TÜV-Abnahme 2 Jahre gültig?

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Hallo,

ich beschäftige mich seit einer Weile mit dem Gedanken, für eine Band RGB-Laser mit ca. 1-5 W einzusetzen.
Er soll auf die Bühne und über das Publikum strahlen.
Vor kurzem habe ich mit einem deutschen Hersteller von Lasern telefoniert.
Mir wurde gesagt, daß unter bestimmten Bedingungen eine TÜV-Abnahme pauschal für 2 Jahre erfolgen kann.
Die Bedingungen sind u.a. daß der Laser immer im gleichen Abstand zum Publikum und in der gleichen Höhe montiert wird. Ein LSB muss natürlich das Ganze beaufsichtigen.

Hat das schon mal jemand so gemacht?

Nicht daß ich der Aussage nicht traue, ich habe nur gerne mehrere Meinungen.
Ein wenig zweifle ich daran, man bedenke nur unterschiedliche Reflektionsmöglichkeiten in verschiedenen Locations z.B. das Alugerüst vom Festzelt.

Danke!
Gruß
Ralf
 
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Hallo Ralf,

gleich vorneweg, ich weiss es nicht. Ich selber habe für 2 verschiedene Lasereinsatzgebiete den Sachkundenachweis als LSB (alter Art) erbracht, allerdings nicht für Showlaser und stelle deswegen mal ganz bewusst die Frage, welche Aufgabe hat der TÜV bei solchen Anwendungen. Meinem Verständnis nach ist die Gefahrenprävention durch optische Strahlung Sache des LSB. Was müsste jetzt noch durch den TÜV abgenommen werden ? Geht es da evtl. um die Einhaltung anderer Sicherheitsvorkehrungen?
Oder Sicherstellung der CE Konformität oder der Nachweis der Laserklassifizierung (EN 60825-1) ?
Bei Lasereinrichtungen in der Industrie ist der Laserschutz natürlich auch immer nur ein Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes. Nur wie oben bereits erwähnt, der Teil optische Strahlung ist ausschliesslich der Teil des LSB's, von daher ist seine Stellung der der Fachkraft für Arbeitssicherheit gleichgestellt, zumindest war das bis 2010 so.

Gruss Helmut
 
Hallo Helmut,

anscheinend ist es so, daß alle Laser ( ab gewissen Klassen ) die gewerblich und / oder ? mit Publikum einegesetzt werden abgenommen werden müssen.
Die Laserklasse die man auf einer Musikbühne braucht damit man was sieht fällt mit Sicherheit darunter.
Auf der Musikmesse 2010 habe ich mir einen Laser vorführen lassen.
Der "Verkäufer" sagte daß sie den Stand auch abnehmen haben lassen müssen.

Gruß
Ralf
 
ICh empfehle hierzu einfach mal in die BGV-B2 und die BGI 5007 zu gucken. Da steht schon ne menge drin was man wissen sollte im Umgang mit lasern!

Zu finden auf www.b-safe.de/

Edit sagt: Warum nicht da anrufen, wos gemacht wird. Tüv?
 
Hallo Stocky,

Edit sagt: Warum nicht da anrufen, wos gemacht wird. Tüv?
Prinzipiell natürlich richtig. Aber die wollen ja damit Geld verdienen, deshalb wollte ich eine Aussage die weder vom TÜV stammt noch von einem Laserhersteller.

Gruß
Ralf
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
also, ich habe mich mit einem der Laserspezialisten vom TÜV zu dem Thema unterhalten.

Es ist in der Tat so, dass Laser, die im öffentlichen Raum zur Anwendung kommen (z.B. Showlaser), durch TÜV-Spezialisten abgenommen werden müssen. Dies ist zumeist durch den Veranstalter oder den Vermieter des Veranstaltungsorts aus versicherungstechnischen Gründen gefordert. Begründet ist es aber auch in der Komplexheit der Showlaser (Pulsbetrieb, Bewegung, Sicherheitsmechansmen, etc.) und durch die sich ständig ändernden Bedingungen an den Veranstaltungsorten.

Wenn es nicht um eine Festinstallation geht, sondern z.B. um eine Tournee ist es leicht einsichtig, dass auf jeder Bühne, in jeder Halle, oder auch auf jedem Festgelände andere Bedingungen anzutreffen sind. Klar man wir immer versuchen mit dem Laserlicht oberhalb der Köpfe der Zusacheuer zu bleiben, nur sind die Zuschaueremporen nicht immier an der gleichen Stelle oder von gleicher Höhe, oder es gibt irgendwo reflektierende Flächen irgendwo, es gibt also eine Unmenge an Dingen, die zu beachten sind.

Beides die Komplexheit der Lasereinrichtungen und die immer unterschiedlichen Bedingungen an den Veranstaltungsorte machen die Abnahme durch einen auf Laserstrahlung spezialisierten TÜV Mann erfoderlich - zumeist sind diese Spezialisten Physiker.

So jetzt aber noch zur eigentlichen Frage:
Bei Festinstallationen ist es vorstellbar, dass der TÜV eine Abnahme macht, die längere Gültigkeit hat.
Auch mobile Installationen können eine solche länger gültige Abnahme bekommen, aber natürlich wenn gegeben ist, dass keine unterschiedlichen Bedingungen an unterschielichen Veranstaltungsorten anzutreffen, nur das ist, wie oben diskutiert, wohl eher selten der Fall.

Gruss Helmut
 
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Sry das ich das Thema nochmal aufrolle.
Aber gepulste Laser in der VA geht schon mal garnicht. Pulsbetrieb ist der Industrie vorbehalten.
Die Tüvabnahme kann von der zuständigen Behörde gefordert werden. Das ist meistzeit das Ordnungsamt und auch diese muss eine Tüvabnahme eigenständig fordern.
Durch Anmeldung es Betriebs Von Lasern bei der zuständigen Behörde. Die Nennung des Laserschutbeauftragtem und nachweiß der Fähigkeit (Laserschutzbeauftragter) Hast du gegenüber der Behörde deine Schuldigkeit getan. Alles weitere ist zu fordern und nicht selbständig zu erbringen. Durch Eigenleistung und der Vorlage von mehr Dokumenten (Übersichtsplan mit Standorten der Projektoren. Sicherheitsbereiche. Vorstellung des Sicherheitskonzeptes und eingene auf Probleme wie Reflektionen und deren Vermeidung sowie Leistung des Lasers) macht man sich das Leben leichter. Da schreit dann keiner aus Unwissen auf dem Amt es sei zu gefährlich.
 

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