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Themen/ Motive aus Soundtracks übernehmen

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LoveEpic
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Hi Leute,
wenn man ein Thema oder ein Motiv aus einem bekannten Soundtrack übernimmt, und dies dann variiert oder verändert,
muss man dann etwas an die Gema zahlen?
Anders ausgedrückt: bekommt die Gema auch die Rechte am Motiv oder dem Thema eines Musikstückes?

Eigentlich müsste ja nur der Urheber damit einverstanden sein, schließlich ist es ja seine "Idee" gewesen, oder?

Mfg
LoveEpic
 
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Ob die Gema etwas kriegen muss, hängt dann einfach davon ab, inwiefern der Urheber in der Gema (oder einer ausländischen Verwertungsgesellschaft) ist.
 
Nehmen wir mal an der Urheber ist in der Gema oder einer anderen gesellschaft :)
 
Dann werden die Verwertungsrechte auch von der Gema wahrgenommen. In deinem Beispiel braucht man also die Genehmigung des Urhebers für eine Bearbeitung und zahlt dann an die Gema dafür, dass man die Original-Idee verwendet.
 
Hi Leute,
wenn man ein Thema oder ein Motiv aus einem bekannten Soundtrack übernimmt, und dies dann variiert oder verändert,
muss man dann etwas an die Gema zahlen?
eine bearbeitung oder neu-arrangement eines GEMA-werkes bleibt ein GEMA-werk, da der ursprüngliche urheber mindestens mit-urheber des neuen werks ist.

einzig bei der schaffung eines komplett neuen werkes gemäß "freier benutzung", entsteht ein werk an welchem der ursprüngliche urheber keine ansprüche mehr hat und die GEMA nicht automatisch die rechtevertretung übernimmt.

zum thema freie nutzung ist hier im subforum einiges zu finden.
 
Danke erst einmal für die Antworten:)
Muss man eigentlich auch etwas an die Gema zahlen, wenn man das bearbeitete Motiv (was der Gema unterstellt ist) in nicht kommerziellen Projekten veröffentlicht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
das ist unerheblich, es gibt im urheberrecht und bei der GEMA keine unterscheidung in kommerziell und nicht-kommerziell. das viel größere problem dürfte sowieso die einholung der bearbeitungsrechte sein, das ist ohne große finanzielle aussichten für die originalurheber schwierig bis unmöglich.

ich selbst habe schon aussagen gehört wie "unter 10.000$ nehmen die in amerika gar nicht den hörer ab"
 
auf jeden Fall muss der Urheber bzw. der VERLAG gefragt werden, ob das Stück geändert werden darf. Ggf. verlangt der Verlag eine Gebühr für die Genehmigung. Und wenn der Song Gema pflichtig ist, bleibt er das auch nach der Bearbeitung. Der Urheber des Songs bleibt ja der gleiche, man ist dann selbst BEARBEITER des Stücks.
 
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Es geht beim Urheberrecht weniger um kommerziell oder nicht (untechnisch gesprochen ist das oft die Kernfrage z.B. im Markenrecht), sondern um ein Veröffentlichen an sich. Auch (oder vielmehr gerade) eine Veröffentlichung in nicht kommerziellen Projekten beeinträchtigt ja den Urheber, der dann seine Schöpfung nicht mehr kommerziell vermarkten kann, da der Markt unentgeltlich versorgt wird. Folglich ist jede Veröffentlichung von Werken, die dem Urheberrecht unterliegen erst einmal von der Zustimmung des Urhebers abhängig. Ob er diese kostenfrei erteilt oder von einer Zahlung abhängig macht, ist seine Sache. Er kann auch Dritte, z.B. die Gema, ermächtigen, diese Zustimmung für ihn gegen Entgelt zu erteilen. Eine Zustimmungslose Veröffentlichung ist daher niemals rechtens. Eine zustimmungslose Bearbeitung (z.B. um der Liebsten eine (!) CD aufzunehmen) dagegen problemlos möglich, wenn keine Veröffentlichung erfolgt.
 
Hallo,

beim Urheberrecht geht es auch darum, dass man bestimmen darf, ob und wie das Werk verschandelt oder verschönert wird.

Für die Lizenz ist der Urheber zuständig, der wird meistens durch einen Verlag vertreten. Ob und wieviel Geld dann verlangt wird oder ob man sich vollständig verschließt, ist reine Verhandlungssache.

Die GEMA ist nur für das Inkasso bei Veröffentlichungen zuständig, das ist eine völlig andere Baustelle und ja, jede Veröffentlichung eines bei dem Verein gemeldeten Werkes ist gebührenpflichtig, egal wie es verwurstet wurde.

Grüße
Jürgen

PS
Solange man natürlich nur in der Badewanne singt, liegt (im Regelfall) keine Veröffentlichung vor und man kann dort folglich machen, was man will, es bekommt ja keiner mit (den Nachbarn lassen wir jetzt mal außen vor).
 

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