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Umtauschrecht

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dalle
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Hallo zusammen, ich kenn mich damit nicht so aus,
habe mir vor 5 Monaten ne Fender Squier gekauft
leider löst sich ständig das Kabel zum Verstärker, weil sich die Schraube bei der Gitarre immer löst, in der das Kabel eingesteckt wird.
Bin neulich zum Laden gegangen um sie reparieren zu lassen, funktionieren tut sie auch wieder aber die Schraube löst sich immer und immer wieder
kann ich so ein problem nur ständig beheben lassen oder habe ich auch die Möglichkeit zu sagen, dass ich die Gitarre nicht haben möchte
wie gesagt kaum n halbes Jahr alt und insg. 2 Jahre Garantie

Danke
 
Eigenschaft
 
Hey du,
im ersten halben Jahr nach dem Kauf in einem Musikgeschäft gilt die Beweislastumkehr, was Sachmängel an den Musikgeräten anbetrifft. Das heißt, bis dahin müsste der Laden beweisen, dass die Gitarre schon beim Kauf mangelfrei war. Das wird in der Regel aber nicht möglich sein, daher stehen dir die Mängelrechte (Verlangen nach Nachbesserung etc.) zu. Unabhängig davon bist du aber noch in der Garantiezeit. Das heißt du kannst 2x die Nachbesserung des Produktes (hier die Reparatur der Fassung, damit die Schraube nicht dauernd abfällt) verlangen...wenn die Reparatur zum zweiten Mal fehlgeschlagen ist, kannst du verlangen, dass sie dir eine neue Gitarre der gleichen Gattung liefern oder gleich vom Kauf zurücktreten. Dann gibst du die Gitarre zurück und erhälst dein Geld zurück.
Hoffe ich konnte helfen,

Grundkurs
 
Umtauschen wird wahrscheinlich nicht so einfach gehen, da nachgebessert werden darf. Aber wenn du ansonsten mit der Gitarre zufrieden bist, soll eben der Händler eine andere Buchse einbauen (ich gehe mal davon aus, dass sich die Mutter lockert, mit der die Buchse befestigt ist). Keine große Sache eigentlich, Kosten dürfen dir dafür natürlich keine entstehen.
 
um den post meines vorredners zu vervollständigen.
bring die gitarre nochmal zum laden, schildere das Problem und bitte Sie, die Klinkenbuchse auszutauschen. ist kein großer Akt, dauert ein paar minuten und danach sollte ruhe sein. so wie ich das sehe, ist einfach nur das Gewinde von Buchse und Mutter nicht in Ordnung. entweder nen geriffelten Ring (wird auch gerne als Fenderring bezeichnet ist aber nur ne geriffelte Beilagscheibe) zwischen Buchse und Mutter anbringen und wenns dann immer noch nicht besser ist, halt die Buchse austauschen. das Buchsenblech selbst bleibt ja :great:
ansonsten ist das oben geschriebene natürlich goldrichtig:great:
 
Da ist zunächst zwischen "Umtausch" und "Mängelgewährleistung" zu unterscheiden. In Deinem Fall geht es um letzteres.

Das gesetzliche Kaufrecht ist da leider etwas schwammig gefaßt. Gelingt dem Händler trotz mehrfacher(!) Nachbesserung keine Abhilfe, kannst Du den Kaufpreis gegen Rückgabe zurückverlangen. Allerdings - und das ist der Haken - hat der Händler zumindest theoretisch einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung. Mit anderen Worten: er könnte vom bezahlten Kaufpreis X % wegen der Nutzung der Gitarre abziehen.

Kommen wir zur Praxis: trifft vielleicht die Vermutung zu, daß Du keinen Bock mehr auf die Klampfe hast? ;) Dann sei bitte so fair und sprich mit dem Händler darüber. Wenn Du eine andere E-Gitarre bei ihm kaufst, wird er Dir in Bezug auf Deine Squier sicherlich entgegenkommen.
 
Soweit mir bekannt, musst Du 2 "Nachbesserungsversuche/Reparaturen" des Händlers "ertragen".
Wenn es dann immer noch nicht funtioniert kannst Du beim 3. Mal ein Recht auf Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages) oder Minderung (teilweise Geld zurück).

Ähh, da haben jetzt einige schneller geschreiben als ich ... :redface:
 
Soweit mir bekannt, musst Du 2 "Nachbesserungsversuche/Reparaturen" des Händlers "ertragen"...
... wobei man dazu sagen sollte, das dies so weder gesetzlich geregelt noch gefestigte Rechtsprechung ist. Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (dieses entsetzliche Wort stammt übrigens nicht von mir) spricht da von "Zumutbarkeit". Aber ich denke schon, das dies wenigstens für Waren der Serien- bzw. Massenfertigung so handzuhaben ist.

Wenn es dann immer noch nicht funtioniert kannst Du beim 3. Mal ein Recht auf Wandelung (Rückgängigmachen des Kaufvertrages) oder Minderung (teilweise Geld zurück).
"Wandelung" kannst Du abhaken; die gibt es seit Januar 2002 nicht mehr. ;) Sie wurde im Rahmen des allgemeinen Leistungsstörungsrecht durch den Rücktritt ersetzt.
 

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