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Übernachtung im Proberaum?

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Korken
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Ist es rein praktisch, nach einem 08/15 Nutzungsvertrag im Proberaum (nicht Studio) zu übernachten, wenn im Vertrag, das einzige, was in die Richtung deuten würde, ein Verbot von Gegenständen, die nicht zu Übungszwecken benötigt werden, genannt ist?

So gesehen, also Dinge wie zB eine Decke oder ein Schlafsack!?

Der Vertrag wurde meinerseits schon so weit durchgefilzt, dass VP2 (Ich) mich dort aufhalten darf, solange ich in einem Plan eingetragen bin, oder dann wenn ich unter Absprache niemand Anderen bei dessen Probe störe.

Jedoch:

-Keine Lagerung von Gegenständen, die nicht für die Proben Notwendig sind (Sprich: Alles außer musikalisches Equipment)
-Kein Entfernen von Gegenständen aus Anderen Räumlichkeiten zur Nutzung im eigenen Proberaum ohne Absprache
-Kein Aufenthalt ohne Absprache // Eintragung in einen Wochenplan.

Käme man dann in Konflikt, wenn man zB dann eine Nacht im Proberaum auf der dort ansässigen (und festinstallierten ;) ) Couch verbringt?
 
Eigenschaft
 
Proberäume dienen in aller Regel zum Proben, nicht als Wohnung. Im Vertrag wird vermutlich auch nicht drinstehen, dass der Proberaum nicht als Frittenbude gebraucht werden darf. ;)

Abgesehen von ausdrücklichen Nutzungsvereinbarungen ist natürlich auch der verkehrsübliche Gebrauch im Auge zu behalten. Ob Du nun übernachten darfst oder nicht ist anhand Deiner Schilderungen der auszugsweisen Vertragsbestandteile nicht objektiv zu beurteilen.

Eine tiefergehende Erörterung des Themas ist aber ohnehin nicht zulässig (siehe https://www.musiker-board.de/musikb...sikbusiness-recht-bitte-lesen.html#post221689).
 
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