Operat0r
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[Edit by Korg] Die Diskussion entstand in dem Thread https://www.musiker-board.de/vb/stative-traversen-b-hnen/310912-stative-f-r-schule-beachten.html,
dort sind alle vorherigen Beiträge zu finden. [Edit]
Hallo,
bei dem was ich hier lesen muss kräuseln mir sich die Nackenhaare!
Was sind Lehrer: Lehrer sind Menschen wie Du und Ich, nur weil ein Lehrer ein Technisch-Fachspezifisch bezogenes Schulfach leiten darf ist er nicht befugt in einer Theater Ag Veranstaltungstechnische Installationen in unserem Fall Fliegende Bauten als Betriebsfähig zu erklären.
Was ein Lehrer darf und nicht darf steht in seinen Ausbildungsbriefen bzw. in den Teilnahme Bescheinigungen von absorbierten Lehrgängen. Und das sind bestenfalls Die üblichen Schulfächer Deutsch, Englisch und was man sonst noch so in Deutschland unterrichtet. Man darf schließlich auch kein Kraftfahrzeug ohne Führerschein /Betriebserlaubnis führen.
Wer von euch Einen Handwerklichen Beruf lernt weiß das auf den Überbetrieblichen Lehrgängen Keine stinknormalen Pädagogen stehen sondern Fachkräfte und Meister für den Ausbildungsberuf mit Zusatz Ausbildungen in Pädagogischen Fachbereichen.
Auch wenn sich manche Lehrer für allwissend halten und das ganze mit einer gehörigen menege Arroganz einpacken sind diese eben ohne Diverse Prüfungen nicht befugt Fliegende bauten
als funktionstüchtig und auf Richtigkeit der Installation zu befinden. Stichwort (Endprüfung oder auch liebevoll umschrieben in der BGV C1 ehemals VBG70 "Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme")
denn in der BGV C1 heißt es: Zitat BGV C1:
§33
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen
1.Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, das sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch Sachverständige geprüft werden
Unternehmer = Veranstalter
das ist bei uns jetzt gerade die Schule die dem Lehrer den Auftrag gibt bring den Kindern mal ein bisschen Va machen bei.
Sicherheitstechnische Einrichtung = Die Veranstaltungstechnik die verbaut wird
wesentliche Änderungen kann eine Erneute Verschraubung des Traversen-Aufnehmers sein oder das Aufstellen des Statives.
Sachverständige sind:
Fachkraft für Verstaltungstechnik.
Der örtliche Tüv
Privatleute die bei der IHK oder einer anderen amtlich geprüften Institution einen Kurs in der betreffenden Thematik absorbiert haben und diesen nachweislich erfolgreich abgeschlossen haben.
Wenn also nun durch Fahrlässigkeit euer Aufbau /Fliegender Bau einbricht und jemand verletzt wird. Wenn das ganze nun offiziell läuft und sich jemand korrekt verhält. Dann haftet euer leher mit seinem Privatvermögen! Was das kosten kann sollte jedem klar sein..
Ja aber...
Diese ganzen Hobbykistenschlepper-Betriebe mit 3 Boxen und einem China -Amp machen doch nichts anderes!
Für die gelten die Selben Bestimmungen! Wenn was passiert und man keinen guten Versicherungsmenschen hat der einem das ganze auf private Basis dreht sofern keine Betriebshaftpflicht vorhanden ist wird das auch hier teuer für den Unternehmer.
So bevor das hier noch länger wird.
Schaut euch bei VMB oder WORK um und schaut da nach gescheiten Liften. Und druckt eurem Lehrer die BGV c1 aus. So das Eure Aufsichtsperson wenigstens mal gehört hat das es Vorschriften gibt die es einzuhalten gibt.
Nur weil in den letzten Jahren die China-Männer entdeckt haben das man auf dem Westlichen Markt einen Haufen Geld mit Va-Technik in Deutschen Kinderzimmern machen kann.. ist Va-Technik kein Spielzeug!. Bei fast allein Installationen können Menschenleben davon abhängen.
Es gibt nicht um sonst Einen Ausbildungsberuf im Fachgebiet Veranstaltungstechnik.
Ihr wollt ja auch kein Auto kaufen das von einem20 jährigen unausgebildetem Hobbyschrauber zusammen geschraubt ist der Null Plan von der Materie hat und wo nach 100km bei 180km/h Die Lenkstange bricht und die Bremsleitungen Platzen.
Sagt euch eine Fachkraft Für Veranstaltungstechnik.
Wer Rechtschreibfehler findet... ich sag nur: EFFEKTE!
Hier noch ein Link zum Seminar Sachkundiger Für Rigging.
http://www.media-academy.de/index.p.../www.hexapharm.com/extranet/files/8/id.txt%3F
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Hallo,
bei dem was ich hier lesen muss kräuseln mir sich die Nackenhaare!
Was sind Lehrer: Lehrer sind Menschen wie Du und Ich, nur weil ein Lehrer ein Technisch-Fachspezifisch bezogenes Schulfach leiten darf ist er nicht befugt in einer Theater Ag Veranstaltungstechnische Installationen in unserem Fall Fliegende Bauten als Betriebsfähig zu erklären.
Was ein Lehrer darf und nicht darf steht in seinen Ausbildungsbriefen bzw. in den Teilnahme Bescheinigungen von absorbierten Lehrgängen. Und das sind bestenfalls Die üblichen Schulfächer Deutsch, Englisch und was man sonst noch so in Deutschland unterrichtet. Man darf schließlich auch kein Kraftfahrzeug ohne Führerschein /Betriebserlaubnis führen.
Wer von euch Einen Handwerklichen Beruf lernt weiß das auf den Überbetrieblichen Lehrgängen Keine stinknormalen Pädagogen stehen sondern Fachkräfte und Meister für den Ausbildungsberuf mit Zusatz Ausbildungen in Pädagogischen Fachbereichen.
Auch wenn sich manche Lehrer für allwissend halten und das ganze mit einer gehörigen menege Arroganz einpacken sind diese eben ohne Diverse Prüfungen nicht befugt Fliegende bauten
als funktionstüchtig und auf Richtigkeit der Installation zu befinden. Stichwort (Endprüfung oder auch liebevoll umschrieben in der BGV C1 ehemals VBG70 "Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme")
denn in der BGV C1 heißt es: Zitat BGV C1:
§33
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen
1.Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, das sicherheitstechnische und maschinentechnische Einrichtungen vor der ersten Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der Wiederinbetriebnahme durch Sachverständige geprüft werden
Unternehmer = Veranstalter
das ist bei uns jetzt gerade die Schule die dem Lehrer den Auftrag gibt bring den Kindern mal ein bisschen Va machen bei.
Sicherheitstechnische Einrichtung = Die Veranstaltungstechnik die verbaut wird
wesentliche Änderungen kann eine Erneute Verschraubung des Traversen-Aufnehmers sein oder das Aufstellen des Statives.
Sachverständige sind:
Fachkraft für Verstaltungstechnik.
Der örtliche Tüv
Privatleute die bei der IHK oder einer anderen amtlich geprüften Institution einen Kurs in der betreffenden Thematik absorbiert haben und diesen nachweislich erfolgreich abgeschlossen haben.
Wenn also nun durch Fahrlässigkeit euer Aufbau /Fliegender Bau einbricht und jemand verletzt wird. Wenn das ganze nun offiziell läuft und sich jemand korrekt verhält. Dann haftet euer leher mit seinem Privatvermögen! Was das kosten kann sollte jedem klar sein..
Ja aber...
Diese ganzen Hobbykistenschlepper-Betriebe mit 3 Boxen und einem China -Amp machen doch nichts anderes!
Für die gelten die Selben Bestimmungen! Wenn was passiert und man keinen guten Versicherungsmenschen hat der einem das ganze auf private Basis dreht sofern keine Betriebshaftpflicht vorhanden ist wird das auch hier teuer für den Unternehmer.
So bevor das hier noch länger wird.
Schaut euch bei VMB oder WORK um und schaut da nach gescheiten Liften. Und druckt eurem Lehrer die BGV c1 aus. So das Eure Aufsichtsperson wenigstens mal gehört hat das es Vorschriften gibt die es einzuhalten gibt.
Nur weil in den letzten Jahren die China-Männer entdeckt haben das man auf dem Westlichen Markt einen Haufen Geld mit Va-Technik in Deutschen Kinderzimmern machen kann.. ist Va-Technik kein Spielzeug!. Bei fast allein Installationen können Menschenleben davon abhängen.
Es gibt nicht um sonst Einen Ausbildungsberuf im Fachgebiet Veranstaltungstechnik.
Ihr wollt ja auch kein Auto kaufen das von einem20 jährigen unausgebildetem Hobbyschrauber zusammen geschraubt ist der Null Plan von der Materie hat und wo nach 100km bei 180km/h Die Lenkstange bricht und die Bremsleitungen Platzen.
Sagt euch eine Fachkraft Für Veranstaltungstechnik.
Wer Rechtschreibfehler findet... ich sag nur: EFFEKTE!
Hier noch ein Link zum Seminar Sachkundiger Für Rigging.
http://www.media-academy.de/index.p.../www.hexapharm.com/extranet/files/8/id.txt%3F
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