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Umsatzsteuer zahlen aber nicht abführen?

midway.rs
midway.rs
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Hallo zusammen,

wir sind eine 5-köpfige Coverband und spielen bald auf einer Kerb...
ich grüble schon die ganze Zeit wie wir das finanziell richtig darstellen:

Der Kerbverein, für den wir spielen, ist 2019 nicht Umsatzsteuerpflichtig ( sagt man das so? ) -->also kann keine USt abführen.

Beispiel: wir bekommen eine Gage von 200,-. auf die Hand, und müssen das quittieren.

Wir bringen den Mischer & PA mit,
der kostet uns die Summe 100,- aber zzgl. MWSt. = 119,-

Bleiben jetzt für uns 81,- die wir aufteilen und jeder selbst versteuert?

Wäre das so?

puuh...

Das haben wir grad das erste Mal...

Vielen Dank im Voraus für ein, zwei erleuchtende Hinweise

Gruß Rüdi
 
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Ja, das ist dann so.

Beheben lässt sich das nur, wenn ihr selbst Mehrwertsteuer nehmt. Dann werdet ihr aber auch für eure Auftraggeber teuer und musst 214 Euro oder 238 Euro verlangen (je nach Satz). Wenn eure Veranstalter sowieso immer gewerblich sind, ist es egal. Dann können sie selbst den Vorsteuerabzug geltend machen und Zahlen im Endeffekt auch nicht mehr als die 200 Euro. Bei Privatkunden (etwa Hochzeiten) werdet ihr für den Endkunden teurer.
 
Hallo, das kann (und darf) dir hier in drei simplen Sätzen niemand erklären. Geht zu einer Erstberatung zu einem Steuerberater. Der kann und darf das und nimmt euch auch die grundsätzlichen Entscheidungen, die für die weitere unternehmerische Tätigkeit wichtig werden, ab. Für das erste Jahr, in dem ihr Umsatz macht und auch erstmal für das nächste kann man sich als Orientierung mal den § 19 UStG anschauen. Erschliesst sich vielleicht auch dem Laien. Wenn man das denn unbedingt alles so steuerlich 100%ig korrekt machen WILL.

keep on steuerzahlin`
 
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Hi,
ja danke das reicht mir irgendwie schon als Bestätigung...
so ganz weg von Zahlen und Steuern bin ich auch nicht, ich finds nur -im Nachhinein - ne ungünstige Konstellation mit der MwSt.

Haben vor Angebotsabgabe nicht gewusst, dass der Verein nicht Vorsteuerabzugsberechtigt ist.

diesmal ist es dann so,
das nächste Mal sprechen wir dann konkret von "netto zzgl. MwSt."

Oder wir rechnen eben den Mischer brutto mit ein...

PS
Gewerbe kann man es bei uns nicht wirklich nennen, wenn wir nur 1-2 größere (bezahlte) Gigs im Jahr haben



DANKE jedenfalls
 
stimmt...

also Gage vereinbaren ist netto,
ich muss für uns aber die Kosten für die PA/Mischer inkl. MwSt voll mit einrechnen.
 
Falsch. Wenn du MwSt. erhebst, musst du auch MwSt.-pflichtig sein. Und das bist du bei:
Hai, lasst einfach die Spekulationen über Umsatzsteuerpflichten- und Rechte, wenn ihr davon nicht wirklich fundiert und professionell Ahnung habt. Zu schreiben, USt-Pflicht sei von der Zahl der jährlichen Rechnungen abhängig ist genau so Blödsinn, wie zu behaupten, um MwSt in Rechnung zu stellen muss man "MwSt-pflichtig" (allein das Wort gibt es schon mal gar nicht) sein. Daraus wird erst einmal umgekehrt ein Schuh: Wer (auch unberechtigt) USt in Rechnung stellt, muss die auch ans FA abführen! Abgesehen davon scheint man hier der Meinung zu sein, dass man sich das irgendwie aussuchen könnte, ob man USt-pflichtig sei oder nicht. Das ist NICHT so! (Von ganz ganz wenigen Ausnahmen mal abgesehen, es gibt die Optionsmöglichkeit (das ist sowas wie aussuchen) bei Mieteinnahmen. Und bevor jetzt wieder jemand aufschreit..... wer die Unterschiede zwischen steuerbar und steuerpflichtig und ähnliche Fachbegriffe nicht kennt: Bitte mit Tipps zum Thema zurück- und am besten aus der Diskussion ganz `raushalten.
 
... ich bin (zu Unrecht?) davon ausgegangen , dass hier noch zig Bands das Thema aktuell oder früher oder am Anfang oder wie auch immer schon durch haben...
und wollte mich einfach nach deren Erfahrung oder Vorgehensweise erkundigen.

Dass das hier keine Rechtsberatung darstellt ist mir schon klar.

Aber danke...
 
Bei 1-2 bezahlten Gigs im Jahr würde ich unbedingt raten, die Finger von der Umsatzsteuer zu lassen.
Zusätzlich stellt sich die Frage, ob hier das Anmelden eines Gewerbes überhaupt angeraten ist, aber das ist ein anderes Thema und Auskünfte dazu erhält man beim Gewerbeaufsichtsamt. Bei dem geringen Umfang gilt das wahrscheinlich noch als Hobby. Gleichwohl müssen Einnahmen daraus in der Steuererklärung angegeben werden.

Für die Umsatzsteuer gilt generell, dass man dann für eine umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit keine Umsatzsteuer ausweisen und abführen muss, wenn man unter einem Jahresumsatz von 17.500,- € bleibt (sog. "Kleingewerberegelung" nach §19 UStG). Man kann sich jedoch in diesem Fall freiwillig entscheiden, dennoch Umsatzsteuer zu erheben und abzuführen. Das kann sich z.B. dann lohnen, wenn man für seine Tätigkeit Anschaffungen hat (wie etwa bei einer Firmengründung), und dann kann man den Vorsteuerabzug geltend machen. An diese Entscheidung ist man für drei Jahre gebunden, auch wenn man in dieser Zeit immer unter der Freigrenze bleibt.
Das Ausweisen der Umsatzsteuer in einer Rechnung führt nun nicht nur dazu, dass man diese Umsatzsteuer abführen muss, sondern dies kann im Prinzip als eine Entscheidung für die Umsatzsteuererhebung und -abführung gewertet werden, wenn man unter der Kleingewerbegrenze bleibt.
Dann muss man für drei Jahre in allen Rechnungen Umsatzsteuer ausweisen und diese an das Finanzamt abführen. Wenn man in dieser Zeit keine oder nur wenige Rechnungen mit Umsatzsteuer für Anschaffungen/Gerätemieten usw. hat, dann hat man auch nichts oder nur wenig, um den Vorsteuerabzug geltend zu machen.
Lohnt sich also eher nicht und man riskiert, drauf zu zahlen.

Noch etwas: Falls die Idee im Raum steht, ein Gewerbe anzumelden, um fleißig die Ausgaben für Anschaffungen (PA, Instrumente, etc.) von den Einnahmen abziehen zu können (das hat jetzt nichts mit der Umsatzsteuer zu tun, sondern mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung), der muss aufpassen. Denn wenn man nach drei Jahren immer noch in den Miesen ist, weil den Ausgaben zu geringe Einnahmen gegenüber stehen, dann kann das Finanzamt wegen des fehlenden Nachweises einer "Gewinnerzielungsabsicht" rückwirkend das Gewerbe zum Hobby herabstufen und man ´darf´ schlimmstenfalls einiges an Steuern nachzahlen.
 
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bleibt immer noch die Möglichkeit, in Zukunft den Mischer für 119.-Euro zu verkaufen statt für 100.- und das eben NICHT als USt auszuweisen - nur halt eben in Zukunft und nicht nachhinein.
 

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