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Titel covern?

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kramerljak
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Hallo,

wie ist das eigentlich bei gecoverten Titeln,die vom Ablauf des Stückes her gleich sind mit dem Original ,aber eine modernere (evtl. schnellere Musik haben).

Muß man diese nur bei der Gema anmelden,oder muß man sich da auch irgendwelche Rechte von den Original-Künstlern (Urheberrecht) besorgen,um das dann veröffentlichen zu können?

Wenn man irgendwo live ein Original-Stück nachspielt/aufführt,muß man ja nur Gema-Gebühren abführen,wenn ich das richtig verstanden habe.

Ich frage,weil man ständig haufenweise neue Coverversionen hört in allen Musikrichtungen.


Ist das nicht mehr so schwierig mit irgendwelchen Rechten?

Vielen Dank,

Gruß,Jak
 
Eigenschaft
 
Wenn Du ein Stück nachspielst, dass bei der GEMA gelistet ist, musst Du die Gema-Gebühren zahlen und gut ist. Das gilt z.B. für Cover-Bands. Willst Du das Stück eines Komponisten nachspielen, der nicht bei der GEMA ist, musst Du dafür die Erlaubnis des Künstlers einholen. Der Fall dürfte eher selten vorkommen, weil die komerziell erfolgreichen Künstler eigentlich alle GEMA-Mitglieder sind (lohnt sich dann ja auch). Wenn Du ein Stück stark verändern willst, musst Du (egal ob GEMA oder nicht) zuvor die Erlaubnis des Urhebers einholen. Die Country-Version von Lady Gagas "Poker Face" musste z.B. genehmigt werden.

Hoffe, ich konnte Dir helfen! :)
 
Hallo,

ja,danke,das hat mir schon weitergeholfen!

Vielen Dank,

Gruß,Jak
 
Ich denke, wenn die Rechtsvertreter der Komponisten in Bezug auf Originaltreue zu pingelig sind, würden sie die Komponisten um Tantiemen bringen. Meines Wissens muss man Verlage nur dann fragen, wenn man etwas als Noten herausbringen will und vielleicht von den Tantiemen etwas abhaben möchte und nicht, wenn man ein Stück für die Band arrangiert und vielleicht ganz frech den Originalrhythmus durch einen Reggae ersetzt und das live spielen möchte.
 
Ich denke, wenn die Rechtsvertreter der Komponisten in Bezug auf Originaltreue zu pingelig sind, würden sie die Komponisten um Tantiemen bringen. Meines Wissens muss man Verlage nur dann fragen, wenn man etwas als Noten herausbringen will und vielleicht von den Tantiemen etwas abhaben möchte und nicht, wenn man ein Stück für die Band arrangiert und vielleicht ganz frech den Originalrhythmus durch einen Reggae ersetzt und das live spielen möchte.
Naja, wenn man Glück hat, sind die Rechtevertreter nicht pingelig, wenn man Pech hat aber schon. Auf solch eine ungeschriebene "Richtlinie" würde ich mich also nicht einlassen.
Fakt ist, dass jede Bearbeitung rein rechtlich gesehen vom Urheber genehmigt werden muss. Man kann natürlich hoffen, dass der Urheber nichts von der Bearbeitung mitbekommt bzw. keine rechtlichen Schritte dagegen einleitet, darauf vertrauen kann man allerdings nicht!
 
Aha, also ich darf Musikfolgebögen ausfüllen, den Komponisten die Tantiemen damit sichern - und zum Dank dafür bekomme ich noch Ärger, weil ich es mich wagte, manche Titel nach Gehör zu spielen und die Verlagsnoten nicht ganz akkurat nachzuspielen. Na toll! :eek: :bad:
 
A
  • Gelöscht von Sticks
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Aha, also ich darf Musikfolgebögen ausfüllen, den Komponisten die Tantiemen damit sichern - und zum Dank dafür bekomme ich noch Ärger, weil ich es mich wagte, manche Titel nach Gehör zu spielen und die Verlagsnoten nicht ganz akkurat nachzuspielen. Na toll! :eek: :bad:
Auch wenn es vielen von uns nicht gefällt, ist es leider so und dient letztendlich auch uns kleinen Musikern, wenn wir dann irgendwann unsere eigenen Titel auch geschützt wissen wollen.
Die Auslegung des Unterschieds zwischen Cover und Bearbeitung sind übrigens nicht so eng wie man glauben mag: Wie hier auf der GEMA Seite (unter schutzfähige Bearbeitungen freier Werke) vermerkt, darf man auch als Covermusiker geringfügige Änderungen wie Tonartwechsel oder das hinzufügen/weglassen von Stimmen oder Verzierungen vornehmen, ohne gleich enie Bearbeitung zu schaffen, natürlich nur in entsprechendem Rahmen: Es darf keine neues selbstständiges Werk entstehen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da ich in der Regel nie selbst Veranstalter bin, interessieren mich solche Regelungen eher wenig. Das ist ausschließlich eine Sache zwischen dem Veranstalter und der GEMA, und als Veranstalter sollte man sich zwangsweise mit solchen Dingen auskennen. Ich würde keinen Vertrag unterschreiben, in dem ausdrücklich drin steht, welche Musik wir spielen bzw. nicht spielen dürfen. Im Gegenteil steht in unseren Verträgen, dass sämtliche Abgaben und Gebühren wie u.a. GEMA vom Veranstalter getragen werden, was dort so im Prinzip nicht einmal stehen müsste. Wenn nach einem Auftritt ein Veranstalter kommen würde, und uns solche Gebühren aufdrücken oder uns daran beteiligen möchte, hat er seine Hausaufgaben nicht gemacht.
Ich spiele, was ich will, und wie ich es will, und daran wird sich auch nichts ändern, denn eigentlich werde ich auch genau deswegen gebucht.

Leider muss man immer wieder feststellen, dass sich doch immer wieder ein paar schwarze Schafe finden, die sich in dieser materie nicht gut auskennen, die z.B. vergessen haben, eine Veranstaltung bei der GEMA anzumelden, was dann sofort einen erheblichen Gebührenaufschlag zur Folge hat. Beim nächsten Mal weiß er dann Bescheid...
 
Es darf keine neues selbstständiges Werk entstehen.

Nun, das passiert ja so nicht. Meine Änderungen betreffen nur solche Dinge, wie "Cha Cha Cha statt Tango" oder "C E-Moll D-Moll G4 statt C A-Moll F-Dur G7" und wenn sowas verboten würde, dürfte keiner mehr covern.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da ich in der Regel nie selbst Veranstalter bin, interessieren mich solche Regelungen eher wenig. Das ist ausschließlich eine Sache zwischen dem Veranstalter und der GEMA, und als Veranstalter sollte man sich zwangsweise mit solchen Dingen auskennen.

Ist das tatsächlich so? Kennt jemand einen Link oder Website zum Nachlesen?

Ich bin im Augenblick sehr verunsichert. Was ist mit doch "stärkeren", sagen wie einmal "Interpretationen" wie z.B eine unplugged Reggae - Version mit Hip-hop gerappten Mittelteil von "Hotel California". Wäre so etwas nach Eurer Meinung zulässig und Sache des Veranstalters? Ich bin mir da gar nicht so sicher.

Grüße
Dutchie
 
Zuletzt bearbeitet:
Jetzt kommt etwas ein wenig durcheinander:

Bearbeitungen sind vom Urheber (nicht etwa der GEMA) zu genehmigen. Die Genehmigung braucht der, der die Bearbeitung vornimmt.
Wird diese Bearbeitung aufgeführt, muss der Veranstalter dafür GEMA zahlen, ob diese Bearbeitung vom Urheber genehmigt ist, fällt natürlich nicht unter seine Verantwortung.

Live sind Bearbeitungen in der Praxis kein Problem. Ich hätte noch nie von irgendeinem entsprechenden Fall gehört oder gelesen. Rein nach dem UrhG müssten sie wohl genehmigt werden.

Eine Aufnahme einer solchen Bearbeitung, wie im vorherigen Post beschrieben, zu veröffentlichen, wäre allerdings ohne Genehmigung sehr problematisch.
 
Eine Aufnahme einer solchen Bearbeitung, wie im vorherigen Post beschrieben, zu veröffentlichen, wäre allerdings ohne Genehmigung sehr problematisch.

Das ist mir klar und sollte auch jedem klar sein, der Aufnahmen erstellt, sei es zu direkten kommerziellen Zwecken wie CD/Online-Verkauf oder auch nur als "Werbemittel" um die Aufnahmen einem Veranstalter "zur Verfügung" zu stellen.

Danke für Deinen Beitrag!

Grüße
Dutchie
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr interessant zu lesen :great:

Leider bleibt doch mir eine Frage offen:
Wie siehts hierbei mit Klavierinterpretationen oder ähnlichem aus?

Ich Frage deshalb, weil ich selbst welche aufgenommen (Privat, also zu Hause) und "veröffentlicht" habe :eek:
In meinem Fall liegt es jetzt bei MySpace zur wiedergabe bereit :eek:

Wie sieht es jetzt rechtlich Gesehen aus?

Grüße,
FrOnTmAn
 
Leider bleibt doch mir eine Frage offen:
Wie siehts hierbei mit Klavierinterpretationen oder ähnlichem aus?

Wenn Du schon so konkret fragst: Genauso.

In meinem Fall liegt es jetzt bei MySpace zur wiedergabe bereit :eek:
Wie sieht es jetzt rechtlich Gesehen aus?

Dann hast Du vermutlich nicht nur eine Urheberrechtsverletzung begangen, sondern auch gegen die Nutzungsregeln von MySpace verstoßen, die das Hochladen von Material verbieten, an dem man nicht die Rechte hält.
 
Dann hast Du vermutlich nicht nur eine Urheberrechtsverletzung begangen, sondern auch gegen die Nutzungsregeln von MySpace verstoßen, die das Hochladen von Material verbieten, an dem man nicht die Rechte hält.

Mhmmm... heikles Thema ...

Dann frag ich jetzt gleich mal blöd: Wie wird mir bescheidgegeben, dass ich Urheberrechtsverletzung begangen habe und was wird die "Strafe" sein?

Würde es auch einen Weg geben, das ganze zu Legalisieren?
Was würde so eine "Rechtseinholung" kosten? :gruebel:

Viele Fragen, Großes Fragezeichen,
FrOnTmAn
 
Dann frag ich jetzt gleich mal blöd: Wie wird mir bescheidgegeben, dass ich Urheberrechtsverletzung begangen habe und was wird die "Strafe" sein?
Da eine solche Art der Urheberrechtsverletzung tausendfach passiert und die meisten sich dessen gar nicht bewusst sind - jeder, der mit seiner Webcam aufnimmt, wie er ein geschütztes Lied trällert, und das dann bei Youtube hochlädt, handelt illegal - wird das aber in der Praxis so quasi nicht verfolgt. Im schlimmsten Fall bekommst du wohl eine Abhnung von einem Anwalt des Urhebers - wobei das teilweise ein sehr mieses Geschäft ist, was da heutztage gemacht wird, aber das ist ein andere Thema... Vorher wird wohl eher myspace wohl die Datei runternehmen, deinen Account sperren oder so. Immerhin hast du ja auch einfach gegen deren Regeln verstoßen. Ähnlich wie Youtube dann halt gewisse Videos einfach löscht.

Ist natürlich jetzt alles sehr schwammig, aber in der Praxis ist es nunmal so, dass da viele Augen zugedrückt werden - obwohl theoretisch schlimmeres passieren kann. Aktiv werden die wohl erst werden, wenn dein Song dann sehr bekannt wird. Aber dann wiedrum kannst du auch davon profitieren. Siehe z.B. dieses "Uwulena" lied aus dem letzten Sommer, wo ein paar Leute eine lustige Coverversion von Lenas "Sattelite" kmit FUßballtext gemacht haben und bei Youtube hochgeladen haben. Als das durch die Medien ging sind die Rechteinhaber natürlich darauf aufmerksam geworden und haben gesagt "Ey, das dürft ihr nicht". Aber dann hat man sich wohl geeinigt und das offiziell gemacht. Die Uwulena Leute zahlen, haben aber auch professionelle Untertsützung bekommen.

In der Theorie unterscheidet das Urheberrecht nicht zwischen "kommerziell" und "nicht kommerziell", aber in der Praxis ist es dann wohl meist schon so, dass sich kaum jemand darum schert, wenn jemand ein Lied bei Myspace hochlädt, sofern es keinen interessiert und sich auch sonst nicht verbreitet. Sich aber darauf zu verlassen sollte man aber doch nicht. Kommt da auch auf die Situation an. Bei Myspace präsentiert man sich ja als Musiker, hat vielleicht auch eigene Songs dort usw. Das halte ich dann in der Praxsi doch für problematischer, als wenn ich mit ein paar Kumpels aus einer Bierlaune heraus eine lustige Coverversion komponiere und davon ein Video bei Youtube hochladen.

Würde es auch einen Weg geben, das ganze zu Legalisieren?
Was würde so eine "Rechtseinholung" kosten?
Wenn die Musik bei der GEMA gemedelt ist, dann läuft das über die. Die Tarife kenn ich jetzt auch nicht, musst du mal schauen:
https://online.gema.de/aidaos/index.faces
 
Hat das mal jemand ausprobiert?

Bei der GEMA für einen Song bezahlt, den er bei YouTube oder MySpace hochgeladen hat?
Aus GEMA-Sicht dürfte dann alles sauber sein, fragst sich bloß, ob MySpace und YouTube ein solches Vorgehen für so unwahrscheinlich halten, dass sie von vornherein löschen/den Account sperren.
 
ich bezweifel dass man das machen kann, wenn man nicht derjenige ist, der die songs selber hostet und anbietet.

zumindest auf youtube ist das ganze so halblegal, da die GEMA in einer pressemitteilung zum streit mit youtube verkündet hat, nur die echten musikvideos sperren zu lassen, nicht aber selbstgemacht videos von einzelnen nutzern.
 
WOW :)
Musiker-Board, ihr seit klasse :great:
vorallem die antwort von ars-Ultima hat mir seht weitergeholfen :great:

Hatte schon mit Geldstrafen im 6-stelligen Bereich gerechnet :eek:

Viele Grüße,
FrOnTmAn
 
Naja, wenn man Glück hat, sind die Rechtevertreter nicht pingelig, wenn man Pech hat aber schon. Auf solch eine ungeschriebene "Richtlinie" würde ich mich also nicht einlassen.
Fakt ist, dass jede Bearbeitung rein rechtlich gesehen vom Urheber genehmigt werden muss. Man kann natürlich hoffen, dass der Urheber nichts von der Bearbeitung mitbekommt bzw. keine rechtlichen Schritte dagegen einleitet, darauf vertrauen kann man allerdings nicht!

Was wäre denn, wenn der Sänger das Lied im Livekonzert vollkommen falsch singt, gilt das dann auch als "Bearbeitung"? Das ist doch absurd, wenn der Urheber da irgendwas machen könnte?
 

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