Uiuiui, so viele "Fach"meinungen (bitte nicht falsch verstehen um 4:00)... Ich beginne noch einmal am Anfang:
Hallo, ich würde gerne die Meinung(en) zu folgenden Fragen hören:
1. Dürfte man ein Instrumentalsolo, etwa 50 Takte, aus einer Rocknummer transkribieren?
Ich gehe mal von der Definition von Transkription als "Niederschreiben von einer Melodie in Notenform" aus:
Solange du das privat für dich machst ist das gar kein Problem. Sobald das nur in die Nähe einer öffentlichen Auführung bzw. einer Veröffentlichung gelangt, und das jemand bemerkt, sind dafür laut UrhG Abdruckgebühren fällig
2. Dürfte man diese Transkription an einen Freund verschenken?
Wenn der Freund das Werk nicht aufführt oder aufnimmt o.ä. hast du kein Problem. Sobald aber von einem Kontrolleur bei einer Aufführung/CD Aufnahme eines deiner Notenblätter gefunden wird, hast du ein Problem. Bei anonymer digitaler Verbreitung (Finale Datei o.ä), gibt es meines Wissens noch kein Urteil, aber sobald das nachverfolgbar ist, wird auch da das Urheberrecht zuschlagen.
2.1. Dürfte man diese Transkription privat verkaufen?
Sobald mit einem geschützten Titel Profit gemacht wird, will der Urheber klarerweise seinnen Teil abhaben. Deshalb ist jedweder Verkauf von Noten ohne Zustimmung des Urhebers (meist gegen Abdruckgebühr erhältlich) verboten!!! Selbst das kostenlose zur Verfügungsstellen (im Volksmund kopieren genannt) wird von vielen Notenverlagen rigoros verfolgt!
3. Dürfte man diese Transkription auf der eigenen Homepage veröffentlichen?
Natürlich ist auch die Veröffentlichung im Internet nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt!
Wohlgemerkt, es ist nicht das ganze Stück gemeint, sondern nur das besagte Solo als selbst erstellter Notentext.
Vielen Dank für Antworten!
Bei Transkriptionen ist immer zu beachten, dass diese nur vom Urheber selber (bzw. seinem Musikverlag) genemigt werden können, wast generell nur gegen Abdruckgebühr erfolgt. Daher haben sie eigentlich denselben Stellenwet wie Bearbeitungen =>sobald Profit damit erzielt wird, werden die Verlage hellhörig, und die Originalverlage bekommen wirklich alles (ALLES!!!!) mit. Daher würde ich mit dem "illegalen" Veröffentlichen von Noten seeehhhr vorsichtig sein, selbst im privaten Kreis, denn kopierte Noten sind immer sehr langlebig!
Ich persönlich habe z.B. meine Noten (von einen gottseidank schon gemeinfreien Stück), die ich einmal für ein Bläserquartett für ein Wertungsspiel bei meinem ersten Musiklehrer gesetzt hatte, zwei Jahre später 80km entfernt von einem anderen Musikleherer wieder vorgesetzt bekommen...
Daher vor allem bei Noten auf das UrhG achten, denn dort gilt das gleiche wie im Internet: was einmal veröffentlicht wurde, kann nicht mehr eingegrenzt werden!!!