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Tunecore/Recordjet/etc. und die Künstlersozialkasse - Welche Nachweise reichen für den Antrag?

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Musoka
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Hallo Leute,
ich komponiere und verdiene mit der Musik durch Tunecore und anderen Distributoren mein Geld.
Sitz gerade grübelnd am Antrag für die Aufnahme an der KSK und wollte nachfragen bei Leuten mit ähnlichem Hintergrund und die schon KSK Mitglied sind, wie ihr das am Anfang nachgewiesen habt?

Von Tunecore und co liegen ja keine Verträge vor, ich kriege die Einnahmen per Paypal ausgezahlt. Reichen die Paypal-Belege oder die Rechnungen für das Album/Singles?
Ich hab leider auch keine Webseite, das Komponieren habe ich mir selbst mit der Zeit beigebracht - Nachweise über den "künstlerischen Werdegang" (Urkunden, Zeugnis, etc.) fallen somit leider auch aus.

Hoffe, ihr könnt mir Tipps geben. :)

Ich warte immer noch auf eine Antwort von der KSK mit anderen Fragen, wollte deshalb hier zuerst mal umhorchen.
 
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https://www.kuenstlersozialabgabe.d...rEBbYhrDf2033vNv_QclMnKeZXVfeIs8aAv9yEALw_wcB

- Der Nachweis als Künstler sollte als Komponist ja nachgewiesen sein mit entsprechender Tätigkeit und bereits erfolgter Einnahmen

- ich habe momentan eine Subdomain als Website mit Bausteinen, da gibt es Vorlagen für div. Branchen über *.jimdo.com

- Paypal als Auszahlung sollte vor allem interessant sein für Umsatzerlöse für das Finanzamt, nötigenfalls als quasi Bank an 8195 im Kontenrahmen zur Verbuchung als Kleinunternehmer

- Provisionsaufwand verbuchen für Tunecore mit Kosten
 
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Danke :)
und danke für die Antwort.
Dein Link hat mich doch etwas verwirrt, ich muss also selbst 4,2% der Gewinne zahlen?
Welches Formular muss ich dafür ausfüllen, denn vieles im Formular für die Prüfung der Abgabepflicht kann ich nicht ausfüllen, da ich ja nicht selber die Entgelte bezahle (sondern bekomme)? Muss ich das Formular etwa den Distributoren (mit Sitz in Amerika) senden? Möchte die nicht annerven, wenn ich selbst iwie die Abgaben abführen kann :S.

- ich habe momentan eine Subdomain als Website mit Bausteinen, da gibt es Vorlagen für div. Branchen über *.jimdo.com

Danke für den Tipp, werd wohl nich um eine Website herumkommen.. Würde ja gerne als annonymer Komponist (ich scheue die Öffentlichkeit) weiterarbeiten :D

- Paypal als Auszahlung sollte vor allem interessant sein für Umsatzerlöse für das Finanzamt, nötigenfalls als quasi Bank an 8195 im Kontenrahmen zur Verbuchung als Kleinunternehmer

Kann leider die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen ^^

- Provisionsaufwand verbuchen für Tunecore mit Kosten

Provisionsaufwand? Sry, bin leider absoluter Laie in diesem Gebiet :S
 
naja für die Buchhaltung im Kontenrahmen SKR 03. Dann eben Bank 1200 an Umsatzerlös mit einem zu generierenden Konto wie 8402 + UST 1775

Provisionsaufwendungen 4760 + 1570 Vorsteuer (sofern Tunecore die Steuer ausweist) an Bank 1200

Dann gilt ja das Zuflußprinzip nach Geldeingang und Du mußt nicht nach Sollversteuerung buchen. (Abgabepflicht nach Geldeingang oder nach Rechnungsstellung ?)

Das kann Dir notfalls ein Bilanzbuchhalter oder Steuerberater mitteilen
 
Hallo, die Antwort von Acheron ist hier etwas verwirrend.
Du musst in Deinem Fall natürlich keine KSK-Abgabe bezahlen. Diese fällt erst dann an, wenn man eine/n Selbständige/n beauftragt, "Kunst" für einen zu erstellen.
Das kann ein Logo für Deinen Flyer sein (Grafikdesigner), eine Musikkomposition für Dein Projekt (Komponist), eine Gitarrenaufnahme für Deinen Track (Studiomusiker), etc.
Solange Du also keine Leute für solche Dinge beauftragst (oder nur sehr selten und in bestimmten finanziellen Grenzen - siehe Website der KSK) hast Du damit nichts zu tun.

KSK-Mitglied für die Künstlerversicherung wirst Du, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Dein Haupteinkommen mittels künstlerischer Tätigkeit erbringst.
Das ist in Deinem Fall sicher etwas schwieriger als beispielsweise bei einem Popmusiker, der Unterrichtstätigkeiten und Auftritte vorweisen kann.
Abrechnungen der Distributoren sind da sicher hilfreich (sofern relevante Beträge da rumkommen) plus ein Anschreiben, in dem Du das Ganze erklärst, Deine
Ziele als Künstler beschreibst, welchen Künstlerbackground Du hast usw.
Vielleicht wäre es sinnvoll, eine der Agenturen hinzuzuziehen, die sich darauf spezialisiert haben, Künstler beim Aufnahmeprozess zu unterstützen.
Ich nenne jetzt keine Namen, aber eine Google-Suche nach "Wie komme ich in die KSK" oder "KSK Aufnahme Agentur" sollte weiterhelfen.
 
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Dein Werdegang entspricht halt nicht dem gängigen bzw. klassischen Lebenslauf - das ist halt so und sollte kein unüberwindbares Hindernis darstellen, weil Du ja deinen Lebensunterhalt mit Musik verdienst.

Die KSK möchte vor allem nicht alle Hobbymusiker aufnehmen.

Ich würde es so machen:
  • Seit wann machst Du Musik als Hobby?
  • Seit wann verdienst Du damit Geld?
  • Womit genau verdienst Du Dein Geld, wer bezahlt für Deine Leistungen?
  • Mit welchen Belegen kannst Du aufwarten, z.B. Einkommenssteuer-Erklärungen > freiberufliche Tätigkeiten/selbstständige Einkünfte
  • Hast Du Deine Kompositionen irgendwo angemeldet, hast Du einen Künstlernamen, gibt es nichtmoneräre Credits (Nennungen auf Produktionen, Veröffentlichungen oder ähnliches)?
Das würde ich fertig machen, abschicken und um Rückruf bitten, um Fragen zu klären und die nächsten Schritte zu besprechen.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
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Danke für eure tollen Antworten, super Forum! :)

Du musst in Deinem Fall natürlich keine KSK-Abgabe bezahlen. Diese fällt erst dann an, wenn man eine/n Selbständige/n beauftragt, "Kunst" für einen zu erstellen.
Das kann ein Logo für Deinen Flyer sein (Grafikdesigner), eine Musikkomposition für Dein Projekt (Komponist), eine Gitarrenaufnahme für Deinen Track (Studiomusiker), etc.
Solange Du also keine Leute für solche Dinge beauftragst (oder nur sehr selten und in bestimmten finanziellen Grenzen - siehe Website der KSK) hast Du damit nichts zu tun.
Puh, ja, das trifft dann natürlich in meinem Fall nicht zu, danke für die Aufklärung!

Abrechnungen der Distributoren sind da sicher hilfreich (sofern relevante Beträge da rumkommen) plus ein Anschreiben, in dem Du das Ganze erklärst, Deine
Ziele als Künstler beschreibst, welchen Künstlerbackground Du hast usw.
Vielleicht wäre es sinnvoll, eine der Agenturen hinzuzuziehen, die sich darauf spezialisiert haben, Künstler beim Aufnahmeprozess zu unterstützen.
Ich nenne jetzt keine Namen, aber eine Google-Suche nach "Wie komme ich in die KSK" oder "KSK Aufnahme Agentur" sollte weiterhelfen.
Bei den Distributoren kann ich mir csv Dateien herunterladen, habs mir so überlegt, evtl die im PDF Form zu präsentieren für den Nachweis.
Gute Idee mit den Agenturen, bin nämlich auch Student und habe gehört, dass es Studenten auch schwerer haben sollen in die KSK aufgenommen zu werden...

Dein Werdegang entspricht halt nicht dem gängigen bzw. klassischen Lebenslauf - das ist halt so und sollte kein unüberwindbares Hindernis darstellen, weil Du ja deinen Lebensunterhalt mit Musik verdienst.

Die KSK möchte vor allem nicht alle Hobbymusiker aufnehmen.
Danke für die beruhigende Antwort ^^

Ich würde es so machen:
  • Seit wann machst Du Musik als Hobby?
  • Seit wann verdienst Du damit Geld?
  • Womit genau verdienst Du Dein Geld, wer bezahlt für Deine Leistungen?
  • Mit welchen Belegen kannst Du aufwarten, z.B. Einkommenssteuer-Erklärungen > freiberufliche Tätigkeiten/selbstständige Einkünfte
  • Hast Du Deine Kompositionen irgendwo angemeldet, hast Du einen Künstlernamen, gibt es nichtmoneräre Credits (Nennungen auf Produktionen, Veröffentlichungen oder ähnliches)?
Das würde ich fertig machen, abschicken und um Rückruf bitten, um Fragen zu klären und die nächsten Schritte zu besprechen.

Herzliche Grüße

x-Riff

Tolle Tipps, danke!
(Sache ist, ich hab in diesem Jahr auch meine erste Steuererklärung gemacht, evtl ist es weiser, auf den Steuerbescheid zu warten oder evtl nachzureichen.)

Danke nochmal für eure Antworten!
 
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Du kannst die gleichen Berechnungen beilegen wie zur Steuererklärung und schreiben, dass Du den Bescheid einreichst, sobald er da ist.
Kannst natürlich auch warten, bis er da ist - kommt halt drauf an, wie schnell es für Dich gehen soll.
 
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Kann leider die Kleinunternehmerregelung nicht nutzen ...

Womit geklärt sein dürfte, dass du über dem Mindestsatz der zur Aufnahme vorgeschriebenen Jahreseinnahmen liegst. Das ist auf jeden Fall schon mal eine etwas günstigere Ausgangssituation, denn ...

... bin nämlich auch Student ...

... könnte die Angelegenheit komplizieren, insbesonders, wenn es sich um ein fachfremdes Vollzeitstudium handelt:

"Die Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) setzt voraus, dass Sie eine selbständige künstlerische oder publizistische Erwerbstätigkeit ausüben. Eine Studentenversicherung bietet das KSVG nicht. Sollten Sie jedoch neben Ihrem Studium bereits tätig sein oder neben einer Tätigkeit ein Studium aufnehmen, so kann es durchaus zu einer Versicherungspflicht nach dem KSVG kommen. Die Künstlersozialkasse hat im konkreten Einzelfall den Einfluss des Studiums auf die Versicherungspflicht als Künstler oder Publizist zu prüfen."
(FAQ der KSK)

Der kritische Punkt ist der "Einfluss des Studiums auf die Versicherungspflicht", da dieser u.a. für die Einordnung als "Berufsanfänger" und somit z.B. auch für die Krankenversicherungspflicht relevant werden kann.
 
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Bei den Distributoren kann ich mir csv Dateien herunterladen, habs mir so überlegt, evtl die im PDF Form zu präsentieren für den Nachweis.
Gute Idee mit den Agenturen, bin nämlich auch Student und habe gehört, dass es Studenten auch schwerer haben sollen in die KSK aufgenommen zu werden.

Was detaillierte CSV-Auswertungen angeht, das würde ich mir sparen und eher einen Screenshot der Gesamtübersicht schicken. Hier geht es ja erstmal um
den allgemeinen Nachweis, dass Du ein relevantes Maß an Einkünften durch Dein Kunstschaffen hast.

Zum Studentenstatus: Ja, in der Tat ist das schwieriger, denn prinzipiell bist Du ja als Student "in Ausbildung" und nicht "arbeitender freiberuflicher Künstler".
Auch wenn sich das mischen kann, könnte ich mir vorstellen, dass hier die größte Hürde für Dich liegt und Du sehr gute Gründe finden muss, warum
Du in die KSK gehörst.

Edit: Ockham war schneller
 
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Auch wenn sich das mischen kann, könnte ich mir vorstellen, dass hier die größte Hürde für Dich liegt und Du sehr gute Gründe finden muss, warum
Du in die KSK gehörst.

Da der TO mit seinen Einnahmen aus künstlerischer Tätigkeit offensichtlich weit über der KSK-Mindestgrenze liegt, ist das Studium nicht wirklich problematisch, da dieses v.a. zur Einstufung als "Berufsanfänger" relevant ist, bei denen eine geringere Mindestgrenze des Jahreseinkommens angesetzt werden kann, außerdem kann es den Status der Krankenversicherungspflicht beeinflussen.

Probleme können sich allerdings immer dann ergeben, wenn es bei der Bewertung von Sachverhalten um "Ermessensspielräume" geht.
Auch daher sind bei der Anmeldung möglichst eindeutige und vollständige Unterlagen vorzulegen, da bei der KSK eben keine lockeren Künstlertypen herumsitzen, sondern ziemlich spaßfreie Verwaltungsangestellte.
Da das Thema "Homepage" schon erwähnt wurde: Eine HP ist als zusätzlicher Tätigkeitsnachweis unbedingt zu empfehlen!
 
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