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Tunecore & Co : Umsatzsteuer ?

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gordonshamway
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Hallo zusammen ,

in meinem ersten Beitrag hier im Forum bitte ich um Input in Bezug auf folgende Situation ,
bei der ich einfach ein bißchen auf dem Schlauch stehe :


Ich bin freiberuflicher Musiker , und umsatzsteuerpflichtig. Bisher habe ich aber noch nie Musik selber
über die diversen Online Distributoren veröffentlicht , von daher habe ich da ein paar steuerrechtliche Fragen .
( Hierbei setze ich als Optimist natürlich voraus , dass es sich um nenneswerte Einnahmen handelt . )

1.
Wenn ich meine Musik über in Deutschland ansässige Distributoren verkaufe ( z.B. Tunecore.de , Spinnup.de ) ,
zahlen diese mir dann mögliche Einnahmen zuzüglich Umsatzsteuer aus ? Und wenn , dann 7% oder 19% ?
( Meines Erachtens müssten es - da es sich um Lizenzzahlungen handelt - 7% sein .)


Der Grund für meine Frage ist , dass ich bisher lediglich bei dem Unternehmen recordjet.de auf der Support-Seite
gelesen habe , dass die eben bei Angabe der USt-Id. die Einnahmen zuzüglich Umsatzsteuer auszahlen.
Sehr löblich , dass die das in den FAQ überhaupt aufführen !


Alle anderen Anbieter schweigen sich nämlich bei diesem Thema aus , was wahrscheinlich auch daran liegt ,
dass deren deutsche Niederlassungen lediglich Website-Auftritte sind , die vielleicht von ein oder zwei
Mitarbeitern in Deutschland betreut werden , und ansonsten die Unternehmen selber aber in den
USA oder sonstwo sitzen.



2.
Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer , wenn ich einen Anbieter in den USA wähle ( CDBaby.com ; tunecore.com ; reverbnation.com ; ... ),
und dann über diesen Anbieter Einnahmen erziele? Die Auszahlungen wären ja ohne Umsatzsteuer , in der Regel auf ein Paypal Konto .

Wie betrachtet dann das deutsche Finanzamt solche Einnahme in Bezug auf Umsatzsteuer ?

Es ist klar , dass diese Einnahmen natürlich in der Einkommenssteuererklärung demtentsprechend aufgeführt werden .
Es geht mir aber speziell um die Frage der Umsatzsteuer , um zu vermeiden , dass ich vieleicht Umsatzsteuerbeträge
an das Finanzamt abführen muss , die aber nie an mich von den Distributoren ausgezahlt wurden .
( Allerdings , vielleicht verstehe ich das mit der Umsatzsteuer in diesem Fall ja auch komplett falsch , ... )



Ich hoffe es gibt unter Euch jemanden , der mich erleuchten kann .
Vielen Dank im Voraus für jeglichen Input

Gordon
 
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Bin per Google auf diesen Post gestoßen, da ich die gleichen Fragen hatte :)
Hast du schon eine Antwort dazu gefunden, oder können andere dazu bitte eine Antwort geben, obwohl der Post schon mehrere Jahre alt ist?

Im Internet findet man kaum Antworten, wie sich die Umsatzsteuer in Bezug auf digitale Musikvertriebe wie CDBaby, tunecore verhält :(
 
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Hallo!

Im Internet findet man kaum Antworten, wie sich die Umsatzsteuer in Bezug auf digitale Musikvertriebe wie CDBaby, tunecore verhält :(

Die Firma TunCore schreibt auf ihrer Website dazu:

Ab dem 1. April 2021 prüft TuneCore, ob Ihre Einkäufe und/oder Abhebungen der Umsatzsteuer, allgemein bekannt als UST., unterliegen.

Ansonsten gilt wohl, was in dieser Broschüre von 2017 über die Grundzüge der Besteuerung von Musikern und Sängern der Oberfinanzdirektion Karlsuhe steht:

Grundsätzlich sind alle Einnahmen anzusetzen, die Sie als Künstlerin / Künstler aus Ihrer steuerlich relevanten Tätigkeit erwirtschaften.

Eine Frage ist leicht zu beantworten:

Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer , wenn ich einen Anbieter in den USA wähle

Auch Einnahmen aus Auslandsaktivitäten sind in Deutschland steuerpflichtig, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes bestimmt.

Ob überhaupt Steuern bezahlt werden müssen, kommt auf die Höhe der Einkünfte an. Das muss jede/r selbst klären.

Eine Einkommensteuer wird nur festgesetzt, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen eine bestimmte Grenze (sog. Grundfreibetrag) überschreitet. Außerdem gibt es noch zahlreiche Freibeträge und Abzugsbeträge, die auch bei höheren Einkünften dazu führen können, dass keine Einkommensteuer anfällt.

Diese Freibeträge können sich ändern. Ob sie noch aktuell sind, kann ich nicht beurteilen.
Wer unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung fällt und eine bestimmte Umsatzgrenze nicht überschreitet, muss überhaupt keine Umsatzsteuer abführen.
Das Portal Backstagepro.de hat sich 2015 auf seiner Website in mehreren Artikeln mit dem Basiswissen zum Steuerrecht für Musiker befasst.


 
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Danke für die tollen Antworten!

Aber dass Tunecore es erst seit 1.April 2021 tut, ist schon ein bisschen ärgerlich, da ich ihre Dienste schon eine Weile benutze...
Also darf ich annehmen, dass die Einnahmen davor ohne Umsatzsteuer gemacht worden sind, und muss also trotzdem die Umsatzsteuerregelung bei meiner Steuererklärung anwenden...
 
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Frag bitte bei Deinem zuständigen Finanzamt nach. Die dortige Einschätzung ist für Dich relevant - zumal hier auf dem Musiker-Board grundsätzlich keine Rechtsberatung erfolgen darf.

Normalerweise stellt meines Wissens nach ein Unternehmen ja Rechnungen aus für die Leistungen die sie dritten gehenüber erbringt. Und das tut es - je nach Status (umsatzsteuerbefreit = Kleinstunternehmerregelung oder zu dem jeweils zu veranschlagenden Steuersatz) generell und grundlegend.
Dein Fall ist einerseits speziell, da Du keine Rechnungen ausstellst und weil die Zahlungen zum Teil von ausländischen Firmen kommen. Andererseits bist Du nicht der einzige Unternehmer und Steuerzahler dem es so geht.

Insofern gehe ich davon aus, dass es zu Deinem Tatbestand bereits gültige Regeln gibt - das sind dann eben die des Finanzamts.
Wobei es durchaus sein kann, dass das je nach FA oder Sachbearbeiter*in variiert - insofern wäre es für alle hilfreich, wenn Du mal postest, wie das in Deinem Fall letztlich gehandhabt wird.

Herzliche Grüße

x-Riff
 
Hi, ich kann da etwas zu sagen. Keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Vorgehensweise.
Background: Ich bin Freiberufler, umsatzsteuerpflichtig und release Musik über verschiedene Distributoren.

Ich habe aus dem gleichen Grund bei meinem FA nachgefragt - wie versteuer ich Einnahmen speziell von ausländischen Distributoren, z.B. Distrokid.
Mit folgendem Ergebnis: Grundsätzlich fällt die Umsatzsteuer immer da an, wo der Endkunde sitzt.
Beispiel: Spotify-Hörer in Deutschland: Deutsche Umsatzsteuer, Spotify-Hörer in den USA: US-Umsatzsteuer.
Um es 100% korrekt zu handhaben, müsste man also alle seine Streams weltweit aufschlüsseln.

Der Einfachheit halber habe ich aber mit dem FA besprochen, dass ich pauschal alles mit 7% belege und dies abführe.
Das kann dann unterm Strich etwas zu meinen Ungunsten sein, da ich vielleicht in manchen Regionen gar keine Steuern zahlen müsste, aber erspart mir viel Stress.
Relevant ist auch, dass ich deutschsprachige Musik mache, also die Mehrzahl der Konsumenten sowieso in Deutschland sitzt. Bei internationalen Hits würde ich
es anders handhaben.

Bei Recordjet (D) bin ich als umsatzsteuerpflichtig gemeldet, die überweisen mir meine Netto-Einnahmen zzgl. pauschal 7%, diese führe ich dann selbst ans FA ab.
Distrokid (US) überweist mir die Einnahme ohne USt., da berechne ich selbst die USt und führe 7% ab. (Betrag geteilt durch 1.07 = Netto)
Manche Firmen (z.B. Google Adsense, Bandcamp) führen die USt schon selbständig für dich ab, da müsstest Du dann nichts mehr tun (ausser das ganze korrekt
zu deklarieren).

Besprich das aber am besten vorher mit dem FA oder Steuerberater, um auf der sicheren Seite zu sein. Und wie immer im Internet grundsätzlich davon ausgehen,
dass ich hier nur Quatsch geschrieben habe :)
 
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