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stillsen
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Hallo liebe Leute,
in diesem Thread wuerde ich gern mit euch einen hypothetischen Fall diskutieren, in den eine Band bei der Proberaummietung durchaus mal hineingeraten kann...
Nehmen wir einmal an, eine gedachte Band haette einen Proberaum in einem Proberaumkomplex angemietet. Den fertiggestellten Raum hat sie aber vor Vertragsabschluss noch nicht gesehen. Der Vermieter wuerde die Raeume als gewerbliche Lagerraeume vermieten, preist diese Raeume in der Werbung aber als Proberaeume an.
Stellen wir uns nun vor, die Waende der Raeume waeren so duenn und schlecht gedaemmt, dass man die Nachbarn sogar beim Reden hoeren kann. Die Auswirkungen aufs Proben kann sich dann wohl jeder vorstellen.
Falls der Vermieter sich nun quer stellt und meint es sei nicht seine Aufgabe fuer eine ordentliche Daemmung zu sorgen, wuerde die gedachte Band nun in dem Vertrag festhaengen, mit entsprechender Kuendigungsfrist und ohne das sie den Raum nutzen koennte.
Mich wuerde jetzt interessieren, ob eine Band eine ordentliche Daemmung beim Vermieter einfordern kann, ob sie vorzeitig aus dem Mietverhaeltnis austreten kann, oder ob es andere rechtliche Absicherungen fuer solch einen theoretisch moeglichen Fall gibt.
merci und baba,
stillsen
in diesem Thread wuerde ich gern mit euch einen hypothetischen Fall diskutieren, in den eine Band bei der Proberaummietung durchaus mal hineingeraten kann...
Nehmen wir einmal an, eine gedachte Band haette einen Proberaum in einem Proberaumkomplex angemietet. Den fertiggestellten Raum hat sie aber vor Vertragsabschluss noch nicht gesehen. Der Vermieter wuerde die Raeume als gewerbliche Lagerraeume vermieten, preist diese Raeume in der Werbung aber als Proberaeume an.
Stellen wir uns nun vor, die Waende der Raeume waeren so duenn und schlecht gedaemmt, dass man die Nachbarn sogar beim Reden hoeren kann. Die Auswirkungen aufs Proben kann sich dann wohl jeder vorstellen.
Falls der Vermieter sich nun quer stellt und meint es sei nicht seine Aufgabe fuer eine ordentliche Daemmung zu sorgen, wuerde die gedachte Band nun in dem Vertrag festhaengen, mit entsprechender Kuendigungsfrist und ohne das sie den Raum nutzen koennte.
Mich wuerde jetzt interessieren, ob eine Band eine ordentliche Daemmung beim Vermieter einfordern kann, ob sie vorzeitig aus dem Mietverhaeltnis austreten kann, oder ob es andere rechtliche Absicherungen fuer solch einen theoretisch moeglichen Fall gibt.
merci und baba,
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