufzustellen, sondern lediglich ihren ureigenen Bandnamen ohne Behelligung durdh Anwälte zu benutzen.
Grüße
Sergio
- Eigenschaft