cmr
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Hallo allerseits!
Angenommen ein Musiker ist seinem Hauptberuf, der nichts mit Musik zu tun hat, selbständig und umsatzsteuerpflichtig. Nebenbei macht er Musik und bekommt dafür ein wenig Gage.
Gilt die Umsatzsteuerpflicht aus dem Hauptberuf dann automatisch auch für die Gage? Oder wird das irgendwie als separates Unternehmen gesehen, welches nach §19 UStG unter den entsprechenden Umsatzgrenzen nicht umsatzsteuerpflichtig ist?
Falls die Umsatzsteuerpflicht auch für die Gage gilt, könnte der Musiker dann alle seine musikbedingten Ausgaben als Vorsteuer geltend machen? Wenn diese Ausgaben wie üblich die Einnahmen erheblich übersteigen, könnte der Musiker damit ja viel Geld sparen. Oder würde er dann vom Finanzamt wegen mangelnder Gewinnerzielungsabsicht doch wieder irgendwie von der Umsatzsteuer befreit?
Angenommen ein Musiker ist seinem Hauptberuf, der nichts mit Musik zu tun hat, selbständig und umsatzsteuerpflichtig. Nebenbei macht er Musik und bekommt dafür ein wenig Gage.
Gilt die Umsatzsteuerpflicht aus dem Hauptberuf dann automatisch auch für die Gage? Oder wird das irgendwie als separates Unternehmen gesehen, welches nach §19 UStG unter den entsprechenden Umsatzgrenzen nicht umsatzsteuerpflichtig ist?
Falls die Umsatzsteuerpflicht auch für die Gage gilt, könnte der Musiker dann alle seine musikbedingten Ausgaben als Vorsteuer geltend machen? Wenn diese Ausgaben wie üblich die Einnahmen erheblich übersteigen, könnte der Musiker damit ja viel Geld sparen. Oder würde er dann vom Finanzamt wegen mangelnder Gewinnerzielungsabsicht doch wieder irgendwie von der Umsatzsteuer befreit?
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