Auch Text ist ein geistiges Eigentum von Dritten und damit dessen kreatives Eigentum.
Wir hatten mal einen ähnlichen Fall. Ein Bluesrock-Band hat eine Textpassage von einem alten Ami in ein eigenes, neues Stück eingebaut und dieses Stück auf Tonträger veröffentlicht.
Blödsinnigerweise waren die Jungs so "fair", dass sie bei der GEMA-Anmeldung den US-Blueser als Co-Autor mit angegeben haben. Nachdem einige Zeit vergangen war, hat wohl der Musikverlag des Ami - respektive dessen deutscher Subverleger in Hamburg (Warner Chappell) - über die GEMA-Ausschüttung Wind davon bekommen.
Da nicht beim REchteinhaber angefragt worden war, gab es mächtig Ärger für die Band. Schlussendlich ist das dann darauf rausgelaufen, dass die Regressforderung des Verlages und die Anwaltskosten fast genau den Betrag verschlungen haben, den die Band mit ihrer 1.000er Auflage sonst verdient gehabt hätte.
Dumm gelaufen... Daher auch bei Verwendung von fremden Textpassagen beim zuständigen Musikverlag bzw. den Autoren anfragen und die Rechte einholen.
Drücke die Daumen...
Bernd Schweinar / Rock.Büro SÜD (
www.allmusic.de )