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Unerlaubte Verwendung von Homepagebildern

Primut
Primut
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Hallo, eine kurze Frage, die mir gerade über den Weg gelaufen ist.

Wenn beispielsweise von der Yellow - Press Bilder einer Bandhomepage ungefragt kopiert und ohne Erlaubnis, ja sogar noch ohne überhaupt nachzufragen veröffentlicht werden, dann ist das in meinen Augen schon mal nicht ganz sauber, sogar wenn beispielsweise in kriminaltechnischen Fällen eine ermittlungstechnische Relevanz geltend gemacht würde.

Wo kann man sich diesbezüglich etwas detaillierter sachkundig machen / belesen - welche Gesetzte betrifft das?
Welche Mittel / Wege gibt es, dagegen vorzugehen. bzw. wenn es schon passiert ist, sich zu einigen.
Hat man bei solchen Sachen als Normalbürger überhaupt eine Chance gegen Bild und Konsorten oder soll man sich den Stress lieber gleich sparen?
Gibt es irgendwo Erfahrungswerte?
 
Eigenschaft
 
Hallo Primut,

wenn jemand ungefragt Lichtbilder veröffentlicht, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Lichtbilder, also Fotos, unterliegen erst einmal grundsätzlich dem besonderen Schutz des § 72 UrhG. Wenn einer diesen verletzt, wird von den Gerichten normalerweise neben dem normalen Honorar, das zu erzielen wäre, noch ein Strafhonorar in derselben Höhe ausgeurteilt; wird der Lichtbildner nicht genannt, kann es sogar zu einer Verdreifachung führen. Die Gerichte halten sich (normalerweise) an die von der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing herausgegebenen "Bildhonorare". Hier ist das (für Deutschland und Österreich) unter Ziffer 3 ganz nett zusammengefasst: http://www.fotografen.at/rsv/rechner/start1.htm

Die Handlungsmöglichkeiten gegen den Urheberrechtsverletzer sind in den §§ 97 ff. UrhG aufgelistet.

Ob das Urheberrecht in dem von dir entworfenen Fall beschränkt sein könnte, lässt sich aufgrund des von dir entworfenen Sachverhalt so nicht sagen.

Auch wenn die Boulevardpresse der (vermeintlich mächtige) Gegner wäre, lohnt es sich normalerweise schon, dagegen vorzugehen. Im Zweifel ist der Schadensersatz schon mit eingerechnet. Dies und alles andere würde der Anwalt des Vertrauens beantworten...:)
 
Vielleicht noch zur Ergänzung: Neben etwaigen Ansprüchen aus Urheberrecht stehen ggf. auch Ansprüche aus Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Raum. Such im Netz mal nach "Recht am eigenen Bild" und nach § 22 KUG.

Ich wage mal folgende Behauptung: die Zustimmung einer Person zur Veröffentlichung ihres Abbilds auf der Band-Hompage schließt nicht (etwa konkludent) die Zustimmung zur Veröffentlichung in Printmedien ein.

Anderes gilt für absolute Personen der Zeitgeschichte. Dies dürfte - ohne Euch zu nahe treten zu wollen - nicht der Fall sein. ;)
 
wilbour-cobb
  • Gelöscht von Sticks
  • Grund: auf Wunsch des Users
Alles klar, besten Dank.
die Hinweise haben mir etwas weiter geholfen.
 
gino hart
  • Gelöscht von Xytras
  • Grund: Auf Userwunsch
falls es noch von interesse ist, der bundespresserat ist bei sowas auch erstmal kein falscher ansprechpartner: http://www.presserat.info
 

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