• Bitte beachten! Dies ist ein Forum, in dem es keine professionelle und auch keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Es werden lediglich persönliche Meinungen und Erfahrungen wiedergegeben. Diskussionen bitte möglichst mit allgemeinen Beispielen und nicht mit speziellen Fällen führen.

Twitch-Streamer und "Hochzeits"-Duo - Betriebsstätte? Reisegewerbe?

P
pacific99
Registrierter Benutzer
Zuletzt hier
11.11.24
Registriert
15.02.15
Beiträge
177
Kekse
5
Ich hoffe der Titel ist nicht zu verwirrend. Es geht um folgendes:

Eine Freundin und ich streamen zu zweit Musik auf Twitch und möchten dafür perspektivisch ein Gewerbe anmelden (GbR). Außerdem möchten wir nebenbei anfangen hier und da als Duo aufzutreten (wir haben auch schon die ersten Termine). Der Einfachheit halber möchten wir beide Tätigkeiten direkt in einem Gewerbe vereinen, da wir ja in beiden Fällen gemeinsam Musik machen, es ist ja also eine Tätigkeit.

Nun kann man ja bei der Gewerbeanmeldung wählen zwischen Niederlassung/Betriebsstätte und Reisegewerbe. Wie ist das denn generell mit auftretenden Musikern? Wird hier in der Regel ein Reisegewerbe genommen oder kann man einfach den Proberaum als Niederlassung angeben? Falls ersteres der Fall ist, wie würde man das in unserem Fall lösen? Kommt es hier darauf an, wo man hauptsächlich ist/was man hauptsächlich macht?

Ich habe auch bereits über das Thema "Liebhaberei" nachgedacht, da gerade für das Streaming immer wieder größere Anschaffungen und Ausgaben getätigt werden, jedoch steht langfristig schon eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter, daher würde ich es gleich von Anfang an richtig machen.
 
Eigenschaft
 
Ausübende Musiker sind in der Regel keine Gewerbetreibende, sondern Freiberufler. Dafür nur Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Eine GbR seid ihr automatisch. Gewerbe nur, wenn ihr auch etwas verkaufen wollt, CDs oder Fanartikel oder ein Label betreiben.
P.S. das ist keine verbindliche Rechtsberatung.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: 1 Benutzer
Ausübende Musiker sind in der Regel keine Gewerbetreibende, sondern Freiberufler. Dafür nur Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Eine GbR seid ihr automatisch. Gewerbe nur, wenn ihr auch etwas verkaufen wollt, CDs oder Fanartikel oder ein Label betreiben.
P.S. das ist keine verbindliche Rechtsberatung.
So ist es.
 
Ausübende Musiker sind in der Regel keine Gewerbetreibende, sondern Freiberufler. Dafür nur Anmeldung beim zuständigen Finanzamt. Eine GbR seid ihr automatisch. Gewerbe nur, wenn ihr auch etwas verkaufen wollt, CDs oder Fanartikel oder ein Label betreiben.
P.S. das ist keine verbindliche Rechtsberatung.
Okay, alles klar. Ich dachte irgendwo gelesen zu haben, dass man auf Twitch auch als Musiker immer ein Gewerbe anmelden muss und das nicht als Freiberufler machen kann. Ich habe es aber gerade nicht wieder gefunden und vielleicht habe ich mich da auch einfach geirrt.

Bzw. hat man in unserem Umsatzbereich ja eigentlich keine Nachteile, wenn man ein Gewerbe anmeldet (außer die einmalige Anmeldegebühr) und ich dachte, so ist es vielleicht einfacher. Soweit ich das verstanden habe, kann man ja kein "freiberufliches Duo" sein, sondern es sind beide selbstständige Freiberufler mit verschiedenen Steuernummern etc. Und wenn man einfach ein Gewerbe hat, in der man alle Einnahmen bündelt und über die man alle Ausgaben abrechnet, ist das vielleicht der einfachere Weg.
 

Ähnliche Themen


Unser weiteres Online-Angebot:
Bassic.de · Deejayforum.de · Sequencer.de · Clavio.de · Guitarworld.de · Recording.de

Musiker-Board Logo
Zurück
Oben